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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0775
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658

Stellenkommentar

tesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus (München, Leipzig 2ig26, KJB Olden-
burg: KJ 5505, besonders Kap. III: »Die Diktatur im marxistischen Denken«, 63-77), Hugo
Preuss. Sein Staatsbegriff und seine Stellung in der deutschen Staatsrechtslehre (Tübingen 1930,
ebd.: KJ 5506) und Der Begriff des Politischen, mit einer Rede über das Zeitalter der Neu-
tralisierungen und Entpolitisierungen neu hg. von C. Schmitt, München, Leipzig 1932
(ebd.: KJ 5488).-
Über jenes Bändchen zur Staatslehre hatte de Gruyter, wie Angelika Königseder aufzei-
gen konnte, bereits einen Vertrag geschlossen mit dem jüdischen Staatsrechtler Hermann
Heller (1891-1933), der schon längere Zeit Verlagsautor und seit 1932 Prof, für Öffentliches
Recht in Frankfurt/M. war. Heller erfuhr bei Gastvorlesungen in Madrid von seiner Ent-
lassung aufgrund des »Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« vom 7.
April 1933 (vgl. Reichsgesetzblatt I (1933) 175-177) und erkundigte sich nun nach dem ver-
einbarten Buch. Das Protokoll der Verlagskonferenz vom 16. Mai 1933 dokumentiert des-
sen Entscheidung, das Buch jetzt nicht bringen zu können (vgl. VA de Gruyter, Dep. 42,
461 (1)). Hellers Schrift erschien deswegen bei Sijthoff (vgl. H. Heller: Staatslehre, hg. von
G. Niemeyer, Leiden 1934) - sein, wie sich später herausstellen sollte, wichtigstes Werk.
Vgl. A. Königseder: Walter de Gruyter. Ein Wissenschaftsverlag im Nationalsozialismus, Tü-
bingen 2016,188-189. - Bei de Gruyter wollte man das geplante Bändchen über Staatsrecht
jedoch nicht aufgeben. Carl Schmitt dürfte dem Verlag allerdings nicht völlig unbekannt
gewesen sein. Denn er hatte dort vor einigen Jahren in einem Heft der Beiträge zum aus-
ländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht publiziert (vgl. C. Schmitt: Volksentscheid und
Volksbegehren. Ein Beitrag zur Auslegung der Weimarer Verfassung und zur Lehre von der un-
mittelbaren Demokratie, Berlin 1927). Verlagsautor im eigentlichen Sinne war Schmitt aller-
dings nicht und eine Verlagskorrespondenz ist im VA de Gruyter nirgends dokumentiert,
er publizierte vielmehr zuerst bei Duncker & Humblot, dann bei Mohr Siebeck.
220 Der Aktionsausschuss des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler wurde auf der
Hauptversammlung am 14. Mai 1933 in Leipzig gegründet, um - wie es in dem im Börsen-
blatt für den deutschen Buchhandel abgedruckten Bericht über jene Versammlung heißt - die
Anpassung des Börsenvereins an die berufsständische Wirtschaftsverfassung zu vollzie-
hen (vgl. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel 100 (1933) 434-440). Alle Ausschuss-
mitglieder waren Parteimitglieder. Vgl. dazu auch J.-P. Barbian: »Die organisatorische,
personelle und rechtliche Neuordnung des deutschen Buchhandels«, in: Geschichte des
deutschen Buchhandels im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 3: Drittes Reich, TI. 1, hg. von E. Fi-
scher u. R. Wittmann in Zusammenarbeit mit J.-P. Barbian, Berlin, Boston 2015, 73-159,
hier: 75. - Die regelmäßigen Bekanntmachungen des Aktionsausschusses wurden eben-
falls im Börsenblatt mitgeteilt.
221 Auch Jaspers ging irrtümlicherweise davon aus, dass Schmitt nach München berufen
worden sei. De facto befand sich Schmitt zu dieser Zeit im Umzug von Köln nach Berlin.
- Trotz der Empfehlung durch Jaspers hat de Gruyter Schmitt offenbar nicht kontaktiert.
Im Verlagsarchiv ließen sich jedenfalls keinerlei Dokumente hierüber ausfindig machen,
auch im Jaspers-Briefwechsel ist davon nicht mehr die Rede. Möglicherweise hat Jaspers’
Hinweis auf Schmitts Ernennung zum preußischen Staatsrat (am n. Juli 1933) und seine
Mitwirkung an dem am 7. April verkündeten Reichsstatthaltergesetz, dem »Zweiten Ge-
setz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« (Reichsgesetzblatt I (1933) 173), den
 
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