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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 12): Schriften zu Kirchengütern und zum Basler Universitätsstreit (1538 - 1545) — Gütersloh, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30233#0551
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EINFÜHRUNG IN DEN BASLER UNIVERSITÄTSSTREIT
Straßburg weilende französische Jurist Johannes Calvin. Aus der intensiven Ver-
mittlungstätigkeit dieser Delegierten entstanden zwei weitere im folgenden edierte
Schriften.1
Die Intervention Bucers und seiner Straßburger Kollegen in Gestalt dieses Briefes
und der späteren Gutachten änderte nichts an der Entschlossenheit des Rates, ein
endgültiges Universitätsstatut am 26. Juli 1539 zu erlassen, das mit dem am 12. April
vorgelegten Entwurf »in allen wesentlichen Punkten« übereinstimmte.2
Die betrübte Gemütslage, mit der die Straßburger Delegation Basel Ende Juli ver-
ließ, wie sie in den Briefen der Tage danach deutlich durchklingt3, war durchaus be-
rechtigt, denn es war ihnen nicht gelungen, die Spaltung der Stadt in zwei feindliche
Lager zu überwinden. Der Rektor der Basler Universität reagierte auf ihr Gutachten
noch vor dem 26. Juli mit einer detaillierten Ablehnung.4 Die Wut der unterliegen-
den Geistlichen wurde noch gesteigert, als Bürgermeister Adelberg Meyer5 die Ge-
samtheit der Pfarrer und Pfarrhelfer am 7. Oktober 1539 vor den versammelten Rat
zitierte, um sie mit einer Art obrigkeitlicher Bußpredigt zu demütigen, in der er sie
nochmals ermahnte, »allen Neid und Haß untereinander abzustellen« und sich, wie
vorher versprochen, dem neuen Universitätsstatut vom 26. Juli zu fügen.6 Im 19.
November 1539 schaffte der Magistrat sogar den Kirchenrat kurzerhand ab.7 Der
Streit setzte sich in den kommenden Monaten und Jahren unvermindert fort. In sei-
nen Briefen an Bullinger klagte Myconius darüber, daß Karlstadt sich als Retter der
Hochschule und der Kirche hervortue und den »Beifall derjenigen« genieße, die
»Salz und Licht des Evangeliums nicht ertragen können«8. Am 21. Februar 1540
wurde Simon Grynaeus vor die Alternative gestellt, entweder sich promovieren zu
lassen oder seine Vorlesungen einzustellen.9 Obwohl die Berner und die Straßbur-
ger Theologen ihn zum Nachgeben drängten, vei'weigerte er sich einer akademi-
1. Vgl. unten Nr. 12 und 13, S. 568-598.
2. Barge, Karlstadt II, S.491; vgl. auch Bnrckhardt-Biedermann, Die Erneuerung der Umversität
zu Basel, S. 474f.; Vischer, Die Lehrstühle, S. 18-20; Bonjour, Die Universität Basel, S 126f. Die ge-
nngfügigen Abweichungen vom Entwurf lassen sich anhand des textkritischen Apparates tn Thom-
men, Geschichte der Umversität Basel, S. 325 — 332 genau verfolgen. Die wesenthchen Punkten des
Universitätsstatuts referiert van ’t Spijker, Bucer en de twist, S. 52 — 54.
3. Vgl. den Bnef Wolfgang Capitos an Adelberg Meyer zum Pfeil (zu lhm vgl. HBBW I, S. 221,
Anm. 11) vom 23. Juh 1539: »Wir haben fast ein trurig fart bissher gen Bnsach gehabt«, zitiert m
Bnrckhardt-Biedermann, Die Erneuerung der Universität zu Basel, S. 484.
4. Uberliefert in Basel ÖB, Ms A A I, 42b. Diese Replik wird von Kohls, Schule, S. 111-113 aus-
führhch besprochen.
5. Zu lhm vgl. oben Anm. 3.
6. Burckhardt-Biedermann, Die Erneuerung der Umversität zu Basel, S.476; van ’t Spijker, Bu-
cer en de twist, S. 54.
7. Burckhardt-Biedermann, Die Erneuerung der Umversität zu Basel, S.455L; Burnett, Con-
flictmg Views of Magistrate and Mimstry, S. 57 und dies., Teaching the Reformation, S. 74; Pollet II,
S. 359. Gerade dieses Gremium war nach Bucers Vorstellungen das entscheidende Instrument,
durch welches die Basler Kirche lhren gedeihhchen Einfluß auf Umversität und Stadtgemeinschaft
ausüben würde (vgl. unten bes. S. 581,17-582,7).
8. HBBW IX, Nr. 1313, S. 225,17-19; zitiert in: Barge, Karlstadt II, S.492.
9. HBBW X, Nr. 1363, S. 57,14h
 
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