A. BEDACHT ZUM ABENDMAHL
209
Mathisen40 sallemal gethons, vnd lhat wol gebessert*41, udas seineu die verstendigern
kirchspiel leut vvon M:vMathisen, walß er wider kame auch begertenw, welches er dann
(so xes jnx ein gemeine ordnung gefasset) aucth desto eer thuen wirde.
Secundo2.
15 Nun zum andern, auff soliche erklerung der geheimnuß des sacraments, das ist, auff
furhalten avnd darthun, was, aucha wie not vnd nutz vnß die gemeinschafft Christi ist,
vndb wie vnß die im h. Sacrament mitgeteylet wirdet, | [7 b] | So solte dann das ge-
meine gepett folgenc fur alle stend [vnd] noturfft der kirchen. Vnd solte des ein form
sein in allen Pfarren, ein kurtzere vnd ein lengere42. ddoch eines inhaltsd. der zeyt nach
vmb einander zu gebrauchen. Die konde man in gemein wol stellen, das sie alles das
kurtze, verstendtlichf vnd andechtiglich in sich hette, das die kirch bey diesem h.
Sacrament vnd Summarischen handlung aller religion vbungen betten solle43.
16 Auff dis gepett §zum dritten®44 solle man ein zeyt geben, das ieder bey sich selb in
der stille auch bette45. Vnd demnach, mit hbesonderem ernsth vermanen zu hören, wie
der herr sein H. Nachtmal1 selb gehalten, vnd zu halten befohlen, vnd darauff idie
selbigen wort des herren, mit dapferer46 vnd andechtiger erzelung, fur lesen, mit dem
beschluß: der herr gebe euch diesen | 8 a | worten zu glauben, die kgemeinschafft seins
leibs vnd bluts seliglichen zu empfahen, vnd sein gedechtnuß mit danckbarkeyt1 zu
halten, das wyr iemer meer in Christo, vnd er in vns leben47.
17 Auff diß so solten zween diener bey dem tisch sein, da einer das brot, der ander
den kelch des herren außspendet, welches sie auch alß bald anfahen solten zu thun, alß
bald der pfarrer auff der Cantzel die wort des herren verkundet, vnd darauff das kurtz
gemeldet gepett gesprochen hette. Jn dem gienge der pfarrer zum tisch, vnd ent-
s) — s) add. ü. d. Z. — t) —t) z. T. add. ü. d. Z.; gestr.: wol.
и) —u) statt gestr.: Es begertens auch. — v)—v) statt gestr.: das [...].
w)-w) statt gestr.: auch so gehaben hetten [?]. — x)—x) statt gestr.: es.
y) statt gestr.: wurde. — z) add. zw. d. Z. von K. Hubert.
a) — a) add. ü. d. Z.; add. u. gestr.: Vnd. — b) statt gestr.: auch.
c) gestr.: des ein form. — d) —d) add. am Rand. — e) add. ü. d. Z. — f) gestr.: bet [...].
g) —g) add. ü. d. Z. — h) — h) statt gestr.: massen vnd andacht vnd dapferkeyt.
i) zuerst: h. nachtmal. — j) gestr.: so.
к) statt gestr.: seine. — 1) gestr.: vnd merung.
40. s. Einleitung, S. 201, Anm. 55.
41. Das heißt: Erreicht, so daß ... Aus diesem Absatz wird eine gewisse Zurückhaltung Zells
den liturgischen Erneuerungen gegenüber spürbar. Offensichtlich war eine baldige Neuordnung
des Gottesdienstes auch für die Kirchenleitung nicht überflüssig.
42. Die Fürbitten. Vgl. F. Hubert, a.a.O., S. 100—109.
43. Die Fürbitten dürfen allgemein formuliert werden. Nur sollen sie das enthalten, was »die
kirch ... solle«.
44. Das Gebet der versammelten Gemeinde.
45. Zum Stillgebet nach den Fürbitten s. unten Concordia, 4a, S. 226, und 10a, S. 231.
46. Mit Wichtigkeit und feierlich. Ähnliche Formulierung bei F. Hubert, a.a.O., S. 109, und
im Arnstadter Brief, 625 unten, S. 221, Anm. 42.
47. In dieser Form wird diese Schlußformulierung in den Straßburger liturgischen Ordnun-
gen nicht gefunden. Vgl. F. Hubert, a.a.O., S. mf.
