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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 2. Teilband = Baden-Württemberg, 4): Reutlingen, Ulm, Esslingen, Giengen, Biberach, Ravensburg, Wimpfen, Leutkirch, Bopfingen, Aalen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2009

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https://doi.org/10.11588/diglit.30657#0573
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Einleitung

in Bopfingen damit im Vergleich zu anderen Reichsstädten und Territorien sehr früh angeordnet.19 Die
Bopfinger Tauf- und Eheregister sind seit 1546 überliefert.20
Auf Drängen der evangelischen Stände trat die Reichsstadt noch am 21. September 1546 dem Schmal-
kaldischen Bund bei, nur wenige Wochen später hatten die Evangelischen die militärische Auseinanderset-
zung mit den kaiserlichen Truppen jedoch verloren, und Bopfingen musste wie die übrigen Bundesgenossen
1548 das Interim annehmen.21 Nach dessen Ende wurde am 30. Juli 1552 mit Georg Hummel wieder ein
evangelischer Prediger angestellt.22 Zusammen mit seinem Helfer Balthasar Pfister23 ging Hummel daran,
das evangelische Kirchenwesen in Bopfingen erneut zu etablieren. Ob er hierfür von der möglichen Kölner
Richtschnur abwich und die brandenburg-nürnbergische Kirchenordnung von 1533 als Vorbild nahm, wie
immer wieder konstatiert worden ist,24 muss aufgrund der mageren Überlieferung offen bleiben.
Der Bopfinger Rat übte das Kirchenregiment jetzt voll aus und übernahm die Leitung des Kirchen-
wesens.25 Er richtete ein Konsistorium ein, das sich nach Aussage des Bopfinger Pfarrers Felix von But-
tersack (1800-1849) aus zwei bis drei Bürgermeistern, zwei Heiligenpflegern, den beiden Geistlichen, einem
Stadtrichter und dem Syndikus zusammensetzte und vier Mal im Jahr zusammentrat.26

2. Ratsbeschlüsse für die evangelischen Geistlichen 20. September 1563/2. Oktober 1567 (Text S. 556)
Über die theologische Ausrichtung und den Ablauf der Gottesdienste in Bopfingen ist nur wenig bekannt.
1563 verfügte der Magistrat, dass der Pfarrhelfer an Sonn- und Feiertagen einen Frühgottesdienst halten
sollte. Der Kantor wurde ermahnt, seinen Schuldienst - die Unterweisung der Schüler im Gesang - ordent-
lich zu versehen. 1567 wurde auch der Pfarrer angewiesen, besser auf die korrekte Versehung der Kasualien
zu achten.
3. Eingabe der Prediger und Ratsentscheidungen zur Ordnung des kirchlichen Lebens
26. März 1607 (Text S. 557)
Zu den wenigen überlieferten Quellen, die ein Licht auf die Organisation der evangelischen Kirche in Bop-
fingen nach dem Interim werfen, gehört ein Schreiben, das der Pfarrer zusammen mit seinem Helfer am
26. März 1607 an den Rat richtete und in dem sie vier Vorschläge zur Verbesserung des kirchlichen Lebens
machten. Sie forderten die Einführung der Privatbeichte vor dem Abendmahl (für die sie ein Beichtfor-
mular entworfen hatten), Regelungen der Bettage und Predigtgottesdienste, Maßgaben, in welcher Rei-
henfolge die Gemeinde beim Abendmahlsempfang an den Altar treten sollte und schließlich die Ausarbei-
tung einer Eheordnung. Hinsichtlich der Privatbeichte und des Abendmahlsempfangs stimmte der Rat den
Vorschlägen zu. Auch über eine Eheordnung wollte er beraten, aber die Bettage und Predigtgottesdienste
sollten weiterhin zu den bisher üblichen Zeiten stattfinden.

19 Vgl. auch Irtenkauf, Reformationsgeschichte, S. 116
und Anm. 20; Richter, Schilderungen, S. 15f.
20 LandesKA Stuttgart PfarrA Bopfingen, Nr. 30 und
Nr. 40.
21 Kumpf, Bopfingen, S. 109-113; Ensslin, Freie Reichs-
stadt, S. 116-120.
22 Irtenkauf, Reformationsgeschichte, S. 119 Anm. 34,
S. 121 Anm. 40; Kumpf, Bopfingen, S. 114-118. Vor sei-
ner Anstellung in Bopfingen war Hummel an St. Sebald
in Nürnberg tätig. Zu Hummel siehe Cramer, Pfarrer-
buch II/2, Nr. 1171.

23 Zu Pfister siehe Irtenkauf, Reformationsgeschichte,
S. 121 Anm. 40; Cramer, Pfarrerbuch II/2, Nr. 1946.
24 Cramer, Pfarrerbuch II/2, Nr. 1171, vgl. oben,
Anm. 22.
25 Kumpf, Bopfingen, S. 118; Ensslin, Freie Reichsstadt,
S. 124.
26 So in seinen Berichten: Reformationsrede von 1817 und
Reformationsrede von 1830, LandesKA Stuttgart,
PfarrA Bopfingen, Nr. 395, Nr. 224. Vgl. Ensslin,
Freie Reichsstadt, S. 124.

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