4. scriptum schwenckfeldio datum
267
es dann anläßlich der Straßburger Synode vom 12. bis zum 14.Juni 1533 ¹ .Inder
Folge dieser Auseinandersetzung bat Schwenckfeld die Straßburger Prediger um
eine schriftliche Stellungnahme, in der sie ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihm
sowie ihre Forderungen an ihn zusammenfassen sollten ² .Die Straßburger Überlieferung
datiert das ›Scriptum‹ auf August 1533.Esist anzunehmen, daß der Text am
Ende des Monats verfaßt worden ist, also kurz vor Schwenckfelds Weggang aus
Straßburg nach Augsburg über Landau, Speyer, Esslingen und Ulm ³ .
2. Inhalt
Das ›Scriptum‹ läßt sich folgendermaßen gliedern:
I. Die Straßburger Prädikanten heben die Legitimität ihrer Berufung und ihres
kirchlichen Dienstes hervor [41 ʳ ].
II. Zusammenfassung ihrer Predigt:
A. Hauptinhalte des christlichen Bekenntnisses
1. Zentrale Bedeutung der Erwählung durch Gott
2. Darstellung des Heilswerks Christi unter Hervorhebung seiner Inkarnation
B. Die grundsätzlich unvollkommene und sündhafte Natur des Menschen
C. Notwendigkeit des gepredigten Wortes und der äußeren Sakramente, damit
der Mensch zu einem Ebenbild Christi wachse
III. Wer dieser Predigt widerspricht, bringt gemäß Gal 1,8– 9 Verdammnis auf sich
[41 ᵛ ].
IV. Plädoyer für das Bestehen einer Kirche Christi in Straßburg, aller Unvollkommenheit
zum Trotz. Unzulässigkeit der Behauptung, das Evangelium sei dort
unfruchtbar und bringe keine Christen hervor
V. Wersich für einen Christen hält, muß:
A. zustimmen, daß das alleinige wahre Evangelium in Straßburg gepredigt
wird.
B. einsehen, daß diejenigen, die an dieses Evangelium glauben und es annehmen,
wahre Glieder der wahren Kirche sind, allen ethischen Mängeln zum
Trotz [42 ʳ ].
C. den Namen »christlich« denjenigen zugestehen, die das Evangelium bekennen
und die Sakramente empfangen.
1. Die Verhandlungen der Synode einschließlich des Austausches zwischen Bucer und
Schwenckfeld sind in QGT 8 (Elsaß II), Nr. 384, S. 70–90 protokolliert (vgl. bes. S. 75,21–89,22).
Vgl. hierzu auch CSch IV,S.782–799.Zum unklaren Ausgang der Verhandlungen mit den Täufern
und mit Schwenckfeld auf der Synode vgl. Greschat,Bucer,S.143f. (= 1.Aufl., S.132 f.); McLaughlin,
Reluctant Radical, S.158; ders., Politics of Dissent, S.63 f. und 66.
2. QGT 8 (Elsaß II), S. 192,31–33; vgl. auch CSch IV, S.812 f.
3. Vgl. CSch IV,S.814;QGT 8 (Elsaß II), S.124,22; McLaughlin,Reluctant Radical, S.158–159.
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es dann anläßlich der Straßburger Synode vom 12. bis zum 14.Juni 1533 ¹ .Inder
Folge dieser Auseinandersetzung bat Schwenckfeld die Straßburger Prediger um
eine schriftliche Stellungnahme, in der sie ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihm
sowie ihre Forderungen an ihn zusammenfassen sollten ² .Die Straßburger Überlieferung
datiert das ›Scriptum‹ auf August 1533.Esist anzunehmen, daß der Text am
Ende des Monats verfaßt worden ist, also kurz vor Schwenckfelds Weggang aus
Straßburg nach Augsburg über Landau, Speyer, Esslingen und Ulm ³ .
2. Inhalt
Das ›Scriptum‹ läßt sich folgendermaßen gliedern:
I. Die Straßburger Prädikanten heben die Legitimität ihrer Berufung und ihres
kirchlichen Dienstes hervor [41 ʳ ].
II. Zusammenfassung ihrer Predigt:
A. Hauptinhalte des christlichen Bekenntnisses
1. Zentrale Bedeutung der Erwählung durch Gott
2. Darstellung des Heilswerks Christi unter Hervorhebung seiner Inkarnation
B. Die grundsätzlich unvollkommene und sündhafte Natur des Menschen
C. Notwendigkeit des gepredigten Wortes und der äußeren Sakramente, damit
der Mensch zu einem Ebenbild Christi wachse
III. Wer dieser Predigt widerspricht, bringt gemäß Gal 1,8– 9 Verdammnis auf sich
[41 ᵛ ].
IV. Plädoyer für das Bestehen einer Kirche Christi in Straßburg, aller Unvollkommenheit
zum Trotz. Unzulässigkeit der Behauptung, das Evangelium sei dort
unfruchtbar und bringe keine Christen hervor
V. Wersich für einen Christen hält, muß:
A. zustimmen, daß das alleinige wahre Evangelium in Straßburg gepredigt
wird.
B. einsehen, daß diejenigen, die an dieses Evangelium glauben und es annehmen,
wahre Glieder der wahren Kirche sind, allen ethischen Mängeln zum
Trotz [42 ʳ ].
C. den Namen »christlich« denjenigen zugestehen, die das Evangelium bekennen
und die Sakramente empfangen.
1. Die Verhandlungen der Synode einschließlich des Austausches zwischen Bucer und
Schwenckfeld sind in QGT 8 (Elsaß II), Nr. 384, S. 70–90 protokolliert (vgl. bes. S. 75,21–89,22).
Vgl. hierzu auch CSch IV,S.782–799.Zum unklaren Ausgang der Verhandlungen mit den Täufern
und mit Schwenckfeld auf der Synode vgl. Greschat,Bucer,S.143f. (= 1.Aufl., S.132 f.); McLaughlin,
Reluctant Radical, S.158; ders., Politics of Dissent, S.63 f. und 66.
2. QGT 8 (Elsaß II), S. 192,31–33; vgl. auch CSch IV, S.812 f.
3. Vgl. CSch IV,S.814;QGT 8 (Elsaß II), S.124,22; McLaughlin,Reluctant Radical, S.158–159.