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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 6,2): Zum Ius reformationis: Obrigkeitsschriften aus dem Jahre 1535 ... — Gütersloh, 1984

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https://doi.org/10.11588/diglit.29832#0248
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DOKUMENTE 2UR 2. STRASSBURGER SYNODE

mittheilen solle. Dadurch könden die diener desto baß84 vernemen, ob sich jemand
einmischen wolte, der wol berichts bedörffte vnd den aber selb nicht suchte.
35. Dann die Jungeren, wie vor geordnet, sollen, ehe sie zum h. Abentmal gehen,
verhoret werden. So solle man auch die elteren vermanen, sich an 2u 2eigen vnd sich
nach jrer notdurft 2ur besserung vnderweisen 2u lassen85. Jn welchen Pfarren auch das 5
erhalten ist, das sich meniglich voran2eiget86, der 2um h. Sacrament gehn wille, solle
man solchen brauch nit iassen fallen, sonder 2ur besserung erhalten vnd gebrauchen.
36. Weil auch die Seelsorge inn den pfarren gesunden vnd krancken, ejungen vnd
alten destobaße 2u leisten nut2Üch abgetheilet ist, damit ein ieder dienerf wisse, welche
seiner besonderen sorg vnd achtung befolhen sind, So solle man die leut getrewlich 10
vermanen, das sie inn jren pfarren das h. Abentmal empfahen87, vnd die christelich
gemeinschafft mit jren seelsorgeren vnd der pfargemeinden getrewlich halten vnd
furderen. | 774 |
37. Vnd ob wol frei ist, das wort des Herren 2ur besserung allenthalben88 2uhören,
jedoch sollen die leut getrewlich vermanet werden, das sie inn dem ware besserung 15
suchen vnd sich nicht menschliche anfechtung oder furwit289 treiben lassen. Auch die
besondere verwandtschafft mit jrer pfarre nicht verachten wolten, Sonder sich daselbet
er^eigen als die mit jrer pfarren die christliche gemeinschaft inn allen stücken gern
erhalten vnd 2ur besserung gebrauchen wöllen. Dann wa die pfarren mit tauglichen
dienern bestellet sind, vnd die, wie getrewen hirten gepüret, jres ampts fleissig auswar- 20
ten90, da mogen die leut inn jren pfarren fil mehr 2u jrer besserung vnderwisen vnd
vermanet werden, als da man jre mengel vnd gelegenheit baß erkennet, dann inn
anderen pfarren, inn denen man jren nicht also besondere achtung vnd sorge haben
mage§.
Vom berichten der krancken 25
38. Jst imm Synodo bedacht vnd von v. h. erkant, Als inn vnser vorigen ordnung91
geset2et ist, das mann die leut getrewlich vermanen solle, das h. Sacrament inn der
Gemein mit rechtem glauben 2u empfahen vnd nit 2usparen, bis sie kranck werden,
vnd derhalben iet2 den Herren mit rechtem glauben 2u empfahen vnd seine gedechtnüs
mit warer andacht 2u halten weder vermoglich noch geschickt92 sind vnd vermeinen 30
doch jr heil durch das eusser empfahen der Sacrament one waren glauben 2u schaffen,
So sollen alle diener solcher ordnung getrewlich nachkomen vnd bei dem volck mit
e) — e) add. am Rand. -- f) gestr.: destobaß.
g) hier wie auch am Ende der Paragraphen 43 u. 44 hat B. den Vermerk »Subsiste« hinzuge-
fügt. Der Abschnitt ist wahrscheinlich eine spätere Hinzufügung.
84. Umso besser.
85. Juniores prius examinandj. [Marg.].
86. Voran^eigung [Marg.].
87. jn sua quisque parochia coiret. [Marg.].
88. Mhd.: überall, in jeder Hinsicht. Predig allethalben sgu hören freji. [Marg.].
89. Neugier, Leidenschaft, Sinnlichkeit.
90. Bis zu Ende auswarten. Hier: wahrnehmen, betreuen.
91. Vgl. Kirchenordnung von 1534; BDS 5, S. 33.
92. Durchaus nicht in der Lage.
 
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