Text
I 2#r/ 149 I aQuae Ecclesiae Christi habendae et quam hae inter se societatem colere
debeanC
I 29V 141 I Damit die Oberkeiten, Prediger des H[eiligen] Euangeli sampt allen kir-
chen dieneren vnd gemeinden Christi gruntlich vnd eigentlich1 verstanden2, was
5 einem ieden nach seiner berüffung gepüre vnd zustande3, zü thün vnd zu helffen.
Das die Kirchen vnd Gemeinden Christi allethalben recht vnd ordenlich bestellet
vnd versorget werden, Auch in allem ir recht vnd gepüre4 wider bekommen vnd
niessen, So wöllen wir inn diser schrifft aus gewissem5 grund der götlichen Schrifft,
der Heiligen Canonum, auch der Keiserlichen satzungen anzeigen vnd darthün:
10 Erstlich, was vnd wer die kirch vnd Gemeinde Christi an jedem ort seie vnd was
auch jede kirch der anderen verwant vnd zugethon seie.
Zum anderen, Welche jeder kirchen Bischoue, pfarrer, Canonici, thumherren vnd
inn anderen emptern diener seien, was rechts vnd gewalts auch jede Kirch gegen al-
len disen jren dieneren habe.
15 Zum dritten, was das kirchengut eigen, wie das geprauchet vnd wer die verwal-
tung vnd ausspendung solichs güts versehen solle.
Zum vierden, was die oberkeiten jeder kirchen inn dem allem schuldig sind zu
verhelffen, das sie jre rechte christliche versehung vnd ordnung vnd des halben jre
recht taugliche diener habe, bede6 inn der Seelsorge vnd versehung der durfftigen,
20 Auch das gut, so zu jrem dienst vnd hilff der durfftigen gewidmet ist, wie recht be-
sitzen vnd niessen möge. I 25A / 142 I
Der erst Articul
Was vnd wer an jedem ort die christliche kirch vnd Gemeinde, wes auch ein iede
kirch der anderen veiwandt vnd zugethon seie
25 Das ist bei iederman noch bekantlich, das die kirch vnd Gemeinde Christi an jedem
ort die sind, so daselbst die gemeinschafft des h[eiligen] Euangeli, der Sacramenten
vnd Zucht Christi7 mit einander haben. Dann weil wir einander nicht ins Hertz, da-
a)—a) von Konrad Hubert direkt auf die ursprünglichen, schwer lesbaren Schriftzüge Bucers er-
neut aufgeschneben.
1. genau, zutreffend, ausdrücklich.
2. verstehen; zur Form vgl. Grimm 25 (= XII, 1), Sp. 1661.
3. zustehe.
4. das lhnen Zustehende, ihren gebührenden Anteil.
5. unangreifbarem, glaubwürdigem.
6. bede ... vnd: sowohl... als auch.
7. Zu diesen drei Kennzeichen der Kirche bei Bucer vgl. etwa BDS 9,1, S. 216,17; BDS 11,1,
S. 259,33 - 260,3; BDS 11,3, S. 187,27-191,22; BOL 15, S. 55 und 62-78; vgl. auch Hammann, Entre
I 2#r/ 149 I aQuae Ecclesiae Christi habendae et quam hae inter se societatem colere
debeanC
I 29V 141 I Damit die Oberkeiten, Prediger des H[eiligen] Euangeli sampt allen kir-
chen dieneren vnd gemeinden Christi gruntlich vnd eigentlich1 verstanden2, was
5 einem ieden nach seiner berüffung gepüre vnd zustande3, zü thün vnd zu helffen.
Das die Kirchen vnd Gemeinden Christi allethalben recht vnd ordenlich bestellet
vnd versorget werden, Auch in allem ir recht vnd gepüre4 wider bekommen vnd
niessen, So wöllen wir inn diser schrifft aus gewissem5 grund der götlichen Schrifft,
der Heiligen Canonum, auch der Keiserlichen satzungen anzeigen vnd darthün:
10 Erstlich, was vnd wer die kirch vnd Gemeinde Christi an jedem ort seie vnd was
auch jede kirch der anderen verwant vnd zugethon seie.
Zum anderen, Welche jeder kirchen Bischoue, pfarrer, Canonici, thumherren vnd
inn anderen emptern diener seien, was rechts vnd gewalts auch jede Kirch gegen al-
len disen jren dieneren habe.
15 Zum dritten, was das kirchengut eigen, wie das geprauchet vnd wer die verwal-
tung vnd ausspendung solichs güts versehen solle.
Zum vierden, was die oberkeiten jeder kirchen inn dem allem schuldig sind zu
verhelffen, das sie jre rechte christliche versehung vnd ordnung vnd des halben jre
recht taugliche diener habe, bede6 inn der Seelsorge vnd versehung der durfftigen,
20 Auch das gut, so zu jrem dienst vnd hilff der durfftigen gewidmet ist, wie recht be-
sitzen vnd niessen möge. I 25A / 142 I
Der erst Articul
Was vnd wer an jedem ort die christliche kirch vnd Gemeinde, wes auch ein iede
kirch der anderen veiwandt vnd zugethon seie
25 Das ist bei iederman noch bekantlich, das die kirch vnd Gemeinde Christi an jedem
ort die sind, so daselbst die gemeinschafft des h[eiligen] Euangeli, der Sacramenten
vnd Zucht Christi7 mit einander haben. Dann weil wir einander nicht ins Hertz, da-
a)—a) von Konrad Hubert direkt auf die ursprünglichen, schwer lesbaren Schriftzüge Bucers er-
neut aufgeschneben.
1. genau, zutreffend, ausdrücklich.
2. verstehen; zur Form vgl. Grimm 25 (= XII, 1), Sp. 1661.
3. zustehe.
4. das lhnen Zustehende, ihren gebührenden Anteil.
5. unangreifbarem, glaubwürdigem.
6. bede ... vnd: sowohl... als auch.
7. Zu diesen drei Kennzeichen der Kirche bei Bucer vgl. etwa BDS 9,1, S. 216,17; BDS 11,1,
S. 259,33 - 260,3; BDS 11,3, S. 187,27-191,22; BOL 15, S. 55 und 62-78; vgl. auch Hammann, Entre