Anhang 10: Inhalt der Kapitel und Unterkapitel des „Bienenbuchs'
377
11,16,2
Über die Pflicht den Sündigen zu tadeln.
11,16,3
Der Tadelnde soll seinen Nächsten mit maßvoller Sanftmütigkeit behandeln.
11,16,4
Der Sünder soll es bevorzugen, früh durch Züchtigung auf den rechten Weg gebracht
zu werden, um einer späteren Peinigung beim letzten Gericht zu entgehen.
11,16,5
Exempel über den Regularkanoniker Hugo von St. Viktor, der es aufgrund seines zar-
ten Körpers nicht duldet, gezüchtigt zu werden und deshalb nach seinem Tod im Fege-
feuer von vielen Dämonen Stöße versetzt bekommt.
11,16,6
Tadel soll nicht zurückgehalten und Zurechtweisungen und Züchtigungen ertragen
werden.
11,16,7
Exempel über zwei junge Scholaren, die den Zurechtweisungen ihres Magisters keine
Beachtung schenken, sodass ihnen nach dem Tod des Magisters der Teufel in Gestalt
des Toten erscheint, woraufhin sie in Raserei versetzt werden und sterben.
11,16,8
Wie die Bienen setzen Klosterleute ihren Stachel gegen diejenigen ein, die durch ihre
Sünden einen übelriechenden Geruch verströmen.
11.17. Bienen, die ihren Stachel verlieren, „können fortan keine Honige mehr ma-
chen.“
11,17,1
Derjenige, der seinem Nächsten nicht durch Beschuldigungen oder Anklagen zu Hilfe
kommt, wird als „Vermaledeiter“ bezeichnet.
11,17,2
Exempel über einen zum Abt erhobenen Mönch, dem es an der nötigen Härte gegen
Sünden mangelt, weshalb er seines Amtes wieder enthoben wird. Weil er sein Verhalten
nicht ändert und sich von Aufsehern bedrängt sieht, kommt er schließlich ums Leben.
11,17,3
Thomas drückt seine Hoffnung darüber aus, dass das obige Beispiel den Leser dazu
anleiten wird, nicht von der Tugend abzufallen.
11.18. „Es gibt auch einfache Bienen, die furchtbar anzusehen und viel zorniger, aber
vortrefflich bei ihrer Anstrengung und ihrer Arbeit sind.“ Jene stechen irgendwann
einmal so stark mit ihrem hineingetriebenen Stachel zu, dass ihre Eingeweide folgen
und sie daraufhin auf der Stelle sterben.
11,18,1
Klösterlich Lebende, die sich ihres Stachels gegen andere Gläubige aus Hass bedienen,
begehen eine Sünde, die nur durch inneren Frieden und eine Versöhnung mit den Brü-
dern aufgehoben werden kann.
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11,16,2
Über die Pflicht den Sündigen zu tadeln.
11,16,3
Der Tadelnde soll seinen Nächsten mit maßvoller Sanftmütigkeit behandeln.
11,16,4
Der Sünder soll es bevorzugen, früh durch Züchtigung auf den rechten Weg gebracht
zu werden, um einer späteren Peinigung beim letzten Gericht zu entgehen.
11,16,5
Exempel über den Regularkanoniker Hugo von St. Viktor, der es aufgrund seines zar-
ten Körpers nicht duldet, gezüchtigt zu werden und deshalb nach seinem Tod im Fege-
feuer von vielen Dämonen Stöße versetzt bekommt.
11,16,6
Tadel soll nicht zurückgehalten und Zurechtweisungen und Züchtigungen ertragen
werden.
11,16,7
Exempel über zwei junge Scholaren, die den Zurechtweisungen ihres Magisters keine
Beachtung schenken, sodass ihnen nach dem Tod des Magisters der Teufel in Gestalt
des Toten erscheint, woraufhin sie in Raserei versetzt werden und sterben.
11,16,8
Wie die Bienen setzen Klosterleute ihren Stachel gegen diejenigen ein, die durch ihre
Sünden einen übelriechenden Geruch verströmen.
11.17. Bienen, die ihren Stachel verlieren, „können fortan keine Honige mehr ma-
chen.“
11,17,1
Derjenige, der seinem Nächsten nicht durch Beschuldigungen oder Anklagen zu Hilfe
kommt, wird als „Vermaledeiter“ bezeichnet.
11,17,2
Exempel über einen zum Abt erhobenen Mönch, dem es an der nötigen Härte gegen
Sünden mangelt, weshalb er seines Amtes wieder enthoben wird. Weil er sein Verhalten
nicht ändert und sich von Aufsehern bedrängt sieht, kommt er schließlich ums Leben.
11,17,3
Thomas drückt seine Hoffnung darüber aus, dass das obige Beispiel den Leser dazu
anleiten wird, nicht von der Tugend abzufallen.
11.18. „Es gibt auch einfache Bienen, die furchtbar anzusehen und viel zorniger, aber
vortrefflich bei ihrer Anstrengung und ihrer Arbeit sind.“ Jene stechen irgendwann
einmal so stark mit ihrem hineingetriebenen Stachel zu, dass ihre Eingeweide folgen
und sie daraufhin auf der Stelle sterben.
11,18,1
Klösterlich Lebende, die sich ihres Stachels gegen andere Gläubige aus Hass bedienen,
begehen eine Sünde, die nur durch inneren Frieden und eine Versöhnung mit den Brü-
dern aufgehoben werden kann.