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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0155
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Nr. 5
Bedenken zur Reformierung geistlicher Fürstentümer
Gott hat uns erweckt
[April-Juni 1539?]

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Im Gegensatz zur vorangehenden Schrift nimmt das vorliegende Bedenken Bucers
nicht auf eine aktuelle Schrift der gegnerischen Seite Bezug, sondern behandelt die
Kirchengüterfrage von einem allgemeineren Standpunkt aus, jedoch nicht ohne in
eine Reihe von konkreten Reformvorschlägen zu münden. Eigentümlich sind vor
allem die präzisen Empfehlungen zur Reformierung bischöflicher Territorien, die
vieles von dem vorwegnehmen, was Bucer in seiner umfassenden Abhandlung >Von
Kirchengüterm1 im Februar 1540 formulieren sollte. Bemerkenswert hierbei ist ei-
nerseits die Schärfe, mit der Bucer die altgläubige Geistlichkeit wegen unwürdiger
Amtsführung und Mißbrauch des Kirchenguts attackiert2, andererseits das Entge-
genkommen, mit dem er Adelsangehörigen die Erhaltung ihrer Versorgungsprivile-
gien in Aussicht stellt, wenngleich nicht mehr unter einem geistlichen, sondern ei-
nem weltlichen Titel3. Bucer scheint gerade darum bemüht zu sein, den jetzigen In-
habern bischöflicher Fürstentümer eine standesgemäße Alternative anzubieten, die
aber die rechtmäßige Benutzung kirchlicher Einkünfte nicht verletzt und den pri-
mär seelsorgerlichen Auftrag des Bischofsamts gewährleistet. Somit vertieft und
entwickelt der Straßburger Reformator viele der Ansätze, die er erstmals in seinem
Sondergutachten für den Eisenacher Bundestag4 zum Ausdruck gebracht hatte.
Die eindringliche Forderung Bucers am Schluß des Bedenkens, die evangelischen
Stände sollen ihr Anliegen in der Form einer grundlegenden Schrift zusammenzu-
fassen, deutet darauf hin, daß er seine maßgebende Reformationsschrift >Von Kir-
chengütern< möglicheiweise schon ins Auge gefaßt hatte. Die Entstehung des >Be-
denkens< unmittelbar nach der Replik an Herzog Heinrich, noch während des
Frankfurter Bundestages, ist denkbar5, aber nicht gesichert.

1. In diesem Band Nr. 9, S. 28 5-494.
2. Vgl. etwa unten S. 170,13-24.
3. Vgl. unten S. 174,27-182,7; hierzu vgl. auch Wolgast, Hochstift und Reformation, S.46-49.
4. In diesem Band Nr. 3, S. 82-99.
5. Diese Datierung wird durch die Uberschnft m der Ulmer Überlieferung (vgl. unten S. 154,
Hs. c) nahegelegt. Sie lst freihch mit der Angabe auf S. 162,15 nlcht ganz m Einklang zu bnngen.
 
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