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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0743
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626

Karl Jaspers und die Reichsschrifttumskammer

eine »rein wissenschaftliche« Arbeit handelt, für die der Verfasser nicht erfassungs-
pflichtig wird, in vielen Fällen durch den entstandenen Schriftwechsel zu einer er-
heblichen Arbeitsbelastung meiner Kammer geführt.
Im Zuge der aus Kriegsgründen erforderlichen Verwaltungsvereinfachung werde
ich vorerst auf das Erfordernis des Nachweises einer rein wissenschaftlichen Arbeit
verzichten. Demnach werden bis auf weiteres Wissenschaftler in ihrer Eigenschaft als
Verfasser von meiner Kammer gemäß Ziffer 2 meiner Amtlichen Bekanntmachung Nr.
88 insofern nicht erfasst, als die Veröffentlichung auf ihrem Fachgebiete liegt, ohne
Rücksicht darauf, ob es sich um eine solche rein wissenschaftlicher oder populärwis-
senschaftlicher Art handelt.
Als Wissenschaftler im Sinne dieser Bestimmung werden auf ihrem Fachgebiet
schriftstellerisch tätige Personen angesehen:
a) die im Bereiche des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung tätigen wissenschaftlich vorgebildeten Beamten und wissen-
schaftlichen Mitarbeiter.
Für Verfasser von Druckschriften, die als Doktordissertation oder Habilitati-
onsschriften kenntlich gemacht sind, erübrigt sich der Nachweis der Zugehörig-
keit zur Reichsschrifttumskammer, Gruppe Schriftsteller.
Schulbuchautoren werden insoweit als Vertreter der pädagogischen Wissen-
schaft anerkannt und von der Kammer nicht erfasst, als die betreffenden Werke
dem Inhalt nach überwiegend dem Schulgebrauch dienen.
b) Wehrmachtsangehörige, soweit sie ausschliesslich militärwissenschaftlich
schriftstellerisch tätig sind. Bei Zweifeln wird die RSK im Einzelfalle im Ein-
vernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht entscheiden.
Für die Übersetzer und Herausgeber wissenschaftlichen Schrifttums gilt das
gleiche.
gez. Hanns Johst
645 Karl Jaspers an den Präsidenten der Reichsschrifttumskammer
Typoskript; BArch, R 9361 V/6823; mit dem Stempel Professor Jaspers Heidelberg Plöck 66
Beigefügt ist eine Aufstellung von Jaspers' bisher erschienenen Büchern undderen Übersetzungen (ebd.).
Heidelberg, den 7. III. 1943
An den Herrn Präsidenten der Reichsschrifttumskammer Berlin-Charlottenburg
Ich danke Ihnen für freundliche Übersendung Ihrer Richtlinien vom 9. 2.1942. Da-
nach muss ich entweder dem Personenkreis angehören, dem die Veröffentlichung auf
ihrem Fachgebiet vorläufig ohne weiteres freisteht, oder muss für die einzelne Veröf-
fentlichung deren fachwissenschaftlichen Charakter nachweisen.
 
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