Vorwort
Der vorliegende Band umfaßt vierzehn Schriften, die der Straßburger Reformator
zwischen den Jahren 1531 und 1546 gegen Täufer und Spiritualisten verfaßt hat. Der
Großteil dieser Stücke ist bereits in den fünfziger und sechziger Jahren von den Forschern
Günter Franz, Manfred Krebs und Jean Rott in verschiedenen Bänden innerhalb
der Quellen zur Geschichte der Täufer ediert worden. Doch läßt die zentrale
Bedeutung dieser Schriften für das Verständnis der Theologie Bucers keine Alternative
zur Aufnahme derselben in die Gesamtausgabe seiner deutschsprachigen
Werke. Wenn auch alle in diesem Band edierten Texte eigens anhand der Originale
und gemäß unseren Editionsrichtlinien von neuem transkribiert, aufgenommen,
textkritisch verglichen und kommentiert worden sind, versteht es sich von selbst,
daß die unter ungleich schwierigeren Bedingungen von Franz, Krebs und Rott geleisteten
Vorarbeiten eine wertvolle Hilfestellung bedeuteten, die der Bearbeiter
dankbar anerkennt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtarchivs Augsburg, der Öffentlichen
Bibliothek der Universität Basel, des Stadtarchivs Hanau, der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe, des Hessischen Staatsarchivs Marburg, des Stadtarchivs
und der Bibliothèque Nationale et Universitaire in Straßburg, der Stadtarchive Ulm
und Wetzlar, des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden und der Herzog-August-Bibliothek
Wolfenbüttel ist für die mehrfach erwiesene Hilfsbereitschaft sowie
für die schnelle und hilfreiche Beantwortung zahlreicher Nachfragen zu danken. In
diesem Zusammenhang bin ich besonders Prof. Dr. Gerhard Menk vom Hessischen
Staatsarchiv Marburg und Frau Dr.Gudrun Litz, Leiterin des Sachgebiets Mittelalter
und Frühe Neuzeit im Stadtarchiv Ulm, für zuvorkommende Ratschläge und
zeitraubende Forschungen, die der Edition zugute gekommen sind, zu Dank verpflichtet.
Professor Dr. Reinhold Friedrich und Dr. Wolfgang Simon von der Edition des
Briefwechsels Martin Bucers in Erlangen beantworteten freundlich zahlreiche Anund
Nachfragen zur Entzifferung der Schrift Bucers. Dr. Christine Mundhenk,
Frau Heidi Hein und Dr. Matthias Dall’Asta von der Melanchthon-Forschungsstelle/Heidelberg
boten unersetzliche Hilfe bei der Interpretation zahlreicher Passagen
der lateinischen Abhandlung gegen Bernhard Rothmann (Nr.7:›Quid de baptismate
infantium sentiendum‹,S.363–412). Dr. Sabine Arend, Dr. Martin Armgart
und Dr. Gerald Dörner von der Forschungsstelle Evangelische Kirchenordnungen
des XVI. Jahrhunderts/Heidelberg gaben bei unzähligen editorischen Fragen wertvolle
Ratschläge. Sachkundige Informationen zum römischen Strafrecht bot Dr.
John N. Dillon, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Alte Geschichte und
Epigraphik der Universität Heidelberg.
Zu danken ist ferner Dr. Judith Becker und Dr. Henning P. Jürgens, Wissenschaftliche
Mitarbeiter am Institut für Europäische Geschichte Mainz, für Hinweise und
Vorschläge, die den Einleitungstexten zugute gekommen sind.
Inhaltlich konnte der Band von der Gelegentheit, Teilergebnisse auf einer Sitzung
der Sixteenth Century Studies-Tagung in Genf am 28. Mai 2009 zu präsentieren,
Der vorliegende Band umfaßt vierzehn Schriften, die der Straßburger Reformator
zwischen den Jahren 1531 und 1546 gegen Täufer und Spiritualisten verfaßt hat. Der
Großteil dieser Stücke ist bereits in den fünfziger und sechziger Jahren von den Forschern
Günter Franz, Manfred Krebs und Jean Rott in verschiedenen Bänden innerhalb
der Quellen zur Geschichte der Täufer ediert worden. Doch läßt die zentrale
Bedeutung dieser Schriften für das Verständnis der Theologie Bucers keine Alternative
zur Aufnahme derselben in die Gesamtausgabe seiner deutschsprachigen
Werke. Wenn auch alle in diesem Band edierten Texte eigens anhand der Originale
und gemäß unseren Editionsrichtlinien von neuem transkribiert, aufgenommen,
textkritisch verglichen und kommentiert worden sind, versteht es sich von selbst,
daß die unter ungleich schwierigeren Bedingungen von Franz, Krebs und Rott geleisteten
Vorarbeiten eine wertvolle Hilfestellung bedeuteten, die der Bearbeiter
dankbar anerkennt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtarchivs Augsburg, der Öffentlichen
Bibliothek der Universität Basel, des Stadtarchivs Hanau, der Badischen Landesbibliothek
Karlsruhe, des Hessischen Staatsarchivs Marburg, des Stadtarchivs
und der Bibliothèque Nationale et Universitaire in Straßburg, der Stadtarchive Ulm
und Wetzlar, des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden und der Herzog-August-Bibliothek
Wolfenbüttel ist für die mehrfach erwiesene Hilfsbereitschaft sowie
für die schnelle und hilfreiche Beantwortung zahlreicher Nachfragen zu danken. In
diesem Zusammenhang bin ich besonders Prof. Dr. Gerhard Menk vom Hessischen
Staatsarchiv Marburg und Frau Dr.Gudrun Litz, Leiterin des Sachgebiets Mittelalter
und Frühe Neuzeit im Stadtarchiv Ulm, für zuvorkommende Ratschläge und
zeitraubende Forschungen, die der Edition zugute gekommen sind, zu Dank verpflichtet.
Professor Dr. Reinhold Friedrich und Dr. Wolfgang Simon von der Edition des
Briefwechsels Martin Bucers in Erlangen beantworteten freundlich zahlreiche Anund
Nachfragen zur Entzifferung der Schrift Bucers. Dr. Christine Mundhenk,
Frau Heidi Hein und Dr. Matthias Dall’Asta von der Melanchthon-Forschungsstelle/Heidelberg
boten unersetzliche Hilfe bei der Interpretation zahlreicher Passagen
der lateinischen Abhandlung gegen Bernhard Rothmann (Nr.7:›Quid de baptismate
infantium sentiendum‹,S.363–412). Dr. Sabine Arend, Dr. Martin Armgart
und Dr. Gerald Dörner von der Forschungsstelle Evangelische Kirchenordnungen
des XVI. Jahrhunderts/Heidelberg gaben bei unzähligen editorischen Fragen wertvolle
Ratschläge. Sachkundige Informationen zum römischen Strafrecht bot Dr.
John N. Dillon, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Alte Geschichte und
Epigraphik der Universität Heidelberg.
Zu danken ist ferner Dr. Judith Becker und Dr. Henning P. Jürgens, Wissenschaftliche
Mitarbeiter am Institut für Europäische Geschichte Mainz, für Hinweise und
Vorschläge, die den Einleitungstexten zugute gekommen sind.
Inhaltlich konnte der Band von der Gelegentheit, Teilergebnisse auf einer Sitzung
der Sixteenth Century Studies-Tagung in Genf am 28. Mai 2009 zu präsentieren,