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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0282
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278 5- gutachten zum vorschlag eines religionsgesprächs
2. Inhalt1
Mit einigen einleitenden Worten stellt Bucer dar, daß das vorgeschlagene Religions-
gespräch kaum zu einem fruchtbaren Ende geführt werden könnte. Kaiser und Kö-
nig handeln, so Bucer, mit der Einberufung taktisch, um Zeit für die Durchsetzung
des Trienter Konzils zu gewinnen, unterstützen jedoch den alten Glauben auch aus
eigener Uberzeugung (fol. I40r-i4iv)- Daraufhin formuliert der Reformator in sie-
ben Punkten seine Anforderungen an ein neuerliches Religionsgespräch: 1. Sämtli-
che Stände müßten in das Gespräch einwilligen und eigene Teilnehmer benennen
(fol. i4irv). 2. Außer Theologen sollten auch die Obrigkeiten selbst oder zumindest
deren Räte anwesend sein (fol. I4iv-i42r). 3. Als Teilnehmer sind tugendhafte Män-
ner sorgfältig auszuwählen, und diese Auswahl ist der jeweiligen Gegenseite im
Vorhinein mitzuteilen, damit Bedenken geäußert werden können (fol. 142™). 4. Es
sollen zwei Ausschüsse gebildet werden, ein kleiner Ausschuß mit 10-15 Teilneh-
mern, die zunächst über die Glaubensartikel beraten, und ein großer Ausschuß, an
welchen die Ergebnisse weitergereicht werden (fol. I42v-i43r). 5. Die Protestanten
müßten im Vorhinein gemeinsam ihre Glaubensgrundsätze als Gesprächsgrundlage
zusammenstellen. Die Confessio Augustana kann hierfür nicht veiwendet werden
(fol. 143^). 6. Es soll im kleinen Ausschuß kein Verhandlungsprotokoll, sondern ein
Ergebnisprotokoll geführt werden, das im Falle der Uneinigkeit dem großen Aus-
schuß vorgelegt werden kann (fol. I43v-i44r). 7. Jede Seite stellt einen Wortführer.
Die übrigen Teilnehmer sollen allerdings in innerparteilichen Vorgesprächen sowie
am Ende der Verhandlungen zu jedem Artikel in die Diskussion mit einbezogen
werden (fol. 144rv).
Abschließend entwickelt Bucer Strategien zur Stärkung des protestantischen
Glaubens (fol. i44v-i4Ör): Es sollten neben dem Kolloquium möglichst viele wei-
tere Stände für den neuen Glauben gewonnen und auch andere Nationen, wie Däne-
mark und Schweden, einbezogen werden, um gemeinsam eine Klageschrift gegen
den Papst und die Seinen zu entwickeln, die möglichst weite Verbreitung finden soll.
Der Fokus der Anklage sei dabei weniger, wie bislang geschehen, auf unterschiedli-
che Lehrmeinungen zu legen, sondern vielmehr auf konkrete Beispiele für Mißbräu-
che der päpstlichen Kirche.

3. Wirkung
Bucers Stellungnahme traf am 14. Juli 1545 in Worms ein, nachdem die evangeli-
schen Delegierten bereits am 9-Juli dem angebotenen Kolloquium grundsätzlich
zugestimmt hatten.2 In der Folgezeit wurden die konkreten Rahmenbedingungen
ausgehandelt.3 Dabei einigte man sich entgegen den Empfehlungen in Bucers Gut-
1. Zum Inhalt vgl. auch Vogel, Religionsgespräch, S. 169—171.
2. Vgl. PC 3, S.615; Luttenberger, Glaubenseinheit, S. 331 Anm. 123; Vogel, Rehgionsgespräch,
S. 171 f.
3. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 172—174.
 
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