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Stellenkommentar
die Ausbreitung Ihrer Werke in Frankreich. Später, sobald es in der Tat möglich sein wird,
würden wir die Kontrakte nach Ihrem Sinne abfertigen.« (Vercors an K. Jaspers, 6. Februar
1947, DLA, A: Jaspers). Jaspers gab erneut zu bedenken, dass es ihm derzeit nicht erlaubt
sei, solche Verträge zu schließen (zu den Gründen und Hintergründen vgl. K. Jaspers an
Vercors, 12. April 1947, in diesem Band, S. 223-224).
65 Jeanne Hersch hatte Anfang August 1948 dem Verleger das Manuskript ihrer Überset-
zung von Nietzsche und das Christentum ausgehändigt, die sie selbst für qualitativ besser
hielt als diejenige der Schuldfrage (vgl. J. Hersch an K. Jaspers, 18. August 1948, DLA, A:
Jaspers). Jaspers’ Empfehlung, das Manuskript vom Verlag zurückzuverlangen, ließ sich
brieflich nicht belegen, möglicherweise erfolgte sie mündlich bzw. telefonisch. Gleich-
wohl erschien noch 1949 Herschs Nietzsche-Übersetzung. Vgl. K. Jaspers: Nietzsche et le
christianisme, Paris 1949.
66 Das »Gesamtwerk« der Genfer Rencontres von 1949 wurde ausschließlich in französischer
Sprache publiziert. Vgl. Stellenkommentar, Nr. 16.
67 Vgl. K. Jaspers: Die geistige Situation der Zeit, Berlin, Leipzig 1931.
68 Vgl. ders.: »Is Europe’s Culture Finished?«, in: Commentary 4 (1947) 518-526, u. ders.: The
European Spirit, übers, u. eingeleitet von R. G. Smith, London 1948. Die letztgenannte Pu-
blikation erschien 1949 auch in den USA in einer Parallelausgabe der Macmillan Com-
pany (New York).
69 Vgl. ders.: »L’homme et son destin«, übers, von J. Hersch, in: Rencontres internationales de
Geneve: L’esprit europeen (La Nef 3 (1946), Nr. 24), 53-61.
70 K. Jaspers: The European Spirit, London 1948.
71 Der Korrespondenz mit dem Übersetzer Michel Forstetter (vgl. in diesem Band, S. 550-
556) lässt sich entnehmen, dass sich im Herbst 1949 für eine französische Ausgabe von
Vom Ursprung und Ziel der Geschichte die in Paris ansässigen Verlage Gallimard und Pion
interessierten. Wenig später fragte mit den Editions Payet noch ein dritter Verlag aus Pa-
ris an. Letztlich erschien der Text bei Pion.
72 Vgl. K. Jaspers anj. Hersch, 13. September 1946, Entwurf, DLA, A: Jaspers: »In Ergänzung
zu meiner Übertragung des Übersetzungsrechts an Sie für >Nietzsche und das Christen-
turm und >Existenzphilosophie< übertrage ich Ihnen ebenfalls das Übersetzungsrecht für
die französ. Sprache und damit das Recht zum Abschluss von Verträgen zu Ihren Guns-
ten inbezug auf folgende Schriften: 1) Die Schuldfrage [...]. 2) Die Idee der Universität. 3)
Vom lebendigen Geist der Universität. 4) Vernunft und Existenz. Für diese Schrift hatte
das Übersetzungsrecht Herr Pollnow. Falls von ihm eine fertige Übersetzung vorliegt
und falls von ihm ein Vertrag darüber abgeschlossen ist, hätte der betreffende Verleger
das Recht zum Druck dieser Übersetzung. Dieser Druck würde mir sehr erwünscht sein.
Falls aber diese Übersetzung Pollnows nicht vorliegt, ist das Übersetzungsrecht wieder
frei, da Herr Pollnow nicht mehr lebt. Über das Manuskript wären Erkundigungen bei
Frau Pollnow und beim Verlag Gallimard einzuholen. Bei negativem Ausgang dieser Er-
kundigungen übertrage ich Ihnen auch für diese Schrift das Übersetzungsrecht.« - Die
Übertragung des Übersetzungsrechts für Nietzsche und das Christentum und die Existenz-
philosophie-Vorlesungen ist brieflich nicht dokumentiert. Höchstwahrscheinlich ha-
ben Jaspers und Hersch dies im September 1946 in Genf während der Rencontres inter-
nationales vereinbart.
