Der Aufbau von Landesherrschaften | 311
sen geführt hat. ²⁰ Allerdings wird man sagen müssen, dass die erhaltenen Dokumente
meist erst dem 14. Jahrhundert angehören, zumindest im Deutschen Orden.
Die institutionalisierte Rechenschaftspflicht erlaubte es den Meistern und deren
Kapiteln, eine Kontrolle über große Entfernungen auszuüben oder es zumindest
zu versuchen.
Wegen der genannten Ideale der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams
konnten die Verantwortlichen des Deutschen Ordens während des 13. Jahrhunderts
und auch noch später Brüder über größere Entfernungen versenden, von Livland
in das Heilige Land, von den Balleien in das Heilige Land, nach Preußen oder Livland.
²¹ Das Personal wurde zwischen den einzelnen Regionen ausgetauscht. Dabei
ging es auch um Führungspositionen. Abgesehen von den einmal gewählten Hochmeistern
als den Ordensoberen waren alle anderen Positionen auf eine bestimmte
Zeit vergeben. Ob man, wie die Regel bestimmte, davon ausgehen kann, dass der
Deutschmeister, oder die Meister von Preußen oder Livland ihre Posten in regelmäßigen
Abständen oder gar jedes Jahr zur Verfügung stellten, ist nicht mehr zu
ermitteln. ²² Im Allgemeinen hatten die Meister der großen Provinzen ihre Ämter
kürzere Zeit als die Hochmeister inne. Analoges findet man auch bei Johannitern
und Templern. ²³
Alle Ritterorden legten Wert darauf, dass die Ritter- und Priesterbrüder wie
Sarjantbrüder oder Graumäntler in Armut lebten. Das heißt aber nicht, dass die
Ritterorden an sich arm waren. Diese Orden hatten sich einer bestimmten Aufgabe
verschrieben. Im Heiligen Land kämpften sie für die Pilger und den christlichen
Glauben gegen die Muslime, ²⁴ die Johanniter später gegen die Osmanen oder
Türken, ²⁵ der Deutsche Orden forcierte die Christianisierung der Prussen und
fühlte sich als Schild der Christenheit gegen die orthodoxen Christen im Osten
20 Vgl. dazu den Tagungsband: Die Rolle der Schriftlichkeit in den geistlichen Ritterorden des Mittelalters,
hg. von Roman Czaja/Jürgen Sarnowsky (Ordines militares – Colloquia Torunensia Historica 15),
Toruń 2009, mit mehreren Beiträgen. Was den Deutschen Orden betrifft, so ist eine schriftliche Rechenschaft
der Amtsträger in den Gewohnheiten des Ordens gefordert: Die Statuten des Deutschen Ordens
(wie Anm. 4), S. 107, Gewohnheit 31.
21 Militzer, Von Akkon (wie Anm. 3), S. 449 ff.
22 Vgl. Militzer, Von Akkon (wie Anm. 3), S. 221 ff.; ferner die Listen der Landmeister von Preußen
und Livland in: Bernhart Jähnig, Wykaz urzędów. Dostojnicy zakonu krzyżackiego w Prusach, in:
Państwo zakonu krzyżackiego w Prusach. Podziały administracyjne i kościelne w XIII-XVI wieku, hg.
von Zenon Hubert Nowak/Roman Czaja, Toruń 2000, S. 95 –127, hier S. 101; Klaus Militzer, Wykaz
urzędów Zakonu Kawalerów Mieczowych i zakonu krzyżackiego w Inflantach z Estonią, in: Inflanty
w średniowieczu. Władztwa zakonu krzyżackiego i biskupów, hg. von Marian Biskup, Toruń 2002,
S. 107–121, hier S. 109.
23 Vgl. die prosopographischen Angaben in: Jochen Burgtorf, The Central Convent (wie Anm. 2),
S. 462 ff.
24 Vogel, Das Recht (wie Anm. 1), S. 42 f.
25 Henry J. A. Sire, The Knights of Malta, New Haven/London 1994, S. 25ff.; auch: Sarnowsky, Macht
(wie Anm. 9).
sen geführt hat. ²⁰ Allerdings wird man sagen müssen, dass die erhaltenen Dokumente
meist erst dem 14. Jahrhundert angehören, zumindest im Deutschen Orden.
