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Innovationen durch Deuten und Gestalten: Klöster im Mittelalter zwischen Jenseits und Welt — Klöster als Innovationslabore, Band 1: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

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Militzer, Klaus: Der Aufbau von Landesherrschaften durch Ritterorden, besonders durch den Deutschen Orden
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https://doi.org/10.11588/diglit.31468#0311
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310 | Klaus Militzer
Generalkapitel, ¹⁵ bis 1291 Akkon endgültig fiel und der Hochmeistersitz 1291–1309
vorübergehend in Venedig und seit 1309 in der preußischen Marienburg aufgeschlagen
worden war. Wie nicht anders zu erwarten, gab es mehrere Kapitel, die auch
noch als »Generalkapitel« bezeichnet worden sind. Aber es hat nur ein Kapitel
gegeben, das die Regel ergänzen konnte, nämlich das im Haupthaus in Akkon, seit
1309 in der Marienburg. Das eigentliche Generalkapitel befand sich also bis 1291 in
Palästina. ¹⁶ Analoges gilt für die Ritterorden der Templer und Johanniter, nur dass
sie 1291 ihre Haupthäuser nach Zypern verlegten. ¹⁷ Die Johanniter zogen dann 1310
und in den folgenden Jahren nach Rhodos und bauten dort einen eigenen Staat mit
einem Generalkapitel auf. ¹⁸
Man wird nicht davon ausgehen können, dass einem Kapitel oder gar einem Generalkapitel
des Deutschen Ordens alle wichtigen Amtsträger beigewohnt haben.
Das war angesichts der Ausdehnung der Ordenstätigkeiten im Heiligen Land, in
Preußen und Livland auch gar nicht möglich. Die Entfernungen waren einfach zu
groß. Von Riga, dem Sitz des Meisters von Livland bis nach Venedig waren es etwa
1.500 km Luftlinie. Ein Reiter wäre mindestens zwei Monate unterwegs gewesen
und hätte sich dann noch in Venedig einschiffen müssen. Auch eine Fahrt mit einer
Kogge durch Ost-, Nordsee, Atlantik und Mittelmeer wäre kaum zeitsparender
gewesen. Daher hat die Regel beispielsweise eine Ausnahme für den Meister von
Livland bei der Wahl eines neuen Hochmeisters zugelassen. ¹⁹
Das Mittel eines Generalkapitels und eines Haupthauses war auch nicht neu,
sondern schon von den Templern übernommen worden. Deren Vorbilder waren
wiederum die Zisterzienser. Den Templern folgten die Johanniter und schließlich
auch der Deutsche Orden. Dazu trat die schriftliche Rechenschaftspflicht, die in
den Ritterorden vorgeschrieben war und zu einer Fülle von schriftlichen Nachwei-
15 Darin ist Arnold, Die Schriftlichkeit (wie Anm. 12), S. 10, zuzustimmen. Der Autor geht aber davon
aus, dass ein »hochmeisterliches Kapitel« die Visitationen auch schon in der Frühzeit festgelegt habe. Jedoch
spricht die Visitationsordnung Winrichs von Kniprode aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts
ausdrücklich von capitulum generale. Darauf aber bezieht sich der Autor explizit; vgl. Visitationen im
Deutschen Orden (wie Anm. 12), Bd. 1, Nr. 15, S. 18 f.
16 Kurt Forstreuter, Der Deutsche Orden am Mittelmeer (Quellen und Studien zur Geschichte des
Deutschen Ordens 2), Bonn 1967, S. 188ff.; Klaus Militzer, Die Übersiedlung Siegfrieds von Feuchtwangen
in die Marienburg, in: Die Ritterorden in Umbruchs- und Krisenzeiten, hg. von Roman Czaja
(Ordines militares – Colloquia Torunensia Historica 16), Toruń 2011, S. 47– 61.
17 Forey, The Military Orders (wie Anm. 5), S. 221 f.; Riley-Smith, The Knights (wie Anm. 2), S. 198 ff.;
Peter Edbury, The Templars in Cyprus, in: The Military Orders, Bd. 1: Fighting for the Faith and Caring
for the Sick, hg. von Malcolm Barber, Aldershot/Hampshire/Brookfield 1994, S. 189 –195, hier S. 193.
18 Demurger, Die Ritter (wie Anm. 2), S. 254 f.; Jürgen Sarnowsky, Rhodes, in: Prier et Combattre. Dictionnaire
européen des ordres militaires au Moyen Âge, hg. von Nicole Bériou/Philippe Josserand,
Paris 2009, S. 790 f.
19 Die Statuten des Deutschen Ordens (wie Anm. 4), S. 91 f., Gewohnheit 2a, als Zusatz zu den Statuten
hinzugefügt.
 
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