io8
3. DE CONCILIO
vom Januar 1545.1 Es folgte im Frühjahr 1545 Bucers viel kürzere, an die in Worms
versammelten Stände gerichtete Abhandlung >Wie leicht und füglich<,2 auf die
Gropper umgehend mit seiner an Kaiser Karl V. gerichteten Schrift >Warhafftige
Antwort vnd gegenberichtung<3 vom Mai 1545 reagierte. Darin warf er Bucer vor,
sich von dem Kompromiß, den er selbst im ersten Regensburger Religionsgespräch
1541 errungen hatte, distanziert zu haben, und betonte, dies mittels ihm vorliegen-
der Unterlagen belegen zu können.4 Bucer wiederum konterte im Juli/August 1545.
In >De Concilio< nötigte er Gropper zur Vorlage der besagten Dokumente.5 Er
wiederholte diese Forderung in >Von den einigen rechten Wegen< und gab dort sei-
nerseits private Briefe Groppers aus Zeiten der Freundschaft heraus.6
Weiterhin setzte sich der Straßburger Reformator in >De Concilio< mit den An-
sichten des Trierer Hofrats Bartholomaeus Fatomus auseinander.7 Bucer hatte ihn
ineinem Schreibenvom 15. Juni 1543 gebeten, sichfürdieEinführungderReforma-
tion in Trier einzusetzen, was Fatomus jedoch in seiner Antwort vom 12. Juli 1543
abgelehnt hatte.8 Bucer hatte darauf zwar enttäuscht, aber trotzdem höflich in ei-
nem privaten Brief an Fatomus vom 22. August 1543 reagiert. Daneben bereitete er
eine ausführliche Entgegnung für den Druck vor. Als ihm jedoch eine gedruckte
Fassung des Fatomus-Briefs vom 12. Juli in die Hände fiel,9 trug Bucer den gesam-
ten Disput m die Öffentlichkeit. Am 20. März 1544 beendete er seine zweite, aus-
führliche Entgegnung und nahm seine beiden Antwortschreiben als >Responsio
prior<und >Responsio altera et solida< m sein Konvolut >Scripta duo adversaria< von
1. Die Schrift ist ediert in BDS 11,3.
2. Ed. BDS 11,2, S. 3 51—454. Bucer warb darin nachhaltig bei den in Worms versammelten Stän-
den für ein freies deutsches Nationalkonzil und gegen das bereits nach Trient einberufene Konzil
Papst Pauls III. In diesem Duktus lst auch seine zur gleichen Zeit entstandene und ebenfalls an die
Stände in Worms gerichtete Schrift >Ein christliche Erinnerung< verfaßt; vgl. BDS 13, S. 227—336.
3. Köln: Jaspar von Gennep, Mai 1545 (VD 16 G 3389).
4. Vgl. Johannes Gropper, Warhafftige Antwort vnd gegenberichtung, Bl. va-vb; vgl. auch Var-
rentrapp, Hermann von Wied, S. 252 f. Ähnlich argumentierte auch Granvelle m einem pnvaten Ge-
spräch, das er 1m Rahmen des Wormser Reichstags 1m Jum 1545 mit Jakob Sturm über die Religi-
onsfrage hielt; vgl. PC 3, Nr. 574, S. 604f.
5. Vgl. Bucer, De Concilio, Bl. n^b-oia (s. unten S. 196h).
6. S. dazu unten S. 110 mit Anm. 8.
7. Bartholomaeus Latomus (nach 1480—1570), Humamst und Kontroverstheologe. Er nahm an
den Rehgionsgesprächen von Hagenau 1540 und Worms 1540/41 teil und wirkte seit 1542 als Rat
des Erzbischofs von Tner. Zu der hier geschilderten Kontroverse zwischen Latomus und Bucer vgl.
Schlüter, Flug- und Streitschriften, S. 122E; Keil, Zwei Streitschnften, S. XI—XVII; Janelle, La con-
troverse entre Etienne Gardiner et Martin Bucer, S. 456f. und 459.
8. Vgl. Keil, Zwei Streitschriften, S.XIII, sowie für die Edition der Bnefe ebd. S. 1—21.
9. Diese Begebenheit erlaubt einen interessanten Blick in die Wege der frühneuzeithchen Publi-
zistik. Latomus hatte den Dekan des St. Kastor-Stifts m Koblenz, Georg von der Leyen, damit be-
auftragt, eine Abschrift des Bnefes anfertigen zu lassen und diesen dann an Bucer zu übergeben.
Der Dekan ließ jedoch zwei Abschnften erstellen, eine davon für sich selbst. Diese wurde wie-
derum mehrfach abgeschrieben, und so verbreitete sich der Text, bis er schließlich m Köln bei Mel-
chior von Neuss in den Druck gegeben wurde. Dieser Druck, an dem Latomus also nicht selbst be-
teiligt war, gelangte an Bucer, der dies als böswilligen Schachzug seines Korrespondenten verstand.
Vgl. zu diesen Geschehnissen Keil, Zwei Streitschnften, S.XIII.
