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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0022
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18 1. verteidigung der kindertaufe gegen marpeck

hinter verschlossenen Türen im Rathaus am9. Dezember 1531 begonnen, setzte sich
mit einem weiteren Gespräch am 13. Dezember fort, und erreichte einen vorläufigen
Abschluß am 18. Dezember, als die Ratsherren die sofortige Ausweisung des Täuferführers
beschlossen. Marpeck konnte daraufhin einen Aufschub seiner Ausweisung
um zwei Wochen erlangen und wandte sich nun an die Prediger mit der erwähnten
Bitte um eine schriftliche Begründung der Säuglingstaufe. Der terminus
ante quem für den Abschluß dieser Schrift ergibt sich aus einem Schreiben der Prediger
vom12.Januar 1532,aus dem hervorgeht, daß Marpecks in Reaktion auf diese
Verteidigung verfaßtes Bekenntnis ¹ am 10.Januar vorlag ² .

Bucers Schrift läßt sich folgendermaßen grob gliedern:
I. Theologische Grundlagen der Kindertaufe [1 ʳ –8 ʳ ] ³

A. Menschliches Heil liegt ausschließlich in Gottes Bundeszusage und in seiner
Erwählung begründet [Punkte 1–4].

B. Unser Heil ist deshalb jeglichem menschlichen Zugriff entzogen und kann
nicht von einer äußeren Handlung, wie dem Vollzug der Wassertaufe, abhängen
[passim].

C. Obwohl nicht alle, die zum Volk Gottes gehören, tatsächlich von Gott erwählt
sind, hat Gott das Zeichen seines Bundes – die Beschneidung – für die
Kinder aller Mitglieder seines Volkes bestimmt [Punkte 2, 5–10, 24].

D. Gottes Bund besteht nach dem Kommen Christi unverändert und mit unverminderter
Gültigkeit, wenn auch klarer und deutlicher, fort [Punkte 10,
17, 19].
E. Neues äußeres Zeichen dieses Bundes ist die Taufe [Punkte 9, 11, 26, 27].
F. Gott will, daß alle Mitglieder seines Volkes getauft werden, obwohl nicht
alle zum Heil bestimmt sind [Punkte 9–12, 26, 27].
G. Die Kirchenväter und frühkirchlichen Märtyrer sind Kronzeugen der Säuglingstaufe
[Punkte 13–14].

H. Das Neue Testament hebt das Alte nicht auf. Die Frommen im Alten Testament
wurden nicht weniger als heutige Christen durch Gottes gnädige
Heilszusage und den vom Geist Christi getriebenen Glauben gerettet
[Punkte 15, 17–23, 27].

I. Die wörtliche Befolgung der Gebote der Heiligen Schrift verkennt den kontingenten
Charakter äußerer Bestimmungen und verliert Jesu neues Gebot
der gegenseitigen Liebe (Joh 13,34) aus dem Blick [Punkte 16, 19, 24–33].

1. Unten als Beilage zu Nr.2 ediert (S. 68–246;identisch mit QGT 7 [Elsaß I], Nr. 302,dort freilich
mit abweichender Datierung).

2. BCor VII, S.192,10 f. Dieses Datum stellt lediglich den formalen terminus ante quem dar.
Freilich hatte Marpeck den größten Teil seines Glaubensbekenntnisses bereits niedergeschrieben,
als ihm Bucers Verteidigung der Kindertaufe »zugeschikht worden« ist (vgl. unten S.232,20 f.).

3. Die folgenden Themen werden nicht systematisch, in linearer Folge entwickelt, sondern an
verschiedenen Stellen wiederholt erläutert. Der größeren Präzision wegen werden deshalb im folgenden
die dazugehörigen, im Originaltext vorkommenden einzelnen Punkte und nicht die viel
umfassenderen Foliozahlen angegeben.
 
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