376 ZUR AUSWÄRTIGEN WIRKSAMKEIT 1528-1533
leyplichenm emptern haben mag, nRo 12 [8]n, 1.corinth. 3 [5] vnd 12 [1 ff.].
Darumb ein wider christlich Lere ist, das der Bapst der kirchen haupt
vnd das man jn sachen des glaubens by des Bapsts vnd seiner Bischöff
spruch bleyben soll vnd daso allein die Christliche kirch seye, die yn höre.
5. Jn dise kirch vnd gemeyn wirdt man durch den heiligen tauff ein-
genomen, welcher, nach dem er ein bad der widergepurt vnd sacrament
göttlichs bundts vnd gnaden ist, Ro. 6[4],Eph. 5 [26],Colloß. 2 [12], Ti-
tum3 [5], soll er auch der gleubigen kinder verlihen werdenP. Demnach,
als die gleubigen rechte kinder Abrahfe] sind Gal. 3 [7], der herr ver-
heißen hat, yr vnd yres somes8 gott zu sein. Darumb ein yrthumb,
lerenff den kindern den tauff abzuschlagen seynr. |
195a 6. Das heilig aubentmal Christ] soll man jn seiner gedechtnuß vnd das
man seinen tod verkünde vnd die sele zum ewigen leben durch sein leib
vnd blut gespeyset vnd also in recht christlichem leben gestercket vnd
gefurdert werde, haltens, Math. 26[26-28], Joh.6f24.ff.], I.corinth. 11
[23-25]. Welchen seinen leib vnd blut der herr ein mal am creutz fur alle
erwellten geopfert, die selbigen auch da mit gantz erlöset hat vnd nun
zur gerechten des vatters, sy, die erwelten vnd alle dingtin himel vnd
erd, zu ersetzen, zu widerbringen vnd zu gentzen regieret, Eph. 1 [20 bis
22], Colloß. 1 [16], Heb.9[11], 10[12-13].
Derhalb ein verdampter grausamer yrrthumb, furgeben, das die Pfaf-
fen in der meß Christum zu furdernuß des heils, der lebendigen vnd
todten, opferen, Das brot zu seim Leib vnd den wein zu seim blut
wandlen oder jnn soliche reumlich setzen. Solichen erschröcklichen
grewl, die opfer meß, fur so ein heilig vnd hailsam werck aller welt ver-
kauffen. Auch da by die Layen minder dan sich selb halten vnd jnen nur
ein gestalt, als sy sagen, reichen, auch vil andere erschröckliche grewl,
der Heiligen verdienst uvnd furbittenu vnd todten hilff mit ein mengen. |
105b 7. Jn der gemein sollen alle ding zur besserung vnd des halben in der
sprach, welche die gmein verston kan, gehandlet werden, 1.corinth. 14
[1ff.]. Der halb ein schwerer mißbrauch, das die Priester alles in Lattein
betten, lesen vnd singen wöllen vnd das on außlegung fur die gemein,
damit sy auch gepessert wurde.
8. Was von heiligen, vetterenv oder andern furstehernw der kirchen der
Zeit, stett, maß, personen oder anders halb, so in leren, betten oder
brauch der Sacramenten gehalten werden sölle, gesetzet ist oder ge-
n)-n) add. B. - o) korr. aus: des. - p) gestr.: Demnach. - q) add. B. - r) add. B. -
s) add. B. - t) add. B. - u)-u) add. B. - v) add. B. - w) korr. aus: fursechern.
wie die nach Straßburg gesandte Abschrift überträgt); er denkt also an das geistliche
Amt der Ältesten oder Presbyter, nicht an irgendein Amt der politischen Obrigkeit,
vgl. dazu auch oben im Text der Ulmer Kirchenordnung bei Anm.91.
8. Samens.
5
10
15
20
25
30
35
leyplichenm emptern haben mag, nRo 12 [8]n, 1.corinth. 3 [5] vnd 12 [1 ff.].
Darumb ein wider christlich Lere ist, das der Bapst der kirchen haupt
vnd das man jn sachen des glaubens by des Bapsts vnd seiner Bischöff
spruch bleyben soll vnd daso allein die Christliche kirch seye, die yn höre.
5. Jn dise kirch vnd gemeyn wirdt man durch den heiligen tauff ein-
genomen, welcher, nach dem er ein bad der widergepurt vnd sacrament
göttlichs bundts vnd gnaden ist, Ro. 6[4],Eph. 5 [26],Colloß. 2 [12], Ti-
tum3 [5], soll er auch der gleubigen kinder verlihen werdenP. Demnach,
als die gleubigen rechte kinder Abrahfe] sind Gal. 3 [7], der herr ver-
heißen hat, yr vnd yres somes8 gott zu sein. Darumb ein yrthumb,
lerenff den kindern den tauff abzuschlagen seynr. |
195a 6. Das heilig aubentmal Christ] soll man jn seiner gedechtnuß vnd das
man seinen tod verkünde vnd die sele zum ewigen leben durch sein leib
vnd blut gespeyset vnd also in recht christlichem leben gestercket vnd
gefurdert werde, haltens, Math. 26[26-28], Joh.6f24.ff.], I.corinth. 11
[23-25]. Welchen seinen leib vnd blut der herr ein mal am creutz fur alle
erwellten geopfert, die selbigen auch da mit gantz erlöset hat vnd nun
zur gerechten des vatters, sy, die erwelten vnd alle dingtin himel vnd
erd, zu ersetzen, zu widerbringen vnd zu gentzen regieret, Eph. 1 [20 bis
22], Colloß. 1 [16], Heb.9[11], 10[12-13].
Derhalb ein verdampter grausamer yrrthumb, furgeben, das die Pfaf-
fen in der meß Christum zu furdernuß des heils, der lebendigen vnd
todten, opferen, Das brot zu seim Leib vnd den wein zu seim blut
wandlen oder jnn soliche reumlich setzen. Solichen erschröcklichen
grewl, die opfer meß, fur so ein heilig vnd hailsam werck aller welt ver-
kauffen. Auch da by die Layen minder dan sich selb halten vnd jnen nur
ein gestalt, als sy sagen, reichen, auch vil andere erschröckliche grewl,
der Heiligen verdienst uvnd furbittenu vnd todten hilff mit ein mengen. |
105b 7. Jn der gemein sollen alle ding zur besserung vnd des halben in der
sprach, welche die gmein verston kan, gehandlet werden, 1.corinth. 14
[1ff.]. Der halb ein schwerer mißbrauch, das die Priester alles in Lattein
betten, lesen vnd singen wöllen vnd das on außlegung fur die gemein,
damit sy auch gepessert wurde.
8. Was von heiligen, vetterenv oder andern furstehernw der kirchen der
Zeit, stett, maß, personen oder anders halb, so in leren, betten oder
brauch der Sacramenten gehalten werden sölle, gesetzet ist oder ge-
n)-n) add. B. - o) korr. aus: des. - p) gestr.: Demnach. - q) add. B. - r) add. B. -
s) add. B. - t) add. B. - u)-u) add. B. - v) add. B. - w) korr. aus: fursechern.
wie die nach Straßburg gesandte Abschrift überträgt); er denkt also an das geistliche
Amt der Ältesten oder Presbyter, nicht an irgendein Amt der politischen Obrigkeit,
vgl. dazu auch oben im Text der Ulmer Kirchenordnung bei Anm.91.
8. Samens.
5
10
15
20
25
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