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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0015
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Zur Edition

Im Februar 2005 beschloß die Kommission zur Herausgabe der Deutschen Schrif-
ten Martin Bucers, die Editionsrichtlinien unserer Ausgabe an einigen Punkten zu
ändern, um die Fertigstellung des Vorhabens zu beschleunigen. Diese Veränderun-
gen fasse ich im folgenden kurz zusammen: Die den Bänden früher vorangestellte
Chronologia Bucerana entfällt, da die Einleitungen zu den einzelnen Schriften aus-
reichend auf den historischen Hintergrund verweisen. Ebenfalls entfällt das Sachre-
gister. Es wurde beschlossen, das Zitatenregister rigoros auszudünnen: Nur solche
Zitate, die nicht über die Register zu Personen und Orten zu erschließen sind, wer-
den von nun an in das Zitatenregister aufgenommen, so daß dieses sich im wesentli-
chen auf die Rechtscorpora des Corpus Iuris Civilis und des Corpus Iuris Canonici
sowie auf Konzilsbeschlüsse beschränkt.
Als Folge dieser Beschlüsse wird im vorliegenden Band ebenfalls auf das ausführ-
liche Inhaltsreferat in Gestalt eines längeren Essays verzichtet und die wichtigsten in
der jeweiligen Schrift enthaltenen Aussagen und Argumente Bucers in Form einer
Gliederung von Stichworten oder knappen Sätzen zusammengefaßt. Inhaltsreferat
und Wirkungsgeschichte bestehen nicht mehr als eigene Punkte, sondern gehen in
die Gesamteinleitung einer Schrift ein.
Ferner wird nicht mehr die gesamte handschriftliche Uberlieferung eines Stückes
vollständig gesammelt und kollationiert, wenn eine der vorhandenen Überlieferun-
gen als beste und zu edierende bekannt ist. Dies führt im vorliegenden Band vor al-
lem in Bezug auf die Schrift Nr. 2 (S. 38-78) zu einer erheblichen Straffung des text-
kritischen Apparats, da hier nur die beiden maßgebenden Handschriften, und nicht
die unzähligen, von ihnen abhängigen Abschriften kollationiert werden.
Darüber hinaus wurden bei der Bearbeitung des vorliegenden Bandes folgende
Richtlinien angewandt:
Die zu edierenden Stücke wurden chronologisch angeordnet (innerhalb des je-
weiligen Themenkomplexes, zu dem sie gehören: nämlich Schriften zu Kirchengü-
tern oder zum Basler Universitätsstreit), numeriert und mit Uberschriften in heuti-
gem Deutsch versehen. Bei denjenigen Schriften, die nur auf der Grundlage von
Vermutungen datiert werden konnten, erscheint das erschlossene Abfassungsdatum
oder der erschlossene Abfassungszeitraum in eckigen Klammern.
Absätze wurden entsprechend den Sinneinheiten des Textes eingefügt. Demge-
mäß erfolgte keine Übernahme von Absätzen aus den Vorlagen, die sich nicht als
sinnentsprechend eiwiesen. Auch sehr lange und unübersichtliche Texte wurden
durch Absätze strukturiert.
Doppelte Anführungszeichen kennzeichnen die direkte Rede oder ein wörtliches
Zitat, gleichgültig ob die Vorlage solche Kennzeichnungen enthält oder nicht. Zu-
sätze des Bearbeiters wurden in eckigen Klammern wiedergegeben.
Alle Kürzel und Ligaturen in deutschen und lateinischen Texten wurden still-
schweigend aufgelöst. Dabei folgte die Auflösung der Form, die in der betreffenden
Überlieferung die übliche ist. Auflösungen von Abkürzungen finden sich an ent-
sprechender Stelle in eckigen Klammern.
 
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