Die institutionalisierte Rechenschaftspflicht erlaubte es den Meistern und deren
Kapiteln, eine Kontrolle über große Entfernungen auszuüben oder es zumindest
zu versuchen.
Wegen der genannten Ideale der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams
konnten die Verantwortlichen des Deutschen Ordens während des 13. Jahrhunderts
und auch noch später Brüder über größere Entfernungen versenden, von Livland
in das Heilige Land, von den Balleien in das Heilige Land, nach Preußen oder Livland.
²¹ Das Personal wurde zwischen den einzelnen Regionen ausgetauscht. Dabei
ging es auch um Führungspositionen. Abgesehen von den einmal gewählten Hochmeistern
als den Ordensoberen waren alle anderen Positionen auf eine bestimmte
Zeit vergeben. Ob man, wie die Regel bestimmte, davon ausgehen kann, dass der
Deutschmeister, oder die Meister von Preußen oder Livland ihre Posten in regelmäßigen
Abständen oder gar jedes Jahr zur Verfügung stellten, ist nicht mehr zu
ermitteln. ²² Im Allgemeinen hatten die Meister der großen Provinzen ihre Ämter
kürzere Zeit als die Hochmeister inne. Analoges findet man auch bei Johannitern
und Templern. ²³
Alle Ritterorden legten Wert darauf, dass die Ritter- und Priesterbrüder wie
Sarjantbrüder oder Graumäntler in Armut lebten. Das heißt aber nicht, dass die
Ritterorden an sich arm waren. Diese Orden hatten sich einer bestimmten Aufgabe
verschrieben. Im Heiligen Land kämpften sie für die Pilger und den christlichen
Glauben gegen die Muslime, ²⁴ die Johanniter später gegen die Osmanen oder
Türken, ²⁵ der Deutsche Orden forcierte die Christianisierung der Prussen und
fühlte sich als Schild der Christenheit gegen die orthodoxen Christen im Osten
20 Vgl. dazu den Tagungsband: Die Rolle der Schriftlichkeit in den geistlichen Ritterorden des Mittelalters,
hg. von Roman Czaja/Jürgen Sarnowsky (Ordines militares – Colloquia Torunensia Historica 15),
Toruń 2009, mit mehreren Beiträgen. Was den Deutschen Orden betrifft, so ist eine schriftliche Rechenschaft
der Amtsträger in den Gewohnheiten des Ordens gefordert: Die Statuten des Deutschen Ordens
(wie Anm. 4), S. 107, Gewohnheit 31.
21 Militzer, Von Akkon (wie Anm. 3), S. 449 ff.
22 Vgl. Militzer, Von Akkon (wie Anm. 3), S. 221 ff.; ferner die Listen der Landmeister von Preußen
und Livland in: Bernhart Jähnig, Wykaz urzędów. Dostojnicy zakonu krzyżackiego w Prusach, in:
Państwo zakonu krzyżackiego w Prusach. Podziały administracyjne i kościelne w XIII-XVI wieku, hg.
von Zenon Hubert Nowak/Roman Czaja, Toruń 2000, S. 95 –127, hier S. 101; Klaus Militzer, Wykaz
urzędów Zakonu Kawalerów Mieczowych i zakonu krzyżackiego w Inflantach z Estonią, in: Inflanty
w średniowieczu. Władztwa zakonu krzyżackiego i biskupów, hg. von Marian Biskup, Toruń 2002,
S. 107–121, hier S. 109.
23 Vgl. die prosopographischen Angaben in: Jochen Burgtorf, The Central Convent (wie Anm. 2),
S. 462 ff.
24 Vogel, Das Recht (wie Anm. 1), S. 42 f.
25 Henry J. A. Sire, The Knights of Malta, New Haven/London 1994, S. 25ff.; auch: Sarnowsky, Macht
(wie Anm. 9).