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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0021
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Nr. i
Ratschlag, wie die Kirchengüter nützlich anzuwenden

[1538?]

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Auffallend an diesem undatierten Text zur Verwendung der Kirchengüter ist sein
fragmentarischer, unvollendet wirkender Charakter. Eigenhändige Eintragungen
Bucers in das Manuskript, aber auch unübersehbare inhaltliche Anklänge an seine
späteren Schriften, vor allem die Betonung des gemeinsamen Zeugnisses des Römi-
schen Rechts, des Kirchenrechts und der Kirchenväter als übereinstimmende Legiti-
mationsinstanzen der evangelischen Vorgehensweise in der Kirchengüterfrage1,
sprechen eindeutig für die Verfasserschaft des Straßburger Reformators.
Der Inhalt der Schrift läßt sich folgendermaßen zusammenfassen:
I. Das Kirchengut kommt nicht seiner wahren Bestimmung - der Unterhaltung
kirchlichen Lebens und der Armenfürsorge - zugute, sondern wird unter reli-
giösem Vorwand für die weltlichen Bedürfnisse hochrangiger altgläubiger Kle-
riker verschwendet. Einige weltliche Obrigkeiten haben damit begonnen, zu-
mindest einen Teil dieser Güter wieder eemeinnützigen Zwecken zu widmen
[45r 4f>r|-
II. Die Kirchengüter sollen ausschließlich für die Seelsorge sowie für die Unter-
haltung von Schulen, für die Armenfürsorge und für die Unterstützung des
Gemeinwesens eingesetzt werden [46^—47^].
III. Die evangelischen Stände können die Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens in der
Kirchengüterfrage unter Beweis stellen [47r/v]-
A. Die Mehrheit von ihnen hat die Kirchengüter für wahrhaft kirchliche
Zwecke veiwendet [47^].
B. Wenn auch einige von ihnen einen Teil des Kirchenguts darüber hinaus für
allgemeinere Zwecke benutzt haben, so geschah dies nicht auf Kosten der
Seelsorge, der Schulausstattung oder der Armenfürsorge [47r/v].
C. Die altgläubigen Kritiker der evangelischen Stände haben sich selbst am
Kirchengut vergangen und der Kirche unermeßliche Schäden zugefügt
.lu'l-
IV. Die auf altgläubiger Seite verbreiteten Mißstände in dem Gebrauch der Kir-
chengüter berechtigen die evangelischen Stände zu einem selbständigen und
selbstbewußten Vorgehen in dieser Frage [47V—48^].
1. Vgl. unten S.22,24k
 
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