Text
I 9za I Das bedencken vonn kirchenn güterenn, zu Braunschwig den Stenden furge-
geben1
I <32° I Daß bedenckenn vonn kirchenn güteren, zu Braunschwig den stendenn furge-
gebenn, haltetc in sich vier Articul, bringet aber der ander articul noch einen mit sich,
das jr2 v3 werdenn.
Jst der erst: wem die kirchen guter gepurenn vnnd zustohn.
Der ander: wo hin vnnd welcher gestaldt die zuuerordenen sind.
Der dritt: welche die warenn diener yeder kirchenn sind, die vonn kirchenn güteren
sollenn erzogenn vnnd erhaltenn werdenn. Disenn Articul bringet der anderd mit
sich. Dann weyl der ander Articul vermage, das der ein teyl des kirchenn guts denn
kirchenn dienerenn solle zugeordnet werden, so erforderet er, das man auch besehe,
welches die waren kirchenn diener seyenn.
Der fierde, durch wen das kirchenn gut wider zu seinem rechtenn prauch solle ver-
ordnet werdenn.
Der fünfft, mit was fug vnnd mitlen die kirchen guter, so vnnder anderenn herschafft
ligenn, vnnd gefellen4 jrenn kirchenn mögen5 erforderet vnnd einbracht werdenn.
\ir / 93 \
a) Hierbei handelt es sich um das unfoliierte Titelblatt (vgl. oben die Einleitung); die Pagimerung
stammt aus dem 20. Jahrhundert.
b) Hierbei handelt es sich um die unfohierte Rückseite des Titelblatts (vgl. oben die Einleitung);
die Paginierung stammt aus dem 20. Jahrhundert.
c) korr. aus: halt: b.
d) annder Artickel: a.
1. Obwohl die Bedeutung »vorgelegt« bzw. »vorgelegen« (vgl. Grimm 26 [= XII,2], Sp. 1069)
hier sinnvoll erscheint, kommt aufgrund der Datierung dieses Gutachtens auf den 13. Juli und der
tatsächlichen Uberreichung desselben während des vom 26. Juli bis 9. August 1538 m Eisenach ab-
gehaltenen Tages des Schmalkaldischen Bundes (vgl. Lenz I, S. 48, Anm. \ \Kuhaupt, Veröffenthchte
Kirchenpolitik, S. 157h; Haug-Moritz, Der Schmalkaldische Bund, S.603, Nr.48) eher die Bedeu-
tung »in Auftrag gegeben« in Frage (vgl. Grimm 26 [= XII,2], Sp. 1070E). Die Entstehungsge-
schichte bestätigt diese Annahme (vgl. oben die Einleitung, S.25E). Vgl. auch das Fazit Körhers,
Kirchengüterfrage, S. 167, Anm. 5: »Daß das Bucersche Gutachten aber bereits auf dem Braun-
schweiger Tage den Ständen vorgelegen haben soll, scheint mir nicht hinreichend erwiesen zu sein«.
2. ihrer.
3. sc. fünf.
4. Einkünfte, Abgaben.
5. können.
I 9za I Das bedencken vonn kirchenn güterenn, zu Braunschwig den Stenden furge-
geben1
I <32° I Daß bedenckenn vonn kirchenn güteren, zu Braunschwig den stendenn furge-
gebenn, haltetc in sich vier Articul, bringet aber der ander articul noch einen mit sich,
das jr2 v3 werdenn.
Jst der erst: wem die kirchen guter gepurenn vnnd zustohn.
Der ander: wo hin vnnd welcher gestaldt die zuuerordenen sind.
Der dritt: welche die warenn diener yeder kirchenn sind, die vonn kirchenn güteren
sollenn erzogenn vnnd erhaltenn werdenn. Disenn Articul bringet der anderd mit
sich. Dann weyl der ander Articul vermage, das der ein teyl des kirchenn guts denn
kirchenn dienerenn solle zugeordnet werden, so erforderet er, das man auch besehe,
welches die waren kirchenn diener seyenn.
Der fierde, durch wen das kirchenn gut wider zu seinem rechtenn prauch solle ver-
ordnet werdenn.
Der fünfft, mit was fug vnnd mitlen die kirchen guter, so vnnder anderenn herschafft
ligenn, vnnd gefellen4 jrenn kirchenn mögen5 erforderet vnnd einbracht werdenn.
\ir / 93 \
a) Hierbei handelt es sich um das unfoliierte Titelblatt (vgl. oben die Einleitung); die Pagimerung
stammt aus dem 20. Jahrhundert.
b) Hierbei handelt es sich um die unfohierte Rückseite des Titelblatts (vgl. oben die Einleitung);
die Paginierung stammt aus dem 20. Jahrhundert.
c) korr. aus: halt: b.
d) annder Artickel: a.
1. Obwohl die Bedeutung »vorgelegt« bzw. »vorgelegen« (vgl. Grimm 26 [= XII,2], Sp. 1069)
hier sinnvoll erscheint, kommt aufgrund der Datierung dieses Gutachtens auf den 13. Juli und der
tatsächlichen Uberreichung desselben während des vom 26. Juli bis 9. August 1538 m Eisenach ab-
gehaltenen Tages des Schmalkaldischen Bundes (vgl. Lenz I, S. 48, Anm. \ \Kuhaupt, Veröffenthchte
Kirchenpolitik, S. 157h; Haug-Moritz, Der Schmalkaldische Bund, S.603, Nr.48) eher die Bedeu-
tung »in Auftrag gegeben« in Frage (vgl. Grimm 26 [= XII,2], Sp. 1070E). Die Entstehungsge-
schichte bestätigt diese Annahme (vgl. oben die Einleitung, S.25E). Vgl. auch das Fazit Körhers,
Kirchengüterfrage, S. 167, Anm. 5: »Daß das Bucersche Gutachten aber bereits auf dem Braun-
schweiger Tage den Ständen vorgelegen haben soll, scheint mir nicht hinreichend erwiesen zu sein«.
2. ihrer.
3. sc. fünf.
4. Einkünfte, Abgaben.
5. können.