Karl Jaspers - Routledge
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(Man in the modern age). Immer wurde mir von Amerikanern wie von Engländern
geklagt, wie schlecht, z.T. irreführend, diese Übersetzung sei.568 Da es für einen Au-
tor besser ist, gar nicht als schlecht übersetzt zu sein, scheint es mir, wie ich vermute,
auch Ihnen ein zu billigender Wunsch, dass er über die Persönlichkeit und Qualität
des Übersetzers vor Vertragsabschluss unterrichtet wird.
2. Die Rechte für Amerika (in § 14, der gestrichen wurde, vorausgesetzt) bitte ich
mir zu belassen. Falls Sie das nicht gerne möchten, vielmehr an der amerikanischen
Ausgabe, was ich für sinnvoll halte, beteiligt sein wollen, bitte ich, zugleich mit unse-
rem Vertrag auch das Erscheinen in einem bestimmten amerikanischen Verlage mit
diesem vertraglich zu fixieren.
3. Den Termin, an dem bei Nichterscheinen des Buches die Rechte an den Autor
zurückfallen, bitte ich nicht vom Übersetzer abhängig zu machen. Vielmehr bitte ich
Sie, den Übersetzer bindend zu verpflichten und dann den endgültigen letzten Ter-
min für das Erscheinen des Buches Ihrerseits zu bestimmen.
4. Gestatten Sie mir bitte, in § 2 und § 4 einige Sätze zu streichen, durch die ich
mich belastet fühle: In § 2 bitte ich bei Zeile 3 »...Copyright« zu schliessen und das Fol-
gende wegzulassen. In § 4 bitte ich zu streichen in Zeile 7 »or damages«.
Haben Sie vielen Dank für Ihren Aufsatz. Zu diesem kann ich leider nicht viel sa-
gen. Wunderlicherweise bin ich, obgleich »Philosoph«, an den konkreten Phäno-
menen der Kunst sehr viel mehr interessiert als an grundsätzlicher Erörterung über
Form u.a., wenn dieses nicht im Zusammenhang einer Philosophie in die Tiefe der
menschlichen Vernunft dringt, wie etwa in Kants »Kritik der Urteilskraft«.569 Darum
lese ich auch meistens ungern, was die Künstler in Worten über ihre Kunst mitteilen
(mit einigen grossen Ausnahmen, wie einst Lionardo, im vergangenen Jahrhundert
Cezanne, van Gogh),570 während ich gern, wenn auch mit starken Unterschieden,
ihre Werke betrachte. Entschuldigen Sie dieses, wenn es so kurz gesagt wird, subjek-
tive »Geschmacksurteil«.
Mit den besten Grüssen und Wünschen
Ihr ergebener
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(Man in the modern age). Immer wurde mir von Amerikanern wie von Engländern
geklagt, wie schlecht, z.T. irreführend, diese Übersetzung sei.568 Da es für einen Au-
tor besser ist, gar nicht als schlecht übersetzt zu sein, scheint es mir, wie ich vermute,
auch Ihnen ein zu billigender Wunsch, dass er über die Persönlichkeit und Qualität
des Übersetzers vor Vertragsabschluss unterrichtet wird.
2. Die Rechte für Amerika (in § 14, der gestrichen wurde, vorausgesetzt) bitte ich
mir zu belassen. Falls Sie das nicht gerne möchten, vielmehr an der amerikanischen
Ausgabe, was ich für sinnvoll halte, beteiligt sein wollen, bitte ich, zugleich mit unse-
rem Vertrag auch das Erscheinen in einem bestimmten amerikanischen Verlage mit
diesem vertraglich zu fixieren.
3. Den Termin, an dem bei Nichterscheinen des Buches die Rechte an den Autor
zurückfallen, bitte ich nicht vom Übersetzer abhängig zu machen. Vielmehr bitte ich
Sie, den Übersetzer bindend zu verpflichten und dann den endgültigen letzten Ter-
min für das Erscheinen des Buches Ihrerseits zu bestimmen.
4. Gestatten Sie mir bitte, in § 2 und § 4 einige Sätze zu streichen, durch die ich
mich belastet fühle: In § 2 bitte ich bei Zeile 3 »...Copyright« zu schliessen und das Fol-
gende wegzulassen. In § 4 bitte ich zu streichen in Zeile 7 »or damages«.
Haben Sie vielen Dank für Ihren Aufsatz. Zu diesem kann ich leider nicht viel sa-
gen. Wunderlicherweise bin ich, obgleich »Philosoph«, an den konkreten Phäno-
menen der Kunst sehr viel mehr interessiert als an grundsätzlicher Erörterung über
Form u.a., wenn dieses nicht im Zusammenhang einer Philosophie in die Tiefe der
menschlichen Vernunft dringt, wie etwa in Kants »Kritik der Urteilskraft«.569 Darum
lese ich auch meistens ungern, was die Künstler in Worten über ihre Kunst mitteilen
(mit einigen grossen Ausnahmen, wie einst Lionardo, im vergangenen Jahrhundert
Cezanne, van Gogh),570 während ich gern, wenn auch mit starken Unterschieden,
ihre Werke betrachte. Entschuldigen Sie dieses, wenn es so kurz gesagt wird, subjek-
tive »Geschmacksurteil«.
Mit den besten Grüssen und Wünschen
Ihr ergebener