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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0218
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Nr. 7
Gutachten zur Gestalt der Kirche
Quae ecclesiae Christi habendae et quam hae inter se societatem
colere debeant
[r539?]

Einleitung
i. Entstehung und Inhalt
Das folgende Gutachten hebt sich von den übrigen Schriften Bucers zur Kirchengü-
terfrage durch seine unerwartet ausführliche Ekklesiologie ab. Zweifellos beabsich-
tigte der Straßburger Refomator auch die Themen des legitimen Kirchenamtes,
sodann des Kirchenbesitzes und seiner Verwaltung sowie schließlich der reformato-
rischen Verantwortung der weltlichen Obrigkeit zu erläutern, wie die von ihm am
Anfang der Schrift gelieferte Ubersicht der zu behandelnden Themen zeigt. In der
für ihn typischen Weise1 gelang es ihm jedoch nicht, über den ersten vorgenomme-
nen und nun viel zu ausführlich behandelten Punkt hinauszukommen, bevor er
seine Arbeit an dieser Schrift aus uns unbekannten Gründen abbrechen mußte.2
Geblieben ist eine für die Erschließung der Theologie Bucers besonders wertvolle
Abhandlung über den Charakter der Kirche und ein prägnanter Entwurf der von
Bucer angestrebten überregionalen Organisation einzelner Kirchengemeinden.
Die Schrift weist folgenden Aufbau auf:
I. Einleitung: Ziel und Gliederung des Gutachtens [2c>r]
A. Es soll der weltlichen Obrigkeit und den Predigern zeigen, was sie ihrem
besonderen Stand entsprechend zur reformatorischen Erneuerung der Kir-
che unternehmen müssen [291].
B. Auflistung der zu behandelnden und anhand von Heiliger Schrift, kanoni-
schem und Römischem Recht zu erläuternden Themen [291]:
1. Die Kirche und ihre Eigenschaften:
a) Wie die wahre Kirche vor Ort zu definieren ist.
b) Das angemessene Verhältnis der Kirchengemeinden untereinander
2. Die Kirchenämter:
a) Wer die wahren Bischöfe, Pfarrer, Domherren und anderen Diener
der Kirche sind.
b) Welche Ansprüche und Rechte die Kirchengemeinden gegenüber
diesen Dienern haben.
1. Vgl. Seebaß, Martin Bucers Beitrag, S. 174.
2. Daß es sich um eine unvollendete Schnft handelt, bestätigt die Eintragung Konrad Huberts
am Ende der Schrift (vgl. S. 237, textkntische Anmerkung o).
 
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