3. DE CONCILIO
vom Januar 1545.1 Es folgte im Frühjahr 1545 Bucers viel kürzere, an die in Worms
versammelten Stände gerichtete Abhandlung >Wie leicht und füglich<,2 auf die
Gropper umgehend mit seiner an Kaiser Karl V. gerichteten Schrift >Warhafftige
Antwort vnd gegenberichtung<3 vom Mai 1545 reagierte. Darin warf er Bucer vor,
sich von dem Kompromiß, den er selbst im ersten Regensburger Religionsgespräch
1541 errungen hatte, distanziert zu haben, und betonte, dies mittels ihm vorliegen-
der Unterlagen belegen zu können.4 Bucer wiederum konterte im Juli/August 1545.
In >De Concilio< nötigte er Gropper zur Vorlage der besagten Dokumente.5 Er
wiederholte diese Forderung in >Von den einigen rechten Wegen< und gab dort sei-
nerseits private Briefe Groppers aus Zeiten der Freundschaft heraus.6
Weiterhin setzte sich der Straßburger Reformator in >De Concilio< mit den An-
sichten des Trierer Hofrats Bartholomaeus Fatomus auseinander.7 Bucer hatte ihn
ineinem Schreibenvom 15. Juni 1543 gebeten, sichfürdieEinführungderReforma-
tion in Trier einzusetzen, was Fatomus jedoch in seiner Antwort vom 12. Juli 1543
abgelehnt hatte.8 Bucer hatte darauf zwar enttäuscht, aber trotzdem höflich in ei-
nem privaten Brief an Fatomus vom 22. August 1543 reagiert. Daneben bereitete er
eine ausführliche Entgegnung für den Druck vor. Als ihm jedoch eine gedruckte
Fassung des Fatomus-Briefs vom 12. Juli in die Hände fiel,9 trug Bucer den gesam-
ten Disput m die Öffentlichkeit. Am 20. März 1544 beendete er seine zweite, aus-
führliche Entgegnung und nahm seine beiden Antwortschreiben als >Responsio
prior<und >Responsio altera et solida< m sein Konvolut >Scripta duo adversaria< von
1. Die Schrift ist ediert in BDS 11,3.
2. Ed. BDS 11,2, S. 3 51—454. Bucer warb darin nachhaltig bei den in Worms versammelten Stän-
den für ein freies deutsches Nationalkonzil und gegen das bereits nach Trient einberufene Konzil
Papst Pauls III. In diesem Duktus lst auch seine zur gleichen Zeit entstandene und ebenfalls an die
Stände in Worms gerichtete Schrift >Ein christliche Erinnerung< verfaßt; vgl. BDS 13, S. 227—336.
3. Köln: Jaspar von Gennep, Mai 1545 (VD 16 G 3389).
4. Vgl. Johannes Gropper, Warhafftige Antwort vnd gegenberichtung, Bl. va-vb; vgl. auch Var-
rentrapp, Hermann von Wied, S. 252 f. Ähnlich argumentierte auch Granvelle m einem pnvaten Ge-
spräch, das er 1m Rahmen des Wormser Reichstags 1m Jum 1545 mit Jakob Sturm über die Religi-
onsfrage hielt; vgl. PC 3, Nr. 574, S. 604f.
5. Vgl. Bucer, De Concilio, Bl. n^b-oia (s. unten S. 196h).
6. S. dazu unten S. 110 mit Anm. 8.
7. Bartholomaeus Latomus (nach 1480—1570), Humamst und Kontroverstheologe. Er nahm an
den Rehgionsgesprächen von Hagenau 1540 und Worms 1540/41 teil und wirkte seit 1542 als Rat
des Erzbischofs von Tner. Zu der hier geschilderten Kontroverse zwischen Latomus und Bucer vgl.
Schlüter, Flug- und Streitschriften, S. 122E; Keil, Zwei Streitschnften, S. XI—XVII; Janelle, La con-
troverse entre Etienne Gardiner et Martin Bucer, S. 456f. und 459.
8. Vgl. Keil, Zwei Streitschriften, S.XIII, sowie für die Edition der Bnefe ebd. S. 1—21.
9. Diese Begebenheit erlaubt einen interessanten Blick in die Wege der frühneuzeithchen Publi-
zistik. Latomus hatte den Dekan des St. Kastor-Stifts m Koblenz, Georg von der Leyen, damit be-
auftragt, eine Abschrift des Bnefes anfertigen zu lassen und diesen dann an Bucer zu übergeben.
Der Dekan ließ jedoch zwei Abschnften erstellen, eine davon für sich selbst. Diese wurde wie-
derum mehrfach abgeschrieben, und so verbreitete sich der Text, bis er schließlich m Köln bei Mel-
chior von Neuss in den Druck gegeben wurde. Dieser Druck, an dem Latomus also nicht selbst be-
teiligt war, gelangte an Bucer, der dies als böswilligen Schachzug seines Korrespondenten verstand.
Vgl. zu diesen Geschehnissen Keil, Zwei Streitschnften, S.XIII.