I. GUTACHTEN ZUR REKUSATION DES TRIENTER KONZILS
testanten zuletzt auf dem Speyerer Reichstag 1544 bis zu einer solchen Versamm-
lung zugesichert worden war.1
In Speyer war eine so baldige Einberufung des Konzils noch nicht vorhersehbar
gewesen, und Karl V. hatte im Speyerer Reichstagsabschied von 1544 für das Ende
des Jahres einen weiteren Reichstag angesetzt, auf welchem die »christliche Refor-
mation« des Reiches beraten werden sollte. In Hinblick darauf hatte er versprochen,
den religiösen Zwiespalt allein durch Verhandlungen beizulegen und die Stände auf-
gefordert, Reformationsentwürfe vorzulegen.2 Auf dem Wormser Reichstag, der
am 15. Dezember 1544 eröffnet wurde,3 sollte er nun, wie von den Protestanten be-
reits befürchtet, von dieser Linie abrücken. In der zweiten Reichstagsproposition
vom 24. März 1545, die König Ferdinand I. im Namen seines Bruders Karl V. verle-
sen ließ,4 wurden Religionsverhandlungen, wie sie der Speyerer Reichsabschied
vorsah, angesichts des einberufenen Konzils5 für den Wormser Reichstag nicht
mehr in Aussicht gestellt.6 Sie sollten lediglich im Fall, daß das Konzil nicht in
Gang käme, vom nächsten Reichstag aufgegriffen werden.7 Ferdinand versuchte
daher in den folgenden Wochen, die Protestanten zur Anerkennung und Beschik-
kung der Trienter Kirchenversammlung zu bewegen, stieß damit jedoch auf heftigen
Widerstand.8 Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen hatte bereits im Januar 1545
gegenüber dem Landgrafen Philipp von Hessen die Verständigung der protestanti-
schen Stände über eine offizielle Schrift zur Konzilsrekusation angeregt.9 Philipp
seinerseits teilte ein solches Ansinnen seinen Gesandten in Worms am 9. März 1545
mit.10 Auch der Straßburger Rat verständigte sich am 16. und 20. März mit seinen
Gesandten in Worms Jakob Sturm und Michael Schwencker über die Notwendig-
keit von Gelehrtengutachten zur Konzilsrekusation.11 Am 22. März 1545 wurde ein
Ausschuß der protestantischen Stände auf dem Reichstag gebildet, der sogleich die
1. Vgl. DRTA.JR 15,4, Nr.565,8if., S.2271-2273; DRTA.JR 16,1, S.6if.; Kannengiesser,
Reichstag, S. 31 f.
2. Vgl. DRTA.JR 15,4, Nr. 565,80-82, S. 2271-2273; Vogel, Religionsgespräch, S.42, 44. Ent-
sprechende Reformationsentwürfe wurden vor allem von protestantischer Seite erstellt, und zwar
von Melanchthon stellvertretend für die Wittenberger Theologen, von Bucer stellvertretend für die
Straßburger Geisthchkeit sowie durch die hessischen, die Augsburger und die Frankfurter Theo-
logen; vgl. Vogel, ebd., S. 84—117. Letzthch setzte sich der Wittenberger Entwurf hinsichtlich der
konkreten Maßnahmen durch, Bucers Gutachten hingegen nur m Bezug auf die Vorbildhaftigkeit
der alten Kirche; vgl. Vogel, ebd., S. 122. Für eine Edition von Bucers Reformationsentwurf vgl.
BDS 13, S. 77-201.
3. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 65 sowie Nr. 6, S. 93-97. Seit dem Jahresanfang 1545 tagte daneben der
Schmalkaldische Bundestag m Worms; vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 29—32; Vogel, Religionsge-
spräch, S. 128.
4. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 65 sowie Nr. 16, S. 123-129.
5. Das Konzil wurde jcdoch erst am 13. Dezember 1545 eröffnet; s. unten S. 118 Anm. 2.
6. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 70 f.
7. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S.35; Vogel, Rehgionsgespräch, S. 127h; DRTA.JR 16,1,
Nr. 16,3, S. 127.
8. Vgl. DRTA.JR 16,1, S.71.
9. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 32, 34.
10. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 131 Anm. 30.
11. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 34f.; PC 3, Nr. 540, S. 568 und Nr. 541, S. 569.
testanten zuletzt auf dem Speyerer Reichstag 1544 bis zu einer solchen Versamm-
lung zugesichert worden war.1
In Speyer war eine so baldige Einberufung des Konzils noch nicht vorhersehbar
gewesen, und Karl V. hatte im Speyerer Reichstagsabschied von 1544 für das Ende
des Jahres einen weiteren Reichstag angesetzt, auf welchem die »christliche Refor-
mation« des Reiches beraten werden sollte. In Hinblick darauf hatte er versprochen,
den religiösen Zwiespalt allein durch Verhandlungen beizulegen und die Stände auf-
gefordert, Reformationsentwürfe vorzulegen.2 Auf dem Wormser Reichstag, der
am 15. Dezember 1544 eröffnet wurde,3 sollte er nun, wie von den Protestanten be-
reits befürchtet, von dieser Linie abrücken. In der zweiten Reichstagsproposition
vom 24. März 1545, die König Ferdinand I. im Namen seines Bruders Karl V. verle-
sen ließ,4 wurden Religionsverhandlungen, wie sie der Speyerer Reichsabschied
vorsah, angesichts des einberufenen Konzils5 für den Wormser Reichstag nicht
mehr in Aussicht gestellt.6 Sie sollten lediglich im Fall, daß das Konzil nicht in
Gang käme, vom nächsten Reichstag aufgegriffen werden.7 Ferdinand versuchte
daher in den folgenden Wochen, die Protestanten zur Anerkennung und Beschik-
kung der Trienter Kirchenversammlung zu bewegen, stieß damit jedoch auf heftigen
Widerstand.8 Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen hatte bereits im Januar 1545
gegenüber dem Landgrafen Philipp von Hessen die Verständigung der protestanti-
schen Stände über eine offizielle Schrift zur Konzilsrekusation angeregt.9 Philipp
seinerseits teilte ein solches Ansinnen seinen Gesandten in Worms am 9. März 1545
mit.10 Auch der Straßburger Rat verständigte sich am 16. und 20. März mit seinen
Gesandten in Worms Jakob Sturm und Michael Schwencker über die Notwendig-
keit von Gelehrtengutachten zur Konzilsrekusation.11 Am 22. März 1545 wurde ein
Ausschuß der protestantischen Stände auf dem Reichstag gebildet, der sogleich die
1. Vgl. DRTA.JR 15,4, Nr.565,8if., S.2271-2273; DRTA.JR 16,1, S.6if.; Kannengiesser,
Reichstag, S. 31 f.
2. Vgl. DRTA.JR 15,4, Nr. 565,80-82, S. 2271-2273; Vogel, Religionsgespräch, S.42, 44. Ent-
sprechende Reformationsentwürfe wurden vor allem von protestantischer Seite erstellt, und zwar
von Melanchthon stellvertretend für die Wittenberger Theologen, von Bucer stellvertretend für die
Straßburger Geisthchkeit sowie durch die hessischen, die Augsburger und die Frankfurter Theo-
logen; vgl. Vogel, ebd., S. 84—117. Letzthch setzte sich der Wittenberger Entwurf hinsichtlich der
konkreten Maßnahmen durch, Bucers Gutachten hingegen nur m Bezug auf die Vorbildhaftigkeit
der alten Kirche; vgl. Vogel, ebd., S. 122. Für eine Edition von Bucers Reformationsentwurf vgl.
BDS 13, S. 77-201.
3. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 65 sowie Nr. 6, S. 93-97. Seit dem Jahresanfang 1545 tagte daneben der
Schmalkaldische Bundestag m Worms; vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 29—32; Vogel, Religionsge-
spräch, S. 128.
4. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 65 sowie Nr. 16, S. 123-129.
5. Das Konzil wurde jcdoch erst am 13. Dezember 1545 eröffnet; s. unten S. 118 Anm. 2.
6. Vgl. DRTA.JR 16,1, S. 70 f.
7. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S.35; Vogel, Rehgionsgespräch, S. 127h; DRTA.JR 16,1,
Nr. 16,3, S. 127.
8. Vgl. DRTA.JR 16,1, S.71.
9. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 32, 34.
10. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S. 131 Anm. 30.
11. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S. 34f.; PC 3, Nr. 540, S. 568 und Nr. 541, S. 569.