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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,2): Zum Ius reformationis: Obrigkeitsschriften aus dem Jahre 1535 ... — Gütersloh, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.29832#0028
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OBRIGKEITSSCHRIFTEN

oberkait . . .« erschien 25 , auf die »Confutatio« eingeht. Es scheint, als ob er sie bei der
Abfassung dieser Schrift nicht gekannt hat. Die »Confutatio« nennt zahlreiche
Gründe, die für eine f Durchführung der Reformation in Augsburg durch den Rat
sprechen, die auch in der Beweisführung Bucers begegnen. Sie beruhen hier wie dort
auf humanistischen Anschauungen in der Frage von Obrigkeit und Kirche. Demge-
genüber scheint dem Verfasser der »Confutatio« nicht deutlich geworden zu sein, daß
Ehems Ausführungen zu einem guten Teil auf Sebastian Franck zurückzuführen sind.
Bucer tritt mit seinem »Bericht auß der heyligen geschrift«, den er gemeinsam mit
seinen Straßburger Mitarbeitern unter dem Datum des 3. März 1534 veröffentlichte, in
die Auseinandersetzung um die Reformation in Augsburg ein. Die Schrift, welche an
die Stadt und die Kirchen Münsters gerichtet ist, hat Bucer den vier alten Bürgermei-
stern der Stadt Augsburg gewidmet. In einem eigenen Abschnitt beschäftigt er sich
mit dem, was er an den Augsburger Predigern bezüglich der Verkündigung und der
Austeilung des Abendmahles auszusetzen hat 26 . Am 6. November 1534 kam er dann
selbst nach Augsburg 27 , seine Bemühungen galten einer Konkordie mit den Witten-
bergern durch den städtischen Rat. Bei seiner Abreise hatte er sich mit den Predigern in
der Abendmahlsfrage geeinigt 28 . Von Augsburg reiste Bucer dann nach Konstanz und
schließlich nach Kassel, wo er mit Melanchthon am 27. Dezember eine Verständigung
herbeiführte 29 . Im letzten Drittel des Februars 1535 war Bucer wieder in Augsburg 30 .
Unter großen Schwierigkeiten erreichte er eine Einigung mit den Predigern, die es
dem Rat ermöglichte, mit Luther in Verbindung zu treten 31 . Gleichzeitig bemühte sich
Bucer erneut um die Durchführung der Reformation in Augsburg, indem er die
Absicht der Prediger, die Straßburger Kirchenordnung in Augsburg einzuführen,
unterstützte. Vor allem sollte das noch offene Problem der Übergabe des Domes und
der in katholischen Händen befmdlichen Kirchengüter an die Evangelischen geregelt
werden.
Die Lage gestaltete sich aber für die Reformation in Augsburg ungünstig, als auf die
Beschwerde des Augsburger Bischofs ein Mandat König Ferdinands und dann ein
solches des Kaisers selbst aus Valencia (14. August 15 34) an den Rat ergangen waren,
den ursprünglichen kirchlichen Zustand in der Stadt wiederherzustellen 32 . Die Situa-
tion war für den Rat wohl auch dadurch erschwert, daß die Gedanken Sebastian
Francks, wie sie sich in der Schrift Ehems zeigten, weitere Verbreitung gefunden
hatten. Für wie gefährlich Bucer diese Anschauungen hielt, verdeutlicht seine Schrift
»Vom Ampt der oberkait«.
Bucer hatte Musculus veranlaßt, den Brief Augustins an den weströmischen Feld-
25. Bibl. Nr. 49. Auch in den >Dialogi< ist das nicht der Fall.
26. Vgl. BDS 5, S. 117. 242 — 256.
27. Pol. Cor. 2, Nr. 245, S. 226.
28. F. Roth, a.a.O., S. 185.
29. Pol. Cor. 2, Nr. 264, Anm. 3; J. W. Baum, S. 498 ff.
30. Pol. Cor. 2, Nr. 283, S. 259; Nr. 317 u. Anm. 2, S. 291; S. 680, Anm. 6; F. Roth, a.a.O.,
S. 241 ff.
31. F. Roth, a.a.O., S. 244. 275 — 278 (Beilage I).
32. P. Braun: Geschichte der Bischöfe in Augsburg. Chronologisch und diplomatisch verfaßt
und mit historischen Bemerkungen beleuchtet. 4 Bde. Augsburg 1815. Bd. 3. S. 296 h
 
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