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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 4): Zur auswärtigen Wirksamkeit: 1528 - 1533 — Gütersloh, 1975

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https://doi.org/10.11588/diglit.29141#0332

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ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533

den Wittenbergern ging, mußte Bucers Vorstoß jetzt, in Marburg, eine
Randerscheinung bleiben. Daß er sich damit nicht zufrieden gegeben hat,
ist bekannt. Demnach liegt also hier im Marburger Gespräch vom
4. Oktober eine der wesentlichen Wurzeln für Bucers Aktivität in der
Abendmahlsfrage, die seine Tätigkeit in den folgenden Jahren kenn-
zeichnet.

Unsere Ausgabe
Aufgrund des Anteils der Straßburger und insbesondere Bucers am
Marburger Religionsgespräch ergibt sich, daß es nicht unsere Aufgabe
sein kann, eine vollständige Dokumentation über diese Verhandlungen
vorzulegen. Lediglich die Straßburger Sicht der Ereignisse und vor
allem Bucers Rolle am Ende des Gespräches gilt es hier zu belegen.
Dabei müssen allerdings auch die brieflichen Zeugnisse Bucers über die
Marburger Ereignisse sowie seine Beurteilung des Gesprächs, wie er sie
in der Vorrede zur 2. Auflage seines Evangelienkommentars (1530, Bibl.
Nr. 28) niedergelegt hat, in diesem Zusammenhang ausgeschieden wer-
den; sie erscheinen an anderen Stellen dieser Ausgabe.
Eine ausführliche Darstellung des Marburger Religionsgesprächs
bietet Hedios Itinerar (1). Obwohl es sich hierbei um private Aufzeich-
nungen Hedios handelt, lassen sie die oberdeutsch-schweizerische Posi-
tion vorzüglich erkennen; im übrigen übertrifft dieser Bericht an Umfang
und Anschaulichkeit alle sonstigen Aufzeichnungen. Für Bucers Auf-
treten werden zusätzlich die entsprechenden Abschnitte aus den Be-
richten der theologischen Gegner Johannes Brenz (2) und Andreas Osiander
(3) geboten. Sie illustrieren am deutlichsten Bucers Zusammenwirken
mit Jakob Sturm einerseits sowie seine über die schweizerische Auf-
fassung hinausreichende theologische Kompromißbereitschaft in der
Abendmahlsfrage andererseits. Die Unionsformel (4) vom 3.Oktober
schließt sich an. Selbst wenn Bucer sie bei seinem Gespräch am 4. Okto-
ber mit Osiander und Brenz nicht vor Augen gehabt haben sollte, ist die
Aufnahme dieses Textes in unserer Ausgabe dadurch gerechtfertigt, daß
der Straßburger Theologe sich diese Formel in der Folgezeit zu eigen
machte und sie wieder und wieder propagierte. Die Wiedergabe der
Marburger Artikel (5) beschließt unsere Auswahl. So fraglos sie auf den
Wunsch Philipp von Hessens zurückgehen, eine möglichst weitreichende
theologische Übereinkunft zwischen den Wittenbergern und Schweizern
zu formulieren, so sehr entsprach dieser Wunsch des Landgrafen doch
auch, wie oben erwähnt, Jakob Sturms Anliegen und damit der politisch-
theologischen Linie der Straßburger insgesamt.
 
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