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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0555
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Nr. 14
Brief Bucers an Graf Philipp IV.von Hanau-Lichtenberg

17.Dezember 1546

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt

Der seit 1538 amtierende Graf von Hanau-Lichtenberg, Philipp IV. ¹ ,stand einem
der ausgedehntesten weltlichen Territorien des Elsaß vor ² .Sein bisher regierender
Vater hatte häufig in Konflikt mit der Stadt Straßburg gestanden ³ und einen deutlich
reformationsfeindlichen Kurs verfolgt. ⁴ So überrascht es nicht, daß die Straßburger
Prädikanten die sich abzeichnende Abkehr seines Sohnes von diesem Weg ⁵
nach Kräften zu unterstützen versuchten. Als sie vom jungen Grafen nach möglichen
evangelischen Predigern für sein Territorium gefragt wurden, reagierte Bucer
sofort mit einer konkreten Empfehlung. Da der von ihm vorgeschlagene Pantaleon
Blasius ⁶ jedoch seinen Dienst nicht sofort antreten konnte, schickte Bucer eine Delegation
von weiteren drei Straßburger Predigern voraus, die am 13. März 1545 zusammen
mit dem Grafen einen Plan zur Reorganisierung des kirchlichen Lebens in
Hanau-Lichtenberg nach den Richtlinien der ›Kölnisch Reformation‹ ⁷ erarbeiteten.
⁸ Schon elf Tagspäter nahm Blasius, den Bucer mit einem weiteren Empfehlungsbrief
versehen hatte, seinen Dienst auf. ⁹ Offensichtlich verfaßte Blasius im
Laufe des folgenden Jahres einen eigenen Reformationsentwurf ¹⁰ für die Grafschaft
Hanau-Lichtenberg, denn die Bitte Philipps IV. an Bucer, zu einer solchen Schrift
Stellung zu nehmen ¹¹ ,bildet den Anlaß für den im folgenden edierten Brief.

Bucers umfangreiche Ausführungen zur angemessenen Haltung gegenüber den
Täufern rechtfertigen die Aufnahme dieses Stückes in unseren Band. Gerade ange-

1. Zuihm vgl. unten S. 554, Anm.1.
2. Adam, Territorien, S.82f.
3. Von 1526 bis 1537 war eine vom Grafen von Hanau-Lichtenberg eingereichte Klage gegen die

Stadt Straßburg wegen Landfriedensbruchs beim Reichskammergericht anhängig.
4. Ausführlich hierzu Adam, Territorien, S. 84–87.
5. Zunächst ernannte Philipp IV. den evangelisch gesinnten Theobald Groscher (vgl. unten
S.554,5) zuseinem Hofprediger; zu einer deutlichen Hinwendung zur Reformation rang der Graf
sich aber erst 1543 durch (vgl. unten S. 554, Anm.2).
6. Zuihm vgl. unten S.554, Anm.6.
7. Gemeint war wohl Bucers Reformationsentwurf für das Erzstift Köln vom Spätsommer 1543,
das ›Einfältige Bedenken‹ (Edition in: BDS 11,1, S.147–429).
8. Ausführlich hierzu Adam, Territorien, S.89 f.; Röhrich, Mittheilungen II, S.67f.
9. Erstand bis 1554 in gräflichen Diensten (vgl. Bopp, Die evangelischen Geistlichen, Nr.432).
10. Vgl. unten S.554,5–7.
11. Die Bitte wurde Bucer durch Philipps Hofprediger Theobald Groscher vermittelt (vgl. unten

S. 554,3–5).
 
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