F. SYNODUS HABITA
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allem vleiß verhieten, das sie das h. Nachtmal inn der Gemein zu empfahen nit verach-
ten noch versaumen, noch inn der kranckheit sich des eusseren empfahens one rechten
glauben etwas getröstenn93. | 77 5 |
39. Nach dem man aber durch tägliche erfarung befunden hat vnd befindet, das gar
; fil leute den brauch des h. Abentmals beide inn gemein vnd inn kranckheit zu fil gering
schetzen, ja gar verachten vnd sich des, so sie recht gelehret sind, wann man die h.
Sacrament nit haben möge, das man doch Christum warlich niesse, so man warlich an
jn glaube, dazu onrecht gebrauchen94, das sie weder der Sacramentlichen noch des
glaubens niessung on Sacrament fii nachfragen, So sollen die diener das volck zu dem
10 rechtglaubigen brauch des h. Sacraments allemal95 getrewlich ermanen mit erzelung
des grossen trosts vnd früchten, die wir daher zu empfahen haben beide, inn gesund-
heit vnd kranckheit, Vnd besonders, so wir in anfechtung vnd kummer vnsers gewis-
sens sind. vnd sollen allein die krancken von empfahung des h. Sacraments abweisen,
bei denen sie sich des rechtglaubigen brauchs über jre getrewe lere vnd vermanung nit
15 zu versehen haben. Welche sie aber also befmden, das sie zu trost jrer gewissen vnd
sterke wares glaubens an Christum one falsch vertrawen auff das eusser empfahen, die
Sacrament gebrauchen mögen, die selbigen sollen sie die h. Sacrament zu empfahen
vermanen Vnd damit sie vnd ir hausgesind zu mehrer achtung vnd glauben auff die
herlichen zusagungen Gottes zu einbrünstiger liebe vnd theurschetzung der kirchen
20 vnd jres diensts anfüren vnd furderen.
40. Dann die gemeinschafft des leibs vnd bluts Christi also in rechtem glauben
empfangen, das vertrawen auff Christum gar herlich erhebt vnd befestiget, zündet an
das hertz mit warer liebe des Herren, seiner Gemeinde vnd was des Herren ist. Welches
alles den krancken, als die besonders angefochten sind, furnemlich von nöten ist. Es
2; werden auch | 776 | nicht allein die krancken, sonder auch die gesunden, so vmb einen
krancken sind, dadurch bewegt vnd angefüret, das sie die theuren gaben Gottes von
den ordenlichen ausspenderen, die selbigen zu empfahen, inn der Gemein vnd sunst
desto theurer schetzen vnd jren hertzlicher vnd offter begeren vnd sich aller ding mehr
inn die gemeinschafft Christi vnd gehorsame des Euangelij begeben. Dann die gegen-
30 wertig noth den verstand auffthüt96 vnd machet solichs trosts fehig vnd begirig. So ists
auch in der kirchen alweg dermassen gehalten worden, wie wir das von den eltisten
Vetteren zeugnüs haben. Vnd haltens also auch die ietzigen kirchen mit denen wir der
Confession vnd christlicher vereinigung halben besonders verwandt sind.
41. Als dann auch etwan von den Bäpstlichen Gemeinden inn vnsere kirchen
3; komen, wie auff dem land offt geschicht, die desh h. Sacraments begeren, Sollen die
pfarrer solche der geheimnüs des h. Sacraments vnd alles christlichen lebens zu vor wol
h) korr. aus: das.
93. Hier wie in der Kirchenordnung von 1534 wird vor dem Aberglauben gewarnt.
94. Syntax: da viele sich der Auffassung, »das man doch Christum warlich niesse, so man
warlich an jn glaube« zu Unrecht bedienen, ... »so sollen ...«. Vgl. Augustin: In loh. ev. tr. 25;
CChr ser. lat. 36, S. 254.