Stellenkommentar
die Ausbreitung Ihrer Werke in Frankreich. Später, sobald es in der Tat möglich sein wird,
würden wir die Kontrakte nach Ihrem Sinne abfertigen.« (Vercors an K. Jaspers, 6. Februar
1947, DLA, A: Jaspers). Jaspers gab erneut zu bedenken, dass es ihm derzeit nicht erlaubt
sei, solche Verträge zu schließen (zu den Gründen und Hintergründen vgl. K. Jaspers an
Vercors, 12. April 1947, in diesem Band, S. 223-224).
65 Jeanne Hersch hatte Anfang August 1948 dem Verleger das Manuskript ihrer Überset-
zung von Nietzsche und das Christentum ausgehändigt, die sie selbst für qualitativ besser
hielt als diejenige der Schuldfrage (vgl. J. Hersch an K. Jaspers, 18. August 1948, DLA, A:
Jaspers). Jaspers’ Empfehlung, das Manuskript vom Verlag zurückzuverlangen, ließ sich
brieflich nicht belegen, möglicherweise erfolgte sie mündlich bzw. telefonisch. Gleich-
wohl erschien noch 1949 Herschs Nietzsche-Übersetzung. Vgl. K. Jaspers: Nietzsche et le
christianisme, Paris 1949.
66 Das »Gesamtwerk« der Genfer Rencontres von 1949 wurde ausschließlich in französischer
Sprache publiziert. Vgl. Stellenkommentar, Nr. 16.
67 Vgl. K. Jaspers: Die geistige Situation der Zeit, Berlin, Leipzig 1931.
68 Vgl. ders.: »Is Europe’s Culture Finished?«, in: Commentary 4 (1947) 518-526, u. ders.: The
European Spirit, übers, u. eingeleitet von R. G. Smith, London 1948. Die letztgenannte Pu-
blikation erschien 1949 auch in den USA in einer Parallelausgabe der Macmillan Com-
pany (New York).
69 Vgl. ders.: »L’homme et son destin«, übers, von J. Hersch, in: Rencontres internationales de
Geneve: L’esprit europeen (La Nef 3 (1946), Nr. 24), 53-61.
70 K. Jaspers: The European Spirit, London 1948.
71 Der Korrespondenz mit dem Übersetzer Michel Forstetter (vgl. in diesem Band, S. 550-
556) lässt sich entnehmen, dass sich im Herbst 1949 für eine französische Ausgabe von
Vom Ursprung und Ziel der Geschichte die in Paris ansässigen Verlage Gallimard und Pion
interessierten. Wenig später fragte mit den Editions Payet noch ein dritter Verlag aus Pa-
ris an. Letztlich erschien der Text bei Pion.
72 Vgl. K. Jaspers anj. Hersch, 13. September 1946, Entwurf, DLA, A: Jaspers: »In Ergänzung
zu meiner Übertragung des Übersetzungsrechts an Sie für >Nietzsche und das Christen-
turm und >Existenzphilosophie< übertrage ich Ihnen ebenfalls das Übersetzungsrecht für
die französ. Sprache und damit das Recht zum Abschluss von Verträgen zu Ihren Guns-
ten inbezug auf folgende Schriften: 1) Die Schuldfrage [...]. 2) Die Idee der Universität. 3)
Vom lebendigen Geist der Universität. 4) Vernunft und Existenz. Für diese Schrift hatte
das Übersetzungsrecht Herr Pollnow. Falls von ihm eine fertige Übersetzung vorliegt
und falls von ihm ein Vertrag darüber abgeschlossen ist, hätte der betreffende Verleger
das Recht zum Druck dieser Übersetzung. Dieser Druck würde mir sehr erwünscht sein.
Falls aber diese Übersetzung Pollnows nicht vorliegt, ist das Übersetzungsrecht wieder
frei, da Herr Pollnow nicht mehr lebt. Über das Manuskript wären Erkundigungen bei
Frau Pollnow und beim Verlag Gallimard einzuholen. Bei negativem Ausgang dieser Er-
kundigungen übertrage ich Ihnen auch für diese Schrift das Übersetzungsrecht.« - Die
Übertragung des Übersetzungsrechts für Nietzsche und das Christentum und die Existenz-
philosophie-Vorlesungen ist brieflich nicht dokumentiert. Höchstwahrscheinlich ha-
ben Jaspers und Hersch dies im September 1946 in Genf während der Rencontres inter-
nationales vereinbart.