Metadaten

Innovationen durch Deuten und Gestalten: Klöster im Mittelalter zwischen Jenseits und Welt — Klöster als Innovationslabore, Band 1: Regensburg: Schnell + Steiner, 2014

DOI Artikel:
Militzer, Klaus: Der Aufbau von Landesherrschaften durch Ritterorden, besonders durch den Deutschen Orden
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.31468#0310
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Der Aufbau von Landesherrschaften | 309
hunderts vor allem beim Deutschen, aber auch im Johanniterorden. ⁹ Das Armutsgebot
galt jedoch nur für den einzelnen Ordensbruder, dagegen nie für den Orden
allgemein, auch nicht im 13. oder 14. Jahrhundert.
Ein entscheidendes Moment bei allen drei Orden war die Kontrolle der grundlegenden
Regeln. Sie wurde durch Visitationen ¹⁰ und ein sogenanntes Generalkapitel
¹¹ gewährleistet. Visitationen sorgten dafür, dass die Statuten auch eingehalten
wurden. Die Ordensleitung konnte eine solche Visitation anordnen, die die Lebensumstände
und die Wirtschaftsführung kontrollierten. Sie waren nichts Neues
oder gar Typisches für die Ritterorden, sondern sind schon vor allem bei Zisterziensern
und anderen überregional ausgerichteten Orden zu beobachten. Im Deutschen
Orden wurden stets ein Ritter- und ein Priesterbruder als Visitatoren ausgesandt.
Ein Priesterbruder war erforderlich, weil auch geistliche Inhalte abgefragt worden
sind. ¹²
Das Problem hinsichtlich des Deutschen Ordens ist, wer die Visitatoren bevollmächtigt
habe. Es war im Allgemeinen, wenn man von besonderen Umständen
absehen will, der Hochmeister, der die Vollmachten erteilte. ¹³ Allerdings war er
keineswegs allein dazu in der Lage, sondern an den Rat eines Kapitels gebunden.
Zudem waren Landmeister und Landkomture zu Visitationen verpflichtet. Schon
für Eberhard von Sayn, der 1251–1252 Preußen und Livland visitierte, galt die
Vollmacht durch den Hochmeister und ein Generalkapitel. Er schärfte ein, dass in
Preußen und Livland eigene Kapitel gehalten werden sollten, dass aber neue Regeln
nur vom Kapitel in Übersee erlassen werden könnten. ¹⁴ Letzteres war offenbar das
9 Jürgen Sarnowsky, Macht und Herrschaft im Johanniterorden des 15. Jahrhunderts. Verfassung und
Verwaltung der Johanniter auf Rhodos (1421–1522) (Vita regularis 14), Münster/Hamburg/London 2001,
S. 205ff.
10 Vgl. Jörg Oberste, Visitation und Ordensorganisation. Formen sozialer Normierung, Kontrolle und
Kommunikation bei Cisterziensern, Prämonstratensern und Cluniazensern (12.–frühes 14. Jahrhundert)
(Vita regularis 2), Münster 1996.
11 Florent Cygler, Das Generalkapitel im hohen Mittelalter. Cisterzienser, Prämonstratenser, Kartäuser
und Cluniazenser (Vita regularis 12), Münster/Hamburg/London 2002.
12 Udo Arnold, Die Schriftlichkeit des Deutschen Ordens am Beispiel der Visitationen, in: Die Rolle der
Schriftlichkeit in den geistlichen Ritterorden des Mittelalters. Innere Organisation, Sozialstruktur, Politik,
hg. von Roman Czaja/Jürgen Sarnowsky (Ordines militares – Colloquia Torunensia Historica 15),
Toruń 2009, S. 7–38; vgl. die Ausgabe der Visitationen: Visitationen im Deutschen Orden im Mittelalter, 3
Bde., hg. von Marian Biskup/Irena Janosz-Biskupowa (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen
Ordens 50/Veröffentlichungen der Internationalen Historischen Kommission zur Erforschung des
Deutschen Ordens 10), Marburg 2002–2008.
13 Vgl. Visitationen im Deutschen Orden (wie Anm. 12), Bd. 1, S. XXII f.
14 Visitationen im Deutschen Orden (wie Anm. 12), Bd. 1, Nr. 2, S. 3 –5; auch Die Statuten des Deutschen
Ordens (wie Anm. 4), S. 161 f.; Preußisches Urkundenbuch. Politische Abteilung, Bd. 1: Die Bildung des
Ordensstaates. Erste Hälfte, bearb. von Rudolf Philippi, Königsberg 1882, S. 182 f., Nr. 251.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften