6. OB DIE FREIEN UND REICHSSTÄDTE
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cken, es sein auch der andern geistlichen guther bei den kirchen in den Steten mher,
dann man den Steten solle in ire verwaltung kommen lassen, dann wie dem fleisch
nach ieder das sein zu mheren geneigt, also ist man auch in dem gewarsam, das an-
dern nicht zuuil zukomme.
5 Vff diese zwei bedencken sagen wir, vnnd erstlich des ersten halben, das wol weg zu-
finden weren, die regirung der herschafften, so zu den kirchen kommen seint, also
zubestellen, das die kirchen beide1 in den Steten vnnd vffm landt der Bischthumben
da durch gefurdert, das Reich Deutscher Nacion vnnd andere Stendt gebessert vnnd
den Steten ire alte verwandtschafft vnnd gebure gehalten vnnd geleistet vnnd doch
10 den Steten soliche landt nicht vnterworffen oder ire zeitliche2 herschafft gemheret
wurde; soliche wege wurden die Stedt auch gerne helffen suchen vnnd gehen. 1j//w I
Des andern halben der kirchen guther bei den Stifften, so in den Steten seint, mher
sein, dann man in verwaltunge der Stedt kommen lassen solle, Sagen wir, das man
bedencken muß, wurumbw3 zu solichen Stifften in den Steten so viel guther an-
15 fengklich kommen seint.
Man dorffe4 ia, das man viel leute zum kirchen dienst vff ziehe5, sollen alle kir-
chen mit recht tuglichen dienern vorsehen6 werden. Dieß haben die alten angese-
hen vnnd soliche zucht7 in den Steten angerichtet vnnd derhalben so viel zu den
kirchen in den Steten gegeben.
20 Darneben seint auch viel kirchen im landt mit den incorporacionen8 des iren be-
raubt worden, vnnd also zu den Stifften in Steten kommen, das andern kirchen im
landt zusteht.
Da kunde nhu die sache also vorsehen vnnd gebessert werden, das den kirchen in
den Steten so viel gelassen wurde, so viel ihnen dartzu noth where, das sie iren noth-
25 wendigen dienst bestelleten, vnnd dann auch so viel anderer kirchen Diener vfftzu-
gen9, so viel ieder kirchen vfftzutziehen vfgelegt wurde.
Wir sehen leider noch bei andern nit viel vfftziehens tuglicher kirchen diener10.
Wolte I j/8r I man den kirchen beharliche zucht11 stifftung verordnen, were ia auch
zuuerhoffen, das solichs leichter in den Steten zu erhalten were, dann12 vnter andern
30 herschafften, Dann man, zum vffsehen vnnd handthaben solicher zucht13 stifftung,
w) warumb: b.
1. beide ... vnnd: sowohl... als auch.
2. diesseitige, irdische.
3. sc. warum; zur Form vgl. Martin/Lienhardt I, S. 39.
4. braucht, benötigt.
5. erziehe, ausbilde, heranbilde.
6. versehen.
7. sc. Aufzucht, Ausbildung, Erziehung.
8. durch die Inkorporationen; vgl. oben S. 196, Anm. 3.
9. Vgl. oben Anm. 5.
10. sc. keine umfangreichen Maßnahmen für die Ausbildung geeigneter Pfarrer.
11. Vgl. oben Anm. 7.
12. als.
13. Vgl. oben Anm. 7.
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cken, es sein auch der andern geistlichen guther bei den kirchen in den Steten mher,
dann man den Steten solle in ire verwaltung kommen lassen, dann wie dem fleisch
nach ieder das sein zu mheren geneigt, also ist man auch in dem gewarsam, das an-
dern nicht zuuil zukomme.
5 Vff diese zwei bedencken sagen wir, vnnd erstlich des ersten halben, das wol weg zu-
finden weren, die regirung der herschafften, so zu den kirchen kommen seint, also
zubestellen, das die kirchen beide1 in den Steten vnnd vffm landt der Bischthumben
da durch gefurdert, das Reich Deutscher Nacion vnnd andere Stendt gebessert vnnd
den Steten ire alte verwandtschafft vnnd gebure gehalten vnnd geleistet vnnd doch
10 den Steten soliche landt nicht vnterworffen oder ire zeitliche2 herschafft gemheret
wurde; soliche wege wurden die Stedt auch gerne helffen suchen vnnd gehen. 1j//w I
Des andern halben der kirchen guther bei den Stifften, so in den Steten seint, mher
sein, dann man in verwaltunge der Stedt kommen lassen solle, Sagen wir, das man
bedencken muß, wurumbw3 zu solichen Stifften in den Steten so viel guther an-
15 fengklich kommen seint.
Man dorffe4 ia, das man viel leute zum kirchen dienst vff ziehe5, sollen alle kir-
chen mit recht tuglichen dienern vorsehen6 werden. Dieß haben die alten angese-
hen vnnd soliche zucht7 in den Steten angerichtet vnnd derhalben so viel zu den
kirchen in den Steten gegeben.
20 Darneben seint auch viel kirchen im landt mit den incorporacionen8 des iren be-
raubt worden, vnnd also zu den Stifften in Steten kommen, das andern kirchen im
landt zusteht.
Da kunde nhu die sache also vorsehen vnnd gebessert werden, das den kirchen in
den Steten so viel gelassen wurde, so viel ihnen dartzu noth where, das sie iren noth-
25 wendigen dienst bestelleten, vnnd dann auch so viel anderer kirchen Diener vfftzu-
gen9, so viel ieder kirchen vfftzutziehen vfgelegt wurde.
Wir sehen leider noch bei andern nit viel vfftziehens tuglicher kirchen diener10.
Wolte I j/8r I man den kirchen beharliche zucht11 stifftung verordnen, were ia auch
zuuerhoffen, das solichs leichter in den Steten zu erhalten were, dann12 vnter andern
30 herschafften, Dann man, zum vffsehen vnnd handthaben solicher zucht13 stifftung,
w) warumb: b.
1. beide ... vnnd: sowohl... als auch.
2. diesseitige, irdische.
3. sc. warum; zur Form vgl. Martin/Lienhardt I, S. 39.
4. braucht, benötigt.
5. erziehe, ausbilde, heranbilde.
6. versehen.
7. sc. Aufzucht, Ausbildung, Erziehung.
8. durch die Inkorporationen; vgl. oben S. 196, Anm. 3.
9. Vgl. oben Anm. 5.
10. sc. keine umfangreichen Maßnahmen für die Ausbildung geeigneter Pfarrer.
11. Vgl. oben Anm. 7.
12. als.
13. Vgl. oben Anm. 7.