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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Haaf, Susanne [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 15): Schriften zur Reichsreligionspolitik der Jahre 1545/1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30652#0496
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49^ 17- STRASSBURGER ENTWURF EINER RECHTFERTIGUNGSSCHRIFT
protestantischen Vertretern in Regensburg überlassen, die entsprechenden Ande-
rungen an dem Text vorzunehmen.1 Bucer reagierte auf das landgräfliche Schreiben
mit einem Brief vom 29. Mai, in welchem er sich nochmals für die Fortsetzung des
Kolloquiums aussprach.2
Am 15. Mai sandte Philipp einen Brief an den Kurfürsten, der sich bereits in
Reaktion auf das Wormser Exzerpt3 dafür ausgesprochen hatte, daß die Protestan-
ten sich auf eine Rechtfertigung der Abreise beschränken und keinesfalls in diesem
Zusammenhang ein neuerliches Kolloquium vorschlagen sollten. Philipp legte sei-
nem Schreiben nun ein Exemplar von Bucers Rechtfertigungsentwurf bei,4 befür-
wortete die darin vertretene Linie und bat um ein Gutachten der Wittenberger
Theologen zu diesem Entwurf.5 Der Kurfürst reagierte am 22. Mai ablehnend auf
Bucers Argumentation.6 Er beauftragte die Wittenberger Theologen mit der Ab-
fassung des gewünschten Gutachtens und leitete dieses am 10. Juni an Philipp von
Hessen weiter.7 Auch die Wittenberger Theologen sprachen sich darin gegen den
Vorschlag aus, von protestantischer Seite eine Fortführung oder Neuaufnahme des
Kolloquiums anzuregen. Entgegen dieser Stellungnahmen blieb der Landgraf von
dem Straßburger Ansatz überzeugt8 und wies seine Räte in Regensburg an, diesen
zu verteidigen.9
Inzwischen berieten am 23. Mai, zwei Wochen vor Beginn des Reichstages, die
Schmalkaldischen Bundesräte in Regensburg über die Frage, wie die Abreise aus
Regensburg vor dem Kaiser zu rechtfertigen sei. Dabei teilte die Mehrheit der Räte
die kursächsische Auffassung, daß auf Initiative der Protestanten kein neuerliches
Kolloquium diskutiert werden solle.10 Anfang Juni entwarfen die hessischen Räte
Günterrode und Aitinger unter anderem auf der Grundlage des Straßburger Recht-
fertigungsentwurfs einen Text für eine Rechtfertigungsschrift, in welchem sie je-
1. Vgl. PC 4,1, Nr. 76, S. 103; Vogel, Religionsgespräch, S. 498; vgl. auch die Reaktion des Land-
grafen vom 4. Juni auf das Schreiben Sturms (PC 4,1, Nr. 81, S. 1 iof.).
2. Vgl. Lenz II, S.450; Vogel, Religionsgespräch, S. 498.
3. S. dazu oben S.467L
4. Es handelt sich wohl um das m Weimar erhaltene Exemplar (hier Fassung g). Die Beanstan-
dungen des Landgrafen sind darin markiert.
5. Vgl. Lenz II, S.445 mit Anm.17; PC 4,1, Nr. 70 mit Anm. 2, S. 99; Vogel, Religionsgespräch,
S.498-500.
6. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 500; PC 4,1, Nr. 78 mit Anm. 2, S. 108; vgl. auch PC 4,1,
Nr. 87, S. 119.
7. Ed. CR 6, Nr.3450, Sp.118-120; vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 502 mit Anm. 100. Am
16. Jum sandte Philipp ein Exemplar des Wittenberger Gutachtens zum Straßburger Entwurf an die
Dreizehn in Straßburg; vgl. PC 4,1, Nr. 92, S. 126.
8. Auch die Dreizehn m Straßburg blieben trotz der Einwände des Kurfürsten bei Bucers Ent-
wurf, räumten jedoch gegenüber dem Landgrafen ein, das Kolloquium nur dann fortsetzen zu wol-
len, wenn die Bedingungen der evangehschen Seite erfüllt seien; vgl. PC 4,1, Nr. 87, S. 119.
9. Vgl. PC 4,1, Nr. 81 mit Anm. 1, S. nof. Bereits am 16. Mai hatte der Landgraf denRäten in Re-
gensburg seine Korrespondenzen mit den Dreizehn m Straßburg, Sturm und Bucer bzgl. des Straß-
burger Rechtfertigungsentwurfs gesandt und sie mstruiert, diesen Entwurf zu unterstützen; vgl. PC
4,1, Nr. 70 Anm. 3, S. 99.
10. Vgl. Vogel, Religionsgespräch, S. 508 f.; zur Haltung der Straßburger vgl. außerdem PC 4,1,
Nr. 87, S. 119.
 
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