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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Editor]; Fuchs, Thomas [Editor]; Halfwassen, Jens [Editor]; Schulz, Reinhard [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Editor]; Schwabe AG [Editor]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0074
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Einleitung des Herausgebers

LXXIII

ler richtet«.245 Das tat Jaspers denn auch und fragte am 13. Dezember beim Reichsver-
band an, ob er »als Hochschullehrer, der wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht«,
der Anmeldepflicht unterliege.246 Daraufhin erhielt er eine nicht personalisierte, vor-
gefertigte Standardbestätigung über seine Anmeldung - offenbar ein Missverständnis,
denn er hatte ja nur angefragt, ob eine solche für ihn erforderlich sei - mit dem Hin-
weis, dass die endgültige Entscheidung über seine Aufnahme einige Wochen dauern
könne, die vorliegende Bestätigung nicht als Mitgliedskarte gelte und am 1. Februar
1934 ihre Gültigkeit verliere.247
Als Jaspers nach fünf Wochen immer noch keinen Bescheid erhalten hatte,
schickte er am 31. Januar 1934 eine Aufnahmeerklärung und einen Fragebogen zur
Eingliederung in die Reichsschrifttumskammer an den Reichsverband Deutscher
Schriftsteller.248 Inzwischen hatte er jedoch von einem Erlass des preußischen Kultus-
ministers Bernhard Rust erfahren, dem zufolge die preußischen Beamten von einem
Beitritt zur Reichsschrifttumskammer absehen mögen, da die Frage der Zugehörigkeit
noch nicht geklärt sei; wer dagegen schon beigetreten sei, möge seine Beitrittserklä-
rung zurückziehen.249 Was für Preußen galt, konnte bald auch für Baden gelten. Des-
halb sah sich Jaspers in seinem Schreiben an den Reichsverband Deutscher Schriftstel-
ler zu der Erklärung genötigt: »Ich bin nicht klar, wie die Entscheidung darüber fällt,
ob Hochschullehrer, die regelmässig wissenschaftliche Arbeiten veröffentlichen, der
Kammer angehören müssen oder nicht, und dürfen oder nicht dürfen. Meine Anmel-
dung erfolgt daher vorbehaltlich einer etwa erfolgenden Entscheidung meiner vor-
gesetzten Behörde, sofern diese die Zugehörigkeit untersagen sollte.«250 Weitere Do-
kumente zu diesem Vorgang sind nicht erhalten, weder im Jaspers-Nachlass noch im
Bundesarchiv Berlin. Wie seine Korrespondenz mit der Reichsschrifttumskammer ein
Jahrzehnt später belegt, wurde Jaspers nicht aufgenommen.
Es dauerte einige Jahre, bis die Reichsschrifttumskammer auf Jaspers aufmerksam
wurde und sich erstmals mit ihm befasste. Der Auslöser waren Übersetzungsanfragen
aus dem Ausland, zunächst für den Nietzsche, dann für Die Geistige Situation derZeit.
Im Sommer 1936 bekundete Rolf Hoffmann, ein an der University of California in
Los Angeles unterrichtender Deutscher, sein großes Interesse, den Nietzsche zu über-

245 Ebd.
246 K. Jaspers an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller, 13. Dezember 1933, in diesem Band,
S. 617.
247 Vgl. Reichsverband Deutscher Schriftsteller: Bestätigung, 20. Dezember 1933, ebd.
248 Vgl. K. Jaspers an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller, 31. Januar 1934, ebd.
249 »Beamte vorläufig nicht in den Kulturkammern«, Zeitungsausschnitt ohne Herkunfts- und Da-
tumsangabe, DLA, A: Jaspers. - Der Erlass stammte vom 5. Januar 1934. Vgl. Zentralblatt für die
gesamte Unterrichts-Verwaltung in Preußen 76 (1934) 24.
250 K. Jaspers an den Reichsverband Deutscher Schriftsteller, 31. Januar 1934, in diesem Band, S. 617.
 
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