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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0741
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624

Karl Jaspers und die Reichsschrifttumskammer

642 Präsident der Reichsschrifttumskammer an Karl Jaspers
Typoskript; DLA, A: Jaspers, auf Briefpapier des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer
Berlin-Charlottenburg 2, den 27. Februar 1943
Ich habe in Erfahrung gebracht, dass Sie den Verlagen wiederholt Ihre Manuskripte
zur Verwertung angeboten haben. Ich mache darauf aufmerksam, dass Sie zu einer
derartigen Tätigkeit, die in den Rahmen einer Berufsausübung als Schriftsteller fällt,
nicht berechtigt sind, so lange Sie nicht die Mitgliedschaft bezw. einen sogenannten
Befreiungsschein nachweisen können. Weitere Zuwiderhandlungen muss ich gemäss
§ 28 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz mit Ord-
nungsstrafen belegen.1497
Im Auftrage:
Loth

643 Karl Jaspers an die Reichsschrifttumskammer
Typoskript; BArch,R 9361V/6823; mit dem Stempel Professor jaspers Heidelberg Plöck 66, ohne Anrede
Heidelberg, den 3. März 1943
An die Reichsschrifttumskammer Berlin-Charlottenburg
Eben erhalte ich Ihre Mitteilung vom 27. 2. 43, in welcher Sie meine Arbeiten zu einer
Berufsausübung als Schriftsteller rechnen und mir das Anbieten von Manuscripten
an Verleger untersagen. Bei der ausserordentlichen Bedeutung, die Ihre Massnahme
für mich hat, bitte ich, mir folgende Darlegungen zu gestatten. Es handelt sich um
zwei Möglichkeiten:
1) Es scheint mir denkbar, dass ein Irrtum über den Charakter meiner Arbeiten un-
terlaufen ist. Meine Arbeiten waren von jeher und sind bis heute wissenschaftlichen
Charakters. Sie sind von gleicher Art während der Zeit meiner Lehrtätigkeit und wäh-
rend meines Ruhestands seit Oktober 1937. So habe ich im letzten Jahr die 4. Auflage
meiner »Psychopathologie« neu bearbeitet. Schriftstellerische oder populäre Arbeiten
liegen ausserhalb meines Bereichs. Auf kleinere Aufsätze oder Hefte, bei denen man
zweifelhaft hierüber sein könnte, werde ich in Zukunft verzichten. Die Zugehörigkeit
meiner Arbeit zur Wissenschaft ist, wie mir scheint, durch mein früheres Amt, von
dem sich mein Ruhestand herleitet, und durch die Art der öffentlichen Wirkung in
wissenschaftlichen Kreisen in und ausserhalb Deutschlands erwiesen.
Nach den mir bekannt gewordenen Verordnungen fallen wissenschaftliche Arbei-
ten nicht in den Bereich der Reichsschrifttumskammer. Daher brauchte ich ihr auch
nicht anzugehören, nachdem ich 1937 als Professor in den Ruhestand versetzt worden
 
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