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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,2): Zum Ius reformationis: Obrigkeitsschriften aus dem Jahre 1535 ... — Gütersloh, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.29832#0239
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F. SYNODUS HABITA

23 5

stand iedes völcklins gemas vnd zur besserung, nach dem ein ieder bei den seinen fahl
vnd mangel befindet, dienstlich sein, furtragen, erklären vnd treiben.
§ 3. Jtem, das auch ein ieder pfarrer fleissigs aufsehens vnd nachfragens haben solle
bei seinem volcke, jungen vnd alten, was seine predigen vnd lehre bei einem ieden
5 frucht bringe5, Darumb sie dann auch den kinderbericht6 inn allen kirchen mit höch-
sten trewen lehren vnd uben sollen. Vnd inn dem allen sich auch gantz freuntlich vnd
vetterlich beweisen7, alle onzeitige onwürse8 vnd scherffe inn der straffe vnd warnung
fleissig verhieten, | 762 j damit alle weg der geist Christi vnd kein menschlich anfech-
tung bei jnen gespuret vnd sie bei dem volck desto mehr vertrawens, ansehens vnd
1 o liebe haben vnd erhalten vnd jr dienst also desto mehr frücht schaffen möge.
Vom h. Tauffe
4. Jst bedacht vnd dvon v. h.d erkent worden. Erstlich, das die vorgesetzte ordnung
vom h. Tauffe9 den brüdern, so sie wider zusamen komen, fürgelesen vnd sie alle
getrewlich vermanet werden sollen, der selbigen inn allem mit der that nachzukomen.
15 5. Zum andern, damit man dem herren imm teuffen warlich diene vnd jm durch edas
selbigee die leut zubringe vnd einleibe, die man her naher auch könde nach seinem
beuelch leren halten alles, was er beuolhen10, So sollen die brüder inn Stat vnd land das
volck inn predigen offt vnd mit allen trewen vermanen11, das, — wann der Herre
iemand ein kindlin bescheret -, der vatter oder, so der nicht vorhanden, die jenigen,
20 denen das kind befolhen, den tauffe von der Kirchen bei dem pfarrer oder helffer selb
begeren12 vnd das bei guter zeit13. Damit sie dief vermanen mogen, den tauffe sjren
kindern§ inn warem glauben zu empfahen, taugliche geuatteren14 dazu darzustellen,
vnd auch von jnen zu vernemen, ob sie des willens seien, das kind, so sie zu tauffen
begeren vnd jre andere kinder vnd gesinde mit ernst zu dem Kinderbericht zu fürderen
25 vnd zu aller gotseligkeit auff zu ziehen.
6. Zum dritten. Es werden aberh die vatter geschickt gefunden recht wie sie wol-
len15, so solle man nicht destoweniger alle kinder teuffen, welchen der tauff begert

d) —d) add. über der Zeile. — e)-e) korr. aus: die selbigen.
f) add. v. B. — g) —g) korr. v. B. aus: ... kinde. — h) add. über der Zeile.
5. Erkundigen was die predig nut^ bringe. [Marg.].
6. Zu den Verordnungen bezüglich des Unterrichts für die Kinder s. BDS 5, S. 34h Vgl.
Katechismen BDS 6,1.
7. Freindtlich jnen sein. [Marg.].
8. Unwürse (alem.), Zorn.
9. Formula uetus. [Marg.].
10. Vgl. Mt 28,20. Zum Vorhergehenden vgl. 1 Kor 12,13.
11. Frequentes Vermanunge. [Marg.]; (Vermanung v. B.s Hand).
12. Vtparentes Baptismum petant. [Marg. B.].
13. Rechtzeitig, innerhalb der vom Rat verordneten sechs Wochen.
14. Geuatter: das kirchenlat. compater, geistlicher Mitvater, der Taufpate; vgl. Trübner 3,
S. 157; s. v.
15. Schwierige Syntax. Sinn: wie auch immer die Gesinnung der Väter der Kinder sein mag,
so solle man ...
 
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