95. Immer, mit Übergang in die Bedeutung von: dennoch. Grimm 1, Sp. 218.
96. Aufblicken, sehen lassen. Vgl. nnl. opendoen.
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allem vleiß verhieten, das sie das h. Nachtmal inn der Gemein zu empfahen nit verach-
ten noch versaumen, noch inn der kranckheit sich des eusseren empfahens one rechten
glauben etwas getröstenn93. | 77 5 |
39. Nach dem man aber durch tägliche erfarung befunden hat vnd befindet, das gar
; fil leute den brauch des h. Abentmals beide inn gemein vnd inn kranckheit zu fil gering
schetzen, ja gar verachten vnd sich des, so sie recht gelehret sind, wann man die h.
Sacrament nit haben möge, das man doch Christum warlich niesse, so man warlich an
jn glaube, dazu onrecht gebrauchen94, das sie weder der Sacramentlichen noch des
glaubens niessung on Sacrament fii nachfragen, So sollen die diener das volck zu dem
10 rechtglaubigen brauch des h. Sacraments allemal95 getrewlich ermanen mit erzelung
des grossen trosts vnd früchten, die wir daher zu empfahen haben beide, inn gesund-
heit vnd kranckheit, Vnd besonders, so wir in anfechtung vnd kummer vnsers gewis-
sens sind. vnd sollen allein die krancken von empfahung des h. Sacraments abweisen,
bei denen sie sich des rechtglaubigen brauchs über jre getrewe lere vnd vermanung nit
15 zu versehen haben. Welche sie aber also befmden, das sie zu trost jrer gewissen vnd
sterke wares glaubens an Christum one falsch vertrawen auff das eusser empfahen, die
Sacrament gebrauchen mögen, die selbigen sollen sie die h. Sacrament zu empfahen
vermanen Vnd damit sie vnd ir hausgesind zu mehrer achtung vnd glauben auff die
herlichen zusagungen Gottes zu einbrünstiger liebe vnd theurschetzung der kirchen
20 vnd jres diensts anfüren vnd furderen.
40. Dann die gemeinschafft des leibs vnd bluts Christi also in rechtem glauben
empfangen, das vertrawen auff Christum gar herlich erhebt vnd befestiget, zündet an
das hertz mit warer liebe des Herren, seiner Gemeinde vnd was des Herren ist. Welches
alles den krancken, als die besonders angefochten sind, furnemlich von nöten ist. Es
2; werden auch | 776 | nicht allein die krancken, sonder auch die gesunden, so vmb einen
krancken sind, dadurch bewegt vnd angefüret, das sie die theuren gaben Gottes von
den ordenlichen ausspenderen, die selbigen zu empfahen, inn der Gemein vnd sunst
desto theurer schetzen vnd jren hertzlicher vnd offter begeren vnd sich aller ding mehr
inn die gemeinschafft Christi vnd gehorsame des Euangelij begeben. Dann die gegen-
30 wertig noth den verstand auffthüt96 vnd machet solichs trosts fehig vnd begirig. So ists
auch in der kirchen alweg dermassen gehalten worden, wie wir das von den eltisten
Vetteren zeugnüs haben. Vnd haltens also auch die ietzigen kirchen mit denen wir der
Confession vnd christlicher vereinigung halben besonders verwandt sind.
41. Als dann auch etwan von den Bäpstlichen Gemeinden inn vnsere kirchen
3; komen, wie auff dem land offt geschicht, die desh h. Sacraments begeren, Sollen die
pfarrer solche der geheimnüs des h. Sacraments vnd alles christlichen lebens zu vor wol
h) korr. aus: das.
93. Hier wie in der Kirchenordnung von 1534 wird vor dem Aberglauben gewarnt.
94. Syntax: da viele sich der Auffassung, »das man doch Christum warlich niesse, so man
warlich an jn glaube« zu Unrecht bedienen, ... »so sollen ...«. Vgl. Augustin: In loh. ev. tr. 25;
CChr ser. lat. 36, S. 254.
95. Immer, mit Übergang in die Bedeutung von: dennoch. Grimm 1, Sp. 218.
96. Aufblicken, sehen lassen. Vgl. nnl. opendoen.