Nr. 6
Begleitschreiben an die Augsburger Prediger
Sententia fratrum Argentinensium de Schwenckfeldio
zwischen 10.und 19. Oktober 1533
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Das im folgenden edierte Schreiben ergänzt die Replik Bucers ¹ auf Schwenckfelds
›Schutzschrift‹ ² auf entscheidende Weise, denn erst durch jenes wird die ›Gegenantwort‹
von einem in erster Linie internen Dokument im Konflikt zwischen den
Straßburger Predigern und Schwenckfeld ³ zu einer auch an Adressaten außerhalb
Straßburgs gerichteten, allgemeinen Abhandlung gegen den schlesischen Spiritualisten.
Die beinahe identische Gruppe der Unterzeichner – fast die Gesamtheit der
Straßburger Pfarrerschaft ⁴ –unterstreicht zusätzlich den engen Enstehungszusammenhang
beider Schriften. Wenn auch Bucer mit Lob für die guten Absichten und
die Gottesfurcht Schwenckfelds nicht spart und keinen Zweifel an dessen moralischer
Integrität läßt, möchte er durch diese ›Sententia‹ seinen Augsburger Amtskollegen
deutlich zu wissen geben, daß er in dem mißliebigen Gast eine fundamentale
Gefahr für die Kirche erkennt.
Die Aussagen der Schrift lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
I. Theologische Beurteilung Schwenckfelds [1 ʳ ]
A. Positive Würdigung
1. Bucer attestiert Schwenckfeld persönliche Rechtschaffenheit und eine
streng christozentrische Theologie.
2. Er teilt mit Schwenckfeld das Streben nach einer moralisch untadeligen
Kirche (Eph 5,27).
B. Bucer kritisiert an Schwenckfeld:
1. die Meidung äußerer Sakramentshandlungen;
2. die Ablehnung der Kindertaufe;
3. seine indifferente Haltung gegen die Evangeliumsverkündigung der
1. Nämlich die oben als Nr.5 edierte ›Gegenantwort‹ (S.291–355).
2. Die oben als Beilage zu Nr. 5 edierte Schrift (S.290–350).
3. Formell ist die ›Gegenantwort‹ ja lediglich an Schwenckfeld adressiert, der im Laufe der gesamten
Schrift stets in der zweiten Person angesprochen wird.
4. Alle fünfzehn Unterzeichner der ›Gegenantwort‹ tauchen in der Gruppe der sechzehn Unterzeichner
der ›Sententia‹ auf, die nunmehr auch den Pfarrer von St. Aurelien, Johannes Steinlin (vgl.
unten S.362,3) einschließt.
Begleitschreiben an die Augsburger Prediger
Sententia fratrum Argentinensium de Schwenckfeldio
zwischen 10.und 19. Oktober 1533
Einleitung
1. Entstehung und Inhalt
Das im folgenden edierte Schreiben ergänzt die Replik Bucers ¹ auf Schwenckfelds
›Schutzschrift‹ ² auf entscheidende Weise, denn erst durch jenes wird die ›Gegenantwort‹
von einem in erster Linie internen Dokument im Konflikt zwischen den
Straßburger Predigern und Schwenckfeld ³ zu einer auch an Adressaten außerhalb
Straßburgs gerichteten, allgemeinen Abhandlung gegen den schlesischen Spiritualisten.
Die beinahe identische Gruppe der Unterzeichner – fast die Gesamtheit der
Straßburger Pfarrerschaft ⁴ –unterstreicht zusätzlich den engen Enstehungszusammenhang
beider Schriften. Wenn auch Bucer mit Lob für die guten Absichten und
die Gottesfurcht Schwenckfelds nicht spart und keinen Zweifel an dessen moralischer
Integrität läßt, möchte er durch diese ›Sententia‹ seinen Augsburger Amtskollegen
deutlich zu wissen geben, daß er in dem mißliebigen Gast eine fundamentale
Gefahr für die Kirche erkennt.
Die Aussagen der Schrift lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
I. Theologische Beurteilung Schwenckfelds [1 ʳ ]
A. Positive Würdigung
1. Bucer attestiert Schwenckfeld persönliche Rechtschaffenheit und eine
streng christozentrische Theologie.
2. Er teilt mit Schwenckfeld das Streben nach einer moralisch untadeligen
Kirche (Eph 5,27).
B. Bucer kritisiert an Schwenckfeld:
1. die Meidung äußerer Sakramentshandlungen;
2. die Ablehnung der Kindertaufe;
3. seine indifferente Haltung gegen die Evangeliumsverkündigung der
1. Nämlich die oben als Nr.5 edierte ›Gegenantwort‹ (S.291–355).
2. Die oben als Beilage zu Nr. 5 edierte Schrift (S.290–350).
3. Formell ist die ›Gegenantwort‹ ja lediglich an Schwenckfeld adressiert, der im Laufe der gesamten
Schrift stets in der zweiten Person angesprochen wird.
4. Alle fünfzehn Unterzeichner der ›Gegenantwort‹ tauchen in der Gruppe der sechzehn Unterzeichner
der ›Sententia‹ auf, die nunmehr auch den Pfarrer von St. Aurelien, Johannes Steinlin (vgl.
unten S.362,3) einschließt.