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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0281
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5- GUTACHTEN ZUM VORSCHLAG EINES RELIGIONSGESPRACHS

277

Fragen der Lehre sollte man vorerst unbehandelt lassen und sich statt dessen auf die
Kirchenreform konzentrieren.1
Unterdessen unterbreitete Kurfürst Friedrich II. am 28. Juni denprotestantischen
Delegierten einen konkreten Kolloquiumsplan, welchen diese zwei Tage später, am
30. Juni, akzeptierten, ohne damit jedoch konkrete Hoffnungen auf eine Einigung
in der Religionsfrage zu verbinden.2 Allerdings ging die Zustimmung der Evangeli-
schen mit einigen Forderungen einher unter der Zielsetzung, das Kolloquium zu
einem Nationalkonzil aufzuwerten.3 Am 6. Juli stimmte auch der Kaiser dem Reli-
gionsgespräch offiziell zu, wobei er hinsichtlich der konkreten Gestaltung des Kol-
loquiums den Protestanten nur teilweise entgegenkam:4 Der von protestantischer
Seite gewünschte größere Rahmen wurde nicht gewährt, sondern lediglich ein Ge-
spräch in kleinem Kreis. Zudem sollten die altgläubigen Stände nicht verpflichtet
werden, Teilnehmer zu bestimmen. Über die Rolle des Trienter Konzils für ein sol-
ches Religionsgespräch wurde auf Betreiben Friedrichs beiderseits nicht weiter ver-
handelt.5
Direkt nach der Eröffnung des kaiserlichen Votums am 7. Juli benachrichtigten
die Straßburger Delegierten Jakob Sturm und Michael Han6 die Dreizehn in Straß-
burg7 von diesen neuen Entwicklungen, sandten Dokumente der bisherigen Ver-
handlungen und baten um ein Gutachten Bucers zu dem kaiserlichen Vorschlag.8
Der Rat erhielt das Schreiben am io.Juli9 und gab daraufhin sogleich das ge-
wünschte Gutachten in Auftrag. Dieses Gutachten Bucers, das bereits einen Tag
später, am 11. Juli, dem Rat vorlag, ist im folgenden ediert. Es wurde noch am selben
Tag vom Straßburger Rat nach Worms gesandt.10 Das Gutachten selbst ist anonym
überliefert, jedoch bezeugen handschriftliche Korrekturen Bucers in der Leithand-
schrift sowie die mehrfache namentliche Nennung des Reformators in Zusammen-
hang mit diesem Schreiben eindeutig dessen Verfasserschaft.11

1. Vgl. Kannengiesser, Reichstag, S.6o£.; Vogel, Religionsgespräch, S. 163.
2. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 153, 156, 158; Luttenberger, Glaubensemheit, S. 328—331.
3. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 158.
4. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 162-164, i66f.
5. Vgl. Luttenberger, Glaubenseinheit, S.342; Vogel, Religionsgespräch, S. 159.
6. Michael Schwencker war um den 3-Juni 1545 nach Straßburg zurückgekehrt und wurde
durch Michael Han als Straßburger Gesandter m Worms ersetzt; vgl. PC 3, S. 601.
7. Die Dreizehn bildeten m Straßburg das wichtigste Gremium der sog. Einundzwanziger. Sie
waren u. a. mit außenpolitischen Fragen betraut. Vgl. Brady, Ruling Class, Regime and Reforma-
tion, S. 163-168.
8. Vgl. PC 3, Nr. 585, S. 615; s. auchunten Anm. 10. Zum Austausch der übrigen Delegierten mit
lhren Fürsten und Oberen vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 159—162.
9. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 169.
10. Vgl. die Antwort des Rates vom 11. Juli, wo es heißt: »Vnnd als Jr darneben vnnserm Regie-
renden Amaister geschriben vnnd fur gut geachtet, das man, souil das colloquium belangt, her Mar-
tin bautzers Rhat gehapt, Haben wir dem selben disen puncten Anzeigen lassen. Der hatt vnns dar-
auff sein bedencken heut dato furpracht, welches wir vnns gefallen lassen; schicken euch dasselb
hiemit zu, euch darjnn haben zuersehen«, Straßburg StA, AA 523, fol. 172™; vgl. auch PC 3, Nr. 585,
S.615.
11. S. oben Anm. 10; vgl. außerdem Vogel, Religionsgespräch, S. 169 Anm. 219.
 
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