209
Mathisen40 sallemal gethons, vnd lhat wol gebessert*41, udas seineu die verstendigern
kirchspiel leut vvon M:vMathisen, walß er wider kame auch begertenw, welches er dann
(so xes jnx ein gemeine ordnung gefasset) aucth desto eer thuen wirde.
Secundo2.
15 Nun zum andern, auff soliche erklerung der geheimnuß des sacraments, das ist, auff
furhalten avnd darthun, was, aucha wie not vnd nutz vnß die gemeinschafft Christi ist,
vndb wie vnß die im h. Sacrament mitgeteylet wirdet, | [7 b] | So solte dann das ge-
meine gepett folgenc fur alle stend [vnd] noturfft der kirchen. Vnd solte des ein form
sein in allen Pfarren, ein kurtzere vnd ein lengere42. ddoch eines inhaltsd. der zeyt nach
vmb einander zu gebrauchen. Die konde man in gemein wol stellen, das sie alles das
kurtze, verstendtlichf vnd andechtiglich in sich hette, das die kirch bey diesem h.
Sacrament vnd Summarischen handlung aller religion vbungen betten solle43.
16 Auff dis gepett §zum dritten®44 solle man ein zeyt geben, das ieder bey sich selb in
der stille auch bette45. Vnd demnach, mit hbesonderem ernsth vermanen zu hören, wie
der herr sein H. Nachtmal1 selb gehalten, vnd zu halten befohlen, vnd darauff idie
selbigen wort des herren, mit dapferer46 vnd andechtiger erzelung, fur lesen, mit dem
beschluß: der herr gebe euch diesen | 8 a | worten zu glauben, die kgemeinschafft seins
leibs vnd bluts seliglichen zu empfahen, vnd sein gedechtnuß mit danckbarkeyt1 zu
halten, das wyr iemer meer in Christo, vnd er in vns leben47.
17 Auff diß so solten zween diener bey dem tisch sein, da einer das brot, der ander
den kelch des herren außspendet, welches sie auch alß bald anfahen solten zu thun, alß
bald der pfarrer auff der Cantzel die wort des herren verkundet, vnd darauff das kurtz
gemeldet gepett gesprochen hette. Jn dem gienge der pfarrer zum tisch, vnd ent-
s) — s) add. ü. d. Z. — t) —t) z. T. add. ü. d. Z.; gestr.: wol.
и) —u) statt gestr.: Es begertens auch. — v)—v) statt gestr.: das [...].
w)-w) statt gestr.: auch so gehaben hetten [?]. — x)—x) statt gestr.: es.
y) statt gestr.: wurde. — z) add. zw. d. Z. von K. Hubert.
a) — a) add. ü. d. Z.; add. u. gestr.: Vnd. — b) statt gestr.: auch.
c) gestr.: des ein form. — d) —d) add. am Rand. — e) add. ü. d. Z. — f) gestr.: bet [...].
g) —g) add. ü. d. Z. — h) — h) statt gestr.: massen vnd andacht vnd dapferkeyt.
i) zuerst: h. nachtmal. — j) gestr.: so.
к) statt gestr.: seine. — 1) gestr.: vnd merung.
40. s. Einleitung, S. 201, Anm. 55.
41. Das heißt: Erreicht, so daß ... Aus diesem Absatz wird eine gewisse Zurückhaltung Zells
den liturgischen Erneuerungen gegenüber spürbar. Offensichtlich war eine baldige Neuordnung
des Gottesdienstes auch für die Kirchenleitung nicht überflüssig.
42. Die Fürbitten. Vgl. F. Hubert, a.a.O., S. 100—109.
43. Die Fürbitten dürfen allgemein formuliert werden. Nur sollen sie das enthalten, was »die
kirch ... solle«.
44. Das Gebet der versammelten Gemeinde.
45. Zum Stillgebet nach den Fürbitten s. unten Concordia, 4a, S. 226, und 10a, S. 231.
46. Mit Wichtigkeit und feierlich. Ähnliche Formulierung bei F. Hubert, a.a.O., S. 109, und
im Arnstadter Brief, 625 unten, S. 221, Anm. 42.
47. In dieser Form wird diese Schlußformulierung in den Straßburger liturgischen Ordnun-
gen nicht gefunden. Vgl. F. Hubert, a.a.O., S. mf.