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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0156
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H2

5. BEDENKEN ZUR REFORMIERUNG GEISTLICHER FURSTENTUMER

Das Bedenken kann folgendermaßen gegliedert werden:
I. Allgemeine Bestandsaufnahme, historischer Rückblick und Angriff auf den
altgläubigen Klerus [3291*—348*”]
A. Die von den Evangelischen angestrebte Reformation der Kirche stellt keine
zuchtlose Neuerung dar, sondern sucht die Wiederherstellung jener auf der
Heiligen Schrift gegründeten Ordnung, die bereits in apostolischen Zeiten
gah [33°r-33!r]-
B. Neben schriftgemäßer Verkündigung, Sakramentenspendung und Kirchen-
zucht gehört vor allem der rechte Gebrauch der Kirchengüter zu dieser er-
strebten Reformation [331r/v].
C. Bucer gibt Schwächen in der Kirchendisziplin und der richtigen Benutzung
der Kirchengüter bei den evangelischen Ständen zu; insgesamt jedoch haben
diese sich weniger Ubergriffe und Mißstände vorzuwerfen, als es die alt-
gläubige Seite hat [3 3 iv—3 33'].
D. Unrechtmäßiges Verhalten des altgläubigen Lagers gegenüber den Prote-
stanten [3 3 3V—3 3 8V]
1. Das durch das Wormser Edikt verursachte Unrecht [334^-33 jv]
2. Die systematische Verhinderung von Konzilen und anderen friedlichen
Maßnahmen zur Reform der Kirche [335^—336V]
3. Der verderbliche Einfluß des Klerus auf das Wohlergehen des Heiligen
Römischen Reiches und der gesamten Welt, dessen notorischer Miß-
brauch des Kirchenguts und feindselige Hetze gegen die Protestanten
[336v-338v]
E. Historische Präzedenzfälle für den Rückgriff weltlicher Herrscher auf das
Kirchengut: Spanien, Frankreich, England [338V—340^]
F. Während evangelische Fürsten das Kirchengut für kirchliche und gemein-
nützige Zwecke einsetzen, finanziert der hohe Klerus mit diesem seinen
aufwendigen Lebensstil [340r-34iv].
G. Sittliche Mängel und Pflichtversäumnisse des altgläubigen Klerus [34D-
344v]
1. Bischöfe [34iv-342v]
2. Domherren [342v-343r]
3. Äbte und Pröpste [343r/v]
4. Mönche [343v-344r]
5. Zusammenfassung [344r/v]
H. Gegenüberstellung von altgläubigen Bischöfen und evangelischen Fürsten:
Erstere benutzen das Kirchengut für eine verschwenderische Hofhaltung
und prachtvolle Bauten, letztere für die Förderung des Gemeinwesens und
die Unterstüztung der Kirchen [344v-348r].
IL Entwurf einer Reformation der geistlichen Fürstentümer [348^-3 54U
A. Der Bischof soll sich gänzlich seinen kirchlich-seelsorgerlichen Verpflich-
tungen widmen; die äußere Verwaltung des bischöflichen Territoriums soll
den neu zu schaffenden Ämtern der Vicedomini und Maiores domus anver-
traut werden [348^-349^].
 
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