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Jaspers, Karl; Fonfara, Dirk [Hrsg.]; Fuchs, Thomas [Hrsg.]; Halfwassen, Jens [Hrsg.]; Schulz, Reinhard [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Akademie der Wissenschaften zu Göttingen [Hrsg.]; Schwabe AG [Hrsg.]
Karl Jaspers Gesamtausgabe (Abteilung 3, Band 8,1): Ausgewählte Verlags- und Übersetzerkorrespondenzen — Basel: Schwabe Verlag, 2018

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https://doi.org/10.11588/diglit.69893#0079
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LXXVIII

Einleitung des Herausgebers

Dieses Dokument ist in zwei Hinsichten von besonderer Relevanz: Zum einen geht
daraus klar hervor, dass Jaspers immer noch veröffentlichen durfte. Sondergenehmi-
gungen waren nicht generell ausgeschlossen, eine solche wurde nur im vorliegenden
Fall nicht erteilt. Zum anderen rief das Schreiben die Reichsschrifttumskammer auf
den Plan, die bisher mit Jaspers nur am Rande befasst gewesen war, nun aber mit Er-
kundigungen begann, ob er seine Arbeiten überhaupt verbreiten dürfe, ohne Mitglied
der Kammer zu sein.* * * * 276 Obwohl oder vielleicht gerade weil sich herausstellte, dass ge-
genwärtig keine weiteren Vorgänge über Jaspers vorhanden seien,277 schaltete sich
nun das Büro des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer Hanns Johst ein und er-
bat, da Jaspers »auch schon früher bei anderen Verlagen seine Manuskripte angebo-
ten« habe, von Koehler & Amelang dessen Anschrift: Man wolle die Zuverlässigkeit
von Jaspers prüfen.278 Damit begann die eigentliche Korrespondenz zwischen Jaspers
und der Reichsschrifttumskammer.
In einem Schreiben vom 27. Februar 1943 teilte die Kammer mit, dass Jaspers »nicht
berechtigt« sei, Verlagen seine Manuskripte zur Publikation anzubieten, solange er
»nicht die Mitgliedschaft bezw. einen sogenannten Befreiungsschein nachweisen«
könne.279 Sie wiederholte damit noch einmal, was bereits seit 1933 galt, und knüpfte
aus der Sicht von Jaspers dort an, wo seine Bemühungen ein Jahrzehnt zuvor geschei-
tert waren. Schon damals nämlich war die Frage gewesen, ob er als Hochschullehrer,
der wissenschaftliche Texte verfasste, überhaupt unter die Kategorie eines Schriftstel-
lers falle. Damals hatte er auf diese Frage keine Antwort bekommen, jetzt behauptete
die Kammer das einfach, indem sie seine Publikationsbemühungen als »Tätigkeit«
bezeichnete, »die in den Rahmen einer Berufsausübung als Schriftsteller« falle.280
An diesem Punkt setzte Jaspers seine Entgegnung an. In seiner Antwort hob er den
wissenschaftlichen Charakter seiner Arbeiten hervor, der auch nach der Versetzung
in den Ruhestand unverändert fortbestehe: »Meine Arbeiten waren von jeher und
sind bis heute wissenschaftlichen Charakters. [...] Die Zugehörigkeit meiner Arbeit
zur Wissenschaft ist, wie mir scheint, durch mein früheres Amt, von dem sich mein
Ruhestand herleitet, und durch die Art der öffentlichen Wirkung in wissenschaftli-

noch ist ein früheres Bekanntwerden der Ablehnung nicht unwahrscheinlich. Angesichts der
guten Kontakte von Koehler & Amelang zu den Reichsbehörden ist es durchaus denkbar, dass
der Verlag schon vor der offiziellen Mitteilung vom 2. Februar 1943 von der Ablehnung erfah-
ren und sie Jaspers bereits Mitte Januar 1943 vertraulich mitgeteilt hat.
276 Vgl. Internes Dokument der Reichsschrifttumskammer, 13./15. Februar 1943, in diesem Band,
S. 623.
277 Vgl. Internes Dokument der Reichsschrifttumskammer, 15. Februar 1943, ebd.
278 Präsident der Reichsschrifttumskammer an den Verlag Koehler & Amelang, 17. Februar 1943,
ebd.
279 Präsident der Reichsschrifttumskammer an K. Jaspers, 27. Februar 1943, ebd., 624.
280 Ebd.
 
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