Metadaten

Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0073
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
LXXII

Einleitung des Herausgebers

war gemäß der »Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammerge-
setzes« vom i. November 1933 aus der Umwandlung des Reichsverbandes Deutscher
Schriftsteller e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.243 Bis zum
endgültigen Abschluss dieser Umwandlung musste die Mitgliedschaft in der Reichs-
schrifttumskammer über den Reichsverband Deutscher Schriftsteller beantragt wer-
den. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft war möglich bei nur geringfügiger oder
gelegentlicher schriftstellerischer Betätigung. Über beides entschied der Präsident
der Reichsschrifttumskammer. Dieses Amt bekleidete zunächst der Verwaltungsjurist
und Schriftsteller Hans Friedrich Blunck, seit Oktober 1935 der Schriftsteller Hanns
Johst. Präsident der übergeordneten Reichskulturkammer war in Personalunion der
Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels.
Obwohl Jaspers sich bereits 1933 genötigt sah, eine Mitgliedschaft in der Reichs-
schrifttumskammer zu beantragen, kam er mit ihr erst ein Jahrzehnt später in direk-
ten Kontakt. Indirekt war er von ihrer Ausgrenzungspolitik freilich schon zuvor be-
troffen, spätestens ab 1937, als eine italienische Übersetzungsanfrage für Die geistige
Situation der Zeit abgelehnt wurde. Der Schriftverkehr wurde in diesem und ähnli-
chen Fällen von den Verlagen geführt, ohne dass Jaspers über jeden einzelnen Vor-
gang unterrichtet war.
Jaspers erfuhr von der Anmeldepflicht zur Reichsschrifttumskammer aus der
Presse. In der Frankfurter Zeitung vom 10. Dezember 1933 las er eine Anordnung der Prä-
sidenten der Reichsschrifttumskammer und der Reichspressekammer, Hans Friedrich
Blunck und Max Amann, wonach Beamte, »die sich auf ihrem Berufsgebiet schriftstel-
lerisch betätigen«, dann anmeldepflichtig sind, »wenn die ständige Ausübung schrift-
stellerischer Tätigkeit zu ihren Berufsaufgaben gehört«.244 Übte Jaspers eine ständige
schriftstellerische Tätigkeit aus? 1931/32 hatte er einiges publiziert, die acht voraus-
liegenden Jahre dagegen nichts. Gehörte eine ständige schriftstellerische Tätigkeit zu
seinen Berufsaufgaben? Als Professor war er für Eehre und Forschung zuständig; wie
viel oder wie oft er publizierte, war zweitrangig. Nach dem Erlass hatte jeder, der im
Zweifel war, ob für ihn eine Anmeldepflicht bestand, die Möglichkeit, eine »vorläufige
Befugnis zur weiteren Berufsausübung« zu erwerben, »wenn er bis zum 15. Dezember
eine Anfrage über seine Anmeldepflicht an den Reichsverband deutscher Schriftstel-

243 Vgl. H. Hinkel (Hg.): Handbuch der Reichskulturkammer, 26. - Der Reichsverband Deutscher
Schriftsteller wurde am 9. Juni 1933 als Nachfolgeorganisation des seit 1909 bestehenden Schutz-
verbandes Deutscher Schriftsteller gegründet, war dann einer von zahlreichen Fachverbänden
der Reichsschrifttumskammer und wurde schließlich zum 30. September 1935 aufgelöst.
244 »Die Anmeldung zur Reichsschrifttums- und Reichspressekammer«, in: Frankfurter Zeitung,
Nr. 860,10. Dezember 1933, Zweites Morgenblatt, 2. - Jaspers hat diesen Text ausgeschnitten
und die zitierte Stelle mit einem Strich am Rand hervorgehoben (DLA, A: Jaspers).
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften