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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Haaf, Susanne [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0462
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15. BRIEF BUCERS AN JULIUS PFLUG

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tes bei sich. Bucer wandte sich daraufhin persönlich an Julius Pflug, um auf die An-
schuldigungen in der Protestation der Präsidenten zu reagieren und die Entschei-
dung der Protestanten zur Abreise zu verteidigen.1 Bucers Schreiben, das er am
26. März aus Lauingen in Pfalz-Neuburg sandte, ist im folgenden ediert.

2. Inhalt
Bucer hat die Protestation der Präsidenten erhalten. Für seine Kollegen kann er
nicht sprechen, möchte sich aber privat an Julius Pflug wenden (fol. 97r). Die Kritik
der Präsidenten am Abzug der protestantischen Delegierten ist unberechtigt, da die
Voraussetzungen für das in der Wormser Prorogation geforderte christliche und
freundliche Gespräch nicht gegeben waren und der Nutzen des Kolloquiums damit
in Frage stand (fol. 97rv). Die Kolloquenten der Gegenseite waren nicht bereit zu
friedlichen Verhandlungen (fol. p/v); der Kaiser stellte zudem das Gespräch unter
unzumutbare Bedingungen (fol. 97v~98r). Für eine Weiterführung des Gesprächs ist
die Zustimmung der altgläubigen Stände zu dem Kolloquium und die Berufung
neuer oder zusätzlicher, friedfertiger Teilnehmer für die Gegenseite unbedingt er-
forderlich (fol. 98rv). Kaiser und Stände des Reichs sollten sich zunächst auf entspre-
chende Präliminarien für ein fruchtbares Gespräch einigen (fol. 98v~99r). Bis dahin
ist die Anwesenheit der protestantischen Delegierten in Regensburg nicht vonnöten
(fol.99r).
Bucer bittet angesichts dieser Argumente um Verständnis für die Abreise der Pro-
testanten, versichert, daß man alles tun werde, damit das Gespräch bald weiterge-
führt werden kann, und bittet Pflug um dessen Unterstützung (fol. 99r-ioor).

3. Wirkung
Bucer legte Kopien der Protestation der Präsidenten vom 21. März sowie des hier
edierten Schreibens seinem Brief an den Landgrafen vom 5. April bei.2 In den >Dis-
putata Ratisbonae< von 1548 ging er erneut auf das Schreiben an Pflug ein.3 Eine
persönliche Reaktion Pflugs auf das Schreiben ist nicht überliefert.
Bucer verfaßte in der Folgezeit eine Reihe weiterer Schriften zur Rechtfertigung
der Abreise, in welchen er jeweils ähnlich argumentiert.4
1. Vgl. Bucer, Disputata Ratisbonae, S.679—681; Vbge/, Religionsgespräch, S.473f. mit:
Anm.937.
2. S. unten S. 468 b, 486 b
3. Vgl. Bucer, Disputata Ratisbonae, 5.679 h
4. So das Scbreiben an den Landgrafen vom 5. Apnl (ed. unten S.465—489) und den Straßburger
Entwurf einer Recbtfertigungsscbnft zur Abreise der evangebschen Delegierten vom Mai 1546 (ed.
unten S. 490—523). Auch in den Druckschriften >Ein warhaffter berichte vom Colloquio zü Regens-
burg< von 1546, Bl. Bjb-Biija (ed. unten S. 524-539), und >Disputata Ratisbonae< von 1548 (VD 16
B 8868), S. 659—681, setzte sich Bucer mit dem Thema der Abreise auseinander.
 
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