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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0029
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Nr. 2
Gutachten für den Schmalkaldischen Bund
Das Bedencken vonn Kirchenngüterenn,
zu Braunschwig den Stenden furgegeben
13• Juü D38

Einleitung
i. Entstehung
Uber die Entstehungsgeschichte des folgenden Gutachtens, das zu den meist ver-
breiteten Schriften Bucers zur Kirchengüterfrage gehört, herrscht in der Forschung
Unklarheit. Friedrich Roth ging davon aus, wohl durch die Überschrift irrege-
führt1, daß es bereits während des vom 3. bis 16. April 1538 in Braunschweig abge-
haltenen Tages2 des Schmalkaldischen Bundes zum Vorschein kam3. Auch Robert
Stupperich vertrat die Ansicht, daß es bereits dieser Versammlung als Diskussions-
grundlage diente.4
Das postulierte Vorhandensein des >Bedenckens< auf dem Bundestag der Schmal-
kaldener im April 1538 läßt sich aber mit der unmißverständlichen Datierung dieses
Gutachtens auf den i3.Juli 15385 kaum m Emklang bringen.6 Es fällt außerdem
1. Hierzu vgl. unten S. 38, Anm. 1.
2. Vom 19. bis zum 31. März 1538 fand ein Sächsischer Regionaltag, vom 3. bis zum 16. Apnl
1538 der eigenthche Bundes- und Knegsratstag statt (Haug-Moritz, Der Schmalkaldische Bund,
S. 603, Nr.46); die in der Forschung oft auftretende Datierung des Braunschweiger Tages auf den
Zeitraum 26. März - 6. April 1538 (vgl. etwa Roth, Zur Kirchengüterfrage, S. 299; Körher, Kirchen-
güterfrage, S. 167; Stupperich, Bucer und die Kirchengüter, S. 165; Kuhaupt, Veröffentlichte Kir-
chenpohtik, S. 157) geht allein auf die in den Aufzeichnungen des Straßburger Stadtschreibers Mi-
chael Han (zu ihm vgl. Ficker/Winckelmann, Handschriftenproben I, Nr. 19 sowie Greschat, Bucer,
S. 171 und 212) erwähnten Daten zurück (vgl. Pol. Cor. II, Nr.496, S. 476-480); daß die Verhand-
lungen bis zum 16. April dauerten, geht aus der Edition Winckelmanns eindeutig hervor (vgl. Pol.
Cor. II, S.480).
3. Roth, Zur Kirchengüterfrage, S.299.
4. Stupperich, Bucer und die Kirchengüter, S. 165 spricht freilich etwas vage von einem »Muster«,
das »zur Sprache kam« und »vermuthch schon m Braunschweig entstanden war«; er bedenkt nicht,
daß Bucer für die gesamte Dauer des Braunschweiger Bundestages m Straßburg blieb (vgl. Rott,
Liste alphabetique, S.99).
5. Vgl. unten S. 78, textkritische Anmerkung k; auch das von Bucer praktisch als Anhang der
vorliegenden Schnft und zum selben Anlaß verfaßte Gutachten (in diesem Band Nr. 3, S. 82—99)
trägt das Datum 13. Juli 1538 (vgl. unten S.99,9).
6. Stupperich, Bucer und die Kirchengüter, S. 165 versucht diesen Widerspruch mit der Erklä-
rung zu überbrücken, Bucer habe das Gutachten bereits 1m April m Braunschweig verfaßt, aber erst
während des Eisenacher Tages überreicht; schließlich erwähnt er ein weiteres, ebenfalls m Eisenach
überreichtes Gutachten des Straßburger Reformators mit dem Titel >Das bedencken von Kirchen
Guettern< (ders., Bucer und die Kirchengüter, S. 166), ohne zu reahsieren, daß es sich um ein und
dasselbe Gutachten handelt.
 
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