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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0387
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ii. [dubiosum:] zweiter bericht der evangelischen delegierten 383

wohl für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 1. März einen eigenen, ausführli-
cheren Bericht für seine Herren, schloß sich dann jedoch der gemeinsamen Bericht-
erstattung wieder an. Am 10. März einigten sich die Delegierten vermutlich auf ei-
nige Stichpunkte, die von Bucer (Fassung a und b) und Pistorius (Fassung c, d und
e) unabhängig voneinander ausformuliert wurden. Als die führenden Köpfe bei der
Abfassung des Berichts haben somit Bucer und Pistorius zu gelten, wobei sich ihr
jeweiliger Anteil an dem Text nicht mehr bestimmen läßt. Es ist dabei nicht auszu-
schließen, daß beide Delegierten den Bericht gemeinsam erarbeiteten.

2. Inhalt1
Der Bericht schildert die wichtigsten Punkte der theologischen Debatte zur Recht-
fertigungslehre vom 11. Februar bis zum Eintreffen der kaiserlichen Resolution am
24. Februar (fol. 34^-3 8V). Bucer schloß am 11. Februar seine Rede ab (fol. 34r)> vom
12. bis zum 16. Februar reagierten darauf die kaiserlichen Kolloquenten, wobei
Malvenda und Billick sich abwechselten (fol. 341"—3yv). Billick führte dabei so har-
sche Reden, daß die Protestanten sich bisweilen genötigt sahen, sich ad hoc zu ver-
teidigen (fol. }6v-}yr). Nach Bucers Replik am 17./18. Februar (fol. 37^—38*") wurde
vom 19. bis zum 22. Februar ein freies Gespräch geführt, das jedoch zum Streit
führte und daher abgebrochen wurde (fol. 38™). So gab Bucer am 23. Februar seine
Rede wieder zu Protokoll (fol. 38V). Die theologische Debatte wurde danach nicht
weiter fortgesetzt, denn tags darauf traf die neuerliche kaiserliche Resolution ein
(fol. 39r), die am 26. Februar verlesen wurde und neue Diskussionen zur Geschäfts-
ordnung hervorrufen sollte. Bis zum 10. März bemühten sich nun die Präsidenten,
beide Seiten zur Annahme der kaiserlichen Resolution zu bewegen (fol. 39r—53v).
Die Protestanten sahen hier jedoch angesichts ihrer Instruktionen keinen Hand-
lungsspielraum und überreichten am 2. März eine entsprechende Responsio zur
kaiserlichen Resolution (fol. 41^-42^),2 an der sie im folgenden festhielten. Die Prä-
sidenten entschieden sich, dem Kaiser in dieser Sache erneut zu schreiben, und er-
mutigten die Protestanten, mit den Teilnehmern der Gegenseite unterdessen ent-
sprechend einer vorläufigen Geschäftsordnung weiter zu verhandeln (fol.42v~52r).
Sie selbst wollten jedoch nicht bei Gesprächen den Vorsitz führen, welche der zwei-
ten kaiserlichen Resolution nicht entsprachen (fol. 5 2V— 5 3 v). Somit wurden die Ver-
handlungen vorerst ausgesetzt, und die evangelischen Delegierten schrieben am
10. März ihrerseits an die Schmalkaldischen Bundeshäupter mit der Bitte um weitere
Instruktionen (fol. 54™).3
weis annotiert und verzaichnet worden bis uff den 15. februarn, bat man die einfallender gschäfft
und ursachen balber mt so wol, als von nöten mocht sein, uffzaichnen mögen, dann allain uff dise
weis und form, wie hernach volgt«, Rothy Der offizielle Bericht, S. 24.
1. Zu den m diesem Bericht geschilderten Ereigmssen vgl. auch Vogel, Rehgionsgespräch,
s*375-378, 385-447-
2. Ed. oben S. 362-380.
3. Das gememsame Schreiben ist ediert unten S. 413—434.
 
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