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12. SCHREIBEN DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
einen Rechenschaftsbericht, der am 12. bzw. 14. März an die beiden Adressaten, in
Kopie aber auch an die übrigen Fürsten und Oberen gesandt wurde.1 Auch Bucer
ließ ein Exemplar des Berichts als Beilage zu seinem Schreiben vom 12. März an die
Dreizehn in Straßburg gelangen.2 Diese Fassung ist im folgenden ediert.
Ausdrücklich sprechen die Gesandten in ihren jeweiligen Anschreiben von einem
gemeinsam erstellten Bericht.3 Inhaltlich ist der Text deutlich von Bucer geprägt,
nicht nur, was die Begründung für das Mißlingen der Gespräche betrifft, sondern
auch in Bezug auf die Perspektiven, die aufgezeigt werden.4
2. Inhalt5
Die Delegierten berichten über den bisherigen Kolloquiumsverlauf und bitten um
Befehle für das weitere Vorgehen (fol. 68r). Dabei schildern sie die schlechten Bedin-
gungen, unter welchen das Gespräch geführt werde: Gegen die Präsidenten und die
Kolloquenten der Gegenseite gebe es erwartungsgemäß erhebliche Einwände
(fol.üS™). Auch der Gesprächsverlauf selbst und die Geheimhaltung der Akten
seien verdächtig (fol. 69™). Zudem seien alle Verhandlungen sowie das freie Ge-
spräch zum Rechtfertigungsartikel bislang ergebnislos verlaufen (fol. 69^-70 v). Seit
dem Eintreffen der neuerlichen kaiserlichen Resolution - die wohl Malvenda ver-
faßt haben müsse (fol. ySr) - seien die Präsidenten nicht länger zu Kompromissen
bereit (fol. yir-yzY). Angesichts dieser Mißlichkeiten sei zu überlegen, ob man das
Gespräch besser abbräche und die Verhandlungen auf dem Reichstag auf Grundlage
der Ergebnisse des ersten Regensburger Religionsgesprächs 1541 führte (fol. 73r-
7ÜV). Anhand der eigenen Mitschriften können die Akten des Gesprächs zusam-
mengestellt und so die Mißstände, die zum Abbruch des Kolloquiums führten,
öffentlich gemacht werden (fol. y6v-yyr). Falls hingegen das Gespräch weiterge-
führt werden solle, sei eine erhebliche Vergrößerung der Teilnehmerzahl vonnöten
(fol.77r-78r).
3. Wirkung
Als das hier edierte Schreiben ihn erreichte, hatte der Kurfürst von Sachsen bereits
alle Delegierten abberufen. Dazu hatte ihn die zweite kaiserliche Resolution veran-
laßt, welche Zoch und Major gleich nach deren Verlesung m einem Bnef vom 27. Fe-
1. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S.33of.; Vbge/, Religionsgespräch, S.448, 451, 556; Nebelsieck, Elf
Briefe und Aktenstücke, Nr. 9, S. 273 f.
2. Bucers Schreiben vom 12. März 1546 ist ed. unten S. 43 5-445.
3. Vgl. das Schreiben Zochs und Majors an den Kurfürsten vom 14. März (Vbge/, Rehgionsge-
spräch, Quellenanhang Nr. S. 5 54), das Schreiben Wolrads und Pistonus’ an den Landgrafen vom
13. März (.Nebelsieck, Elf Briefe und Aktenstücke, Nr.9, S. 274) sowie Bucers Schreiben an die Drei-
zehn in Straßburg (s. unten S. 439,7-10).
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S»449f.
5. Vgl. Vbge/, Rehgionsgespräch, S.448f.
12. SCHREIBEN DER EVANGELISCHEN DELEGIERTEN
einen Rechenschaftsbericht, der am 12. bzw. 14. März an die beiden Adressaten, in
Kopie aber auch an die übrigen Fürsten und Oberen gesandt wurde.1 Auch Bucer
ließ ein Exemplar des Berichts als Beilage zu seinem Schreiben vom 12. März an die
Dreizehn in Straßburg gelangen.2 Diese Fassung ist im folgenden ediert.
Ausdrücklich sprechen die Gesandten in ihren jeweiligen Anschreiben von einem
gemeinsam erstellten Bericht.3 Inhaltlich ist der Text deutlich von Bucer geprägt,
nicht nur, was die Begründung für das Mißlingen der Gespräche betrifft, sondern
auch in Bezug auf die Perspektiven, die aufgezeigt werden.4
2. Inhalt5
Die Delegierten berichten über den bisherigen Kolloquiumsverlauf und bitten um
Befehle für das weitere Vorgehen (fol. 68r). Dabei schildern sie die schlechten Bedin-
gungen, unter welchen das Gespräch geführt werde: Gegen die Präsidenten und die
Kolloquenten der Gegenseite gebe es erwartungsgemäß erhebliche Einwände
(fol.üS™). Auch der Gesprächsverlauf selbst und die Geheimhaltung der Akten
seien verdächtig (fol. 69™). Zudem seien alle Verhandlungen sowie das freie Ge-
spräch zum Rechtfertigungsartikel bislang ergebnislos verlaufen (fol. 69^-70 v). Seit
dem Eintreffen der neuerlichen kaiserlichen Resolution - die wohl Malvenda ver-
faßt haben müsse (fol. ySr) - seien die Präsidenten nicht länger zu Kompromissen
bereit (fol. yir-yzY). Angesichts dieser Mißlichkeiten sei zu überlegen, ob man das
Gespräch besser abbräche und die Verhandlungen auf dem Reichstag auf Grundlage
der Ergebnisse des ersten Regensburger Religionsgesprächs 1541 führte (fol. 73r-
7ÜV). Anhand der eigenen Mitschriften können die Akten des Gesprächs zusam-
mengestellt und so die Mißstände, die zum Abbruch des Kolloquiums führten,
öffentlich gemacht werden (fol. y6v-yyr). Falls hingegen das Gespräch weiterge-
führt werden solle, sei eine erhebliche Vergrößerung der Teilnehmerzahl vonnöten
(fol.77r-78r).
3. Wirkung
Als das hier edierte Schreiben ihn erreichte, hatte der Kurfürst von Sachsen bereits
alle Delegierten abberufen. Dazu hatte ihn die zweite kaiserliche Resolution veran-
laßt, welche Zoch und Major gleich nach deren Verlesung m einem Bnef vom 27. Fe-
1. Vgl. Wolrad, Tagebuch, S.33of.; Vbge/, Religionsgespräch, S.448, 451, 556; Nebelsieck, Elf
Briefe und Aktenstücke, Nr. 9, S. 273 f.
2. Bucers Schreiben vom 12. März 1546 ist ed. unten S. 43 5-445.
3. Vgl. das Schreiben Zochs und Majors an den Kurfürsten vom 14. März (Vbge/, Rehgionsge-
spräch, Quellenanhang Nr. S. 5 54), das Schreiben Wolrads und Pistonus’ an den Landgrafen vom
13. März (.Nebelsieck, Elf Briefe und Aktenstücke, Nr.9, S. 274) sowie Bucers Schreiben an die Drei-
zehn in Straßburg (s. unten S. 439,7-10).
4. Vgl. Vogel, Rehgionsgespräch, S»449f.
5. Vgl. Vbge/, Rehgionsgespräch, S.448f.