CHRONOLOGIA BUCERANA
14
1537
1537, 10. September
1537, 20. Oktober
1538, Ende
1539, 29- Januar
1539, Februar
1539, Mai
15 39, 7. Mai
1539, 8. Mai
1539, 2^- bis 29- Mai
153[9], 3. Dezember
1540 bis 1542
1542
D43
1544, 11. August
In diesem Jahr erscheint >Der kürtzer Catechismuse
Bibl. Nr. j6.
B. trifft mit Capito in Bern ein, um sich vor der
Synode wegen seiner Retractationes und des Schrei-
bens an Luther vom 19. Januar 1537 zu verantwor-
ten. Er legt Synode und Rat der Stadt ein Bekenntnis
zum Abendmahl vor, kündigt die Übersetzung der
Retractationes (BDS 6,1) an und revidiert durch
Einfügen von 38 neuen Artikeln den Berner Kate-
chismus.
B. übersetzt seine Retractationes in die deutsche
Sprache.
Gutachten B.s über Taufe, Konfirmation und die
Gestaltung des Abendmahls für die Straßburger
Kirche: >Bedacht das h. Abendtmal auff besserlichere
weise alhie in pfarren anzurichtenc
Mit der >Verordnung vom fürbeschicken< versucht
B. mit der Zucht in der Straßburger Kirche Ernst zu
machen.
Dem Rat wird durch die entsprechende Kommission
ein Gutachten betr. die 1538 durchgeführte Kirchen-
visitation eingereicht.
Die Sache Hoffman wird im Straßburger Rat neu
beraten.
B. und Capito erstatten dem Rat Bericht über ihre
Unterhaltung mit Hoffman.
Rundschreiben von Capito, Hedio, Zell und B.:
>Synodi Indictio< für den 26. Mai 1539.
2. Straßburger Synode. Als Bruchstück ist ein
Glaubensbekenntnis in lateinischer Fassung erhalten.
Die Reise durch Sachsen und Hessen führt B. durch
Arnstadt. Von dort aus schreibt er seinen Kollegen in
Straßburg einen Brief, in dem er auf die Vereinheitli-
chung der kirchlichen Zeremonien drängt.
Sachdiskussionen im Straßburger Rat über die
Synodalbeschlüsse von 1539.
In der Schrift >Concordia sacri ministerij< werden die
die Liturgie betreffenden Beschlüsse festgelegt.
In völlig umgearbeiteter Form erscheint B.s >Kürtzer
Catechismus<. Vgl. Bibl. Nr. j6a.
Die Synodaldekrete werden endlich im Rat ange-
nommen, und ihre Bekanntgabe wird beschlossen.
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1537
1537, 10. September
1537, 20. Oktober
1538, Ende
1539, 29- Januar
1539, Februar
1539, Mai
15 39, 7. Mai
1539, 8. Mai
1539, 2^- bis 29- Mai
153[9], 3. Dezember
1540 bis 1542
1542
D43
1544, 11. August
In diesem Jahr erscheint >Der kürtzer Catechismuse
Bibl. Nr. j6.
B. trifft mit Capito in Bern ein, um sich vor der
Synode wegen seiner Retractationes und des Schrei-
bens an Luther vom 19. Januar 1537 zu verantwor-
ten. Er legt Synode und Rat der Stadt ein Bekenntnis
zum Abendmahl vor, kündigt die Übersetzung der
Retractationes (BDS 6,1) an und revidiert durch
Einfügen von 38 neuen Artikeln den Berner Kate-
chismus.
B. übersetzt seine Retractationes in die deutsche
Sprache.
Gutachten B.s über Taufe, Konfirmation und die
Gestaltung des Abendmahls für die Straßburger
Kirche: >Bedacht das h. Abendtmal auff besserlichere
weise alhie in pfarren anzurichtenc
Mit der >Verordnung vom fürbeschicken< versucht
B. mit der Zucht in der Straßburger Kirche Ernst zu
machen.
Dem Rat wird durch die entsprechende Kommission
ein Gutachten betr. die 1538 durchgeführte Kirchen-
visitation eingereicht.
Die Sache Hoffman wird im Straßburger Rat neu
beraten.
B. und Capito erstatten dem Rat Bericht über ihre
Unterhaltung mit Hoffman.
Rundschreiben von Capito, Hedio, Zell und B.:
>Synodi Indictio< für den 26. Mai 1539.
2. Straßburger Synode. Als Bruchstück ist ein
Glaubensbekenntnis in lateinischer Fassung erhalten.
Die Reise durch Sachsen und Hessen führt B. durch
Arnstadt. Von dort aus schreibt er seinen Kollegen in
Straßburg einen Brief, in dem er auf die Vereinheitli-
chung der kirchlichen Zeremonien drängt.
Sachdiskussionen im Straßburger Rat über die
Synodalbeschlüsse von 1539.
In der Schrift >Concordia sacri ministerij< werden die
die Liturgie betreffenden Beschlüsse festgelegt.
In völlig umgearbeiteter Form erscheint B.s >Kürtzer
Catechismus<. Vgl. Bibl. Nr. j6a.
Die Synodaldekrete werden endlich im Rat ange-
nommen, und ihre Bekanntgabe wird beschlossen.