24
I. RATSCHLAG, WIE DIE KIRCHENGUTER NUTZLICH ANZUWENDEN
besten mit jnen komet, in gemeinen regier geschefften vnd -dinsten vnd hofprachtp
verzeren, daß1 were ja seer ongleych2 3 vnd onbillich.
Derwegen warlich nit weniger, sonder fil meer deß mißbrauchs halben diser gutter,
so vff den gegenteyl I j8r I voraugen3q, dann so sich bey disen Stenden haltet, von
nöten ist, ein zeytigs4, dapfers vnd recht messigs in rsehen5 inr disen sachen zu
thun, Vnd in dem vff kein ander nation noch hochberumpten gewalt zu harrens,
weyl doch so grob vor augen, daß die zu solcher notwendigen verbesserung deß
brauchs diser gütter nichts helffen werden noch wöllen.
p) korr. aus: hofprecht.
q) korr. aus: vermügen.
r) —r) von Bucer über der Zeile nachgetragen und eingewiesen für gestr.: sachen.
s) danach gestr.: sein wirdt.
1. das.
2. ungerecht.
3. Zur Zusammenschreibung vgl. Grimm 26 (= XII,2), Sp. 830h
4. rechtzeitiges, frühzeitiges.
5. sc. ein rechtmäßiges Einsehen.
I. RATSCHLAG, WIE DIE KIRCHENGUTER NUTZLICH ANZUWENDEN
besten mit jnen komet, in gemeinen regier geschefften vnd -dinsten vnd hofprachtp
verzeren, daß1 were ja seer ongleych2 3 vnd onbillich.
Derwegen warlich nit weniger, sonder fil meer deß mißbrauchs halben diser gutter,
so vff den gegenteyl I j8r I voraugen3q, dann so sich bey disen Stenden haltet, von
nöten ist, ein zeytigs4, dapfers vnd recht messigs in rsehen5 inr disen sachen zu
thun, Vnd in dem vff kein ander nation noch hochberumpten gewalt zu harrens,
weyl doch so grob vor augen, daß die zu solcher notwendigen verbesserung deß
brauchs diser gütter nichts helffen werden noch wöllen.
p) korr. aus: hofprecht.
q) korr. aus: vermügen.
r) —r) von Bucer über der Zeile nachgetragen und eingewiesen für gestr.: sachen.
s) danach gestr.: sein wirdt.
1. das.
2. ungerecht.
3. Zur Zusammenschreibung vgl. Grimm 26 (= XII,2), Sp. 830h
4. rechtzeitiges, frühzeitiges.
5. sc. ein rechtmäßiges Einsehen.