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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Hrsg.]; Neuser, Wilhelm H. [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Strohm, Christoph [Hrsg.]; Buckwalter, Stephen E. [Bearb.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

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https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0417
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Nr. 8
Tübinger Konkordie
Übereinkunft Martin Bucers, Ambrosius Blarers
und Martin Frechts
mit Kaspar Schwenckfeld und Jakob Held

28.Mai 1535

Einleitung
1. Entstehung und Inhalt

Die im folgenden edierte Schrift ist in mehrerer Hinsicht bemerkenswert: Zum einen
ist das Gespräch ¹ ,aus dem sie hervorging, wohl nicht durch die Initiative Bucers
zustandegekommen, sondern scheint von Kaspar Schwenckfeld selbst im Frühjahr
1535 in die Wege geleitet worden zu sein ² .Darüber hinaus muten die großen
Zugeständnisse, die die Reformatoren der Reichsstädte Straßburg, Konstanz und
Ulm dem theologisch wenig konformen Exilanten aus Schlesien darin machen, geradezu
sensationell an ³ .War Schwenckfeld bisher eher eine bedrängte Gestalt, die
den Angriffen seiner Gegner ausweichen mußte und vielerorts vergeblich um Aufenthalt
bat, gelang es ihm erstmals durch diese schriftliche Vereinbarung, seine Position
in Ansätzen zu sichern ⁴ .Sogeben sowohl das Tübinger Kolloquium vom 28.
Mai 1535 als auch die ›Konkordie‹, die hieraus resultierte, Zeugnis davon, daß Bucer
in seiner Auseinandersetzung mit Außenseitern der Reformation sein Verhandlungsgeschick
und seine Vormachtstellung nicht immer zu seinem Vorteil einzusetzen
wußte.

Zustandegekommen ist das Tübinger Kolloqium folgendermaßen: Nachdem
Schwenckfeld in den ersten Juli-Tagen 1534 nach zehnmonatiger Abwesenheit ⁵
wieder in Straßburg eintraf, bemühten sich Bucer und die Prädikanten nach Kräften,
den Magistrat zu seiner Ausweisung zu bewegen ⁶ .Tatsächlich mußte Schwenck-

1. Zum Tübinger Kolloquium vom 28. Mai 1535 vgl. Endriß, Schwenckfelds Ulmer Kämpfe,
S. 16–19; Brecht/Ehmer, Südwestdeutsche Reformationsgeschichte, S. 237–239; Schultz, Schwenckfeld,
S.230–238; CSch VI, S.326–328; Pollet II, S.210 f.

2. Dies steht in Kontrast zu der aktiven, ja fast aggressiven Rolle, die Bucer in der Auseinandersetzung
mit Schwenckfeld ansonsten einnahm (vgl. bes. McLaughlin, Politics of Dissent).

3. Martin Brecht und Hermann Ehmer resümieren: »Man ist bis heute verblüfft, daß die Theologen
nach diesem Gesprächsverlauf in eine solche Abmachung einwilligten [...]. Schwenckfeld hatte
damit für die kommende Zeit faktisch einen Freibrief für seine Wirksamkeit neben der seiner Kontrahenten
bekommen« (Brecht/Ehmer, Südwestdeutsche Reformationsgeschichte, S. 238). Ähnlich
urteilt Horst Weigelt: »Diese Übereinkunft eröffnete Schwenckfeld für die nächsten zwei Jahre
neue kommunikative und publizistische Möglichkeiten« (Weigelt, Schwenckfeld, S.714).
4. Vgl. oben Anm. 3.
5. Vgl. oben S. 280.
6. Die diesbezüglichen Akten sind in QGT 8 (Elsaß II), Nr. 581–588, S.363–368 ediert.
 
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