10. was bucer zu marburg disputierthat
451
b) Fälber klagt (wohl in Anspielung auf Mt 11,25)die Christusferne der
»Hohen Schulen« an; Bucer interpretiert dagegen die in Mt 11,25 erwähnten
»Weisen und Klugen« als moralisch Selbstgefällige und
Selbstgerechte, seien sie sozial auch noch so niedrig, während er die
»Unmündigen« als ihrer Sünde bewußte Menschen auffaßt, unter denen
auch Fürsten und Gelehrte gefunden werden können.
4. Die Verfolgung der Täufer durch die von der Landeskirche unterstützte
Obrigkeit [30 ᵛ –31 ᵛ ]
a) Fälber sieht darin einen Beweis für die fehlende Frömmigkeit der
Amtskirche, denn es zieme sich nicht für Fromme, andere zu verfolgen.
b) Bucer hebt die Schädlichkeit falscher Lehre hervor und postuliert die
Pflicht der Kirche, gegen Gottlose vorzugehen, »wie ein vleißige
mutter mit jren kindern zornet« [30 ᵛ ; 10 ᵛ ].
III. Freitag, den 1. November 1538 [32 ʳ –40 ᵛ ]
A. Fortsetzung der Disputation mit Leonhart Fälber [32 ʳ –35 ᵛ ]
1. Rekapitulation strittiger Fragen [32 ʳ –35 ᵛ ]
2. Bitte Fälbers, das Augsburger Bekenntnis ausgehändigt zu bekommen,
um für einige Tage darüber zu reflektieren [35 ᵛ ].
B. Kurzer Austausch mit Peter Lose [35 ᵛ ]
C. Disputation mit Hermann Bastian [36 ʳ –40 ᵛ ]
1. Dieser äußert ebenfalls den Wunsch, die ›Confessio Augustana‹ einsehen
zu dürfen [36 ʳ ].
2. Kirchenzucht und Bann [36 ʳ –37 ᵛ ]
a) Bastian betont die Unentbehrlichkeit des Banns für die Kirche.
b) Bucer stimmt ihm in dieser Behauptung völlig zu.
c) Hauptzweck des Banns sei es aber,den Ausgeschlossenen zu beschämen
und dadurch letztlich zur Rückkehr in die Kirche umzustimmen.
3. Die Verfolgung Andersgläubiger durch das weltliche Schwert [37 ᵛ –39 ʳ ]
a) Bastian: Das Gebot der Feindesliebe lasse eine solche Verfolgung
nicht zu.
b) Bucer: Die Bestrafung von Übeltätern durch die Obrigkeit ist ein
Werk der Liebe; da das schädlichste Vergehen überhaupt die Verbreitung
von falscher Lehre ist, komme eine verantwortungsbewußte
Obrigkeit nicht umhin, ihre Untertanen vor falscher Lehre tatkräftig
zu schützen.
4. Kindertaufe [39 ʳ –40 ʳ ]
a) Bastian unterstreicht die Reihenfolge: zuerst die Unterrichtung im
Glauben, danach die Taufe; er läßt jedoch erste Unsicherheiten über
die ausschließliche Gültigkeit der Bekenntnistaufe erkennen.
b) Bucer betont die Einheit beider Testamente und den unverrückbaren
Willen Gottes, »auch der Gott unserer Kinder« zu sein.
c) Bucer bringt patristische Belege für die Kindertaufe vor.
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b) Fälber klagt (wohl in Anspielung auf Mt 11,25)die Christusferne der
»Hohen Schulen« an; Bucer interpretiert dagegen die in Mt 11,25 erwähnten
»Weisen und Klugen« als moralisch Selbstgefällige und
Selbstgerechte, seien sie sozial auch noch so niedrig, während er die
»Unmündigen« als ihrer Sünde bewußte Menschen auffaßt, unter denen
auch Fürsten und Gelehrte gefunden werden können.
4. Die Verfolgung der Täufer durch die von der Landeskirche unterstützte
Obrigkeit [30 ᵛ –31 ᵛ ]
a) Fälber sieht darin einen Beweis für die fehlende Frömmigkeit der
Amtskirche, denn es zieme sich nicht für Fromme, andere zu verfolgen.
b) Bucer hebt die Schädlichkeit falscher Lehre hervor und postuliert die
Pflicht der Kirche, gegen Gottlose vorzugehen, »wie ein vleißige
mutter mit jren kindern zornet« [30 ᵛ ; 10 ᵛ ].
III. Freitag, den 1. November 1538 [32 ʳ –40 ᵛ ]
A. Fortsetzung der Disputation mit Leonhart Fälber [32 ʳ –35 ᵛ ]
1. Rekapitulation strittiger Fragen [32 ʳ –35 ᵛ ]
2. Bitte Fälbers, das Augsburger Bekenntnis ausgehändigt zu bekommen,
um für einige Tage darüber zu reflektieren [35 ᵛ ].
B. Kurzer Austausch mit Peter Lose [35 ᵛ ]
C. Disputation mit Hermann Bastian [36 ʳ –40 ᵛ ]
1. Dieser äußert ebenfalls den Wunsch, die ›Confessio Augustana‹ einsehen
zu dürfen [36 ʳ ].
2. Kirchenzucht und Bann [36 ʳ –37 ᵛ ]
a) Bastian betont die Unentbehrlichkeit des Banns für die Kirche.
b) Bucer stimmt ihm in dieser Behauptung völlig zu.
c) Hauptzweck des Banns sei es aber,den Ausgeschlossenen zu beschämen
und dadurch letztlich zur Rückkehr in die Kirche umzustimmen.
3. Die Verfolgung Andersgläubiger durch das weltliche Schwert [37 ᵛ –39 ʳ ]
a) Bastian: Das Gebot der Feindesliebe lasse eine solche Verfolgung
nicht zu.
b) Bucer: Die Bestrafung von Übeltätern durch die Obrigkeit ist ein
Werk der Liebe; da das schädlichste Vergehen überhaupt die Verbreitung
von falscher Lehre ist, komme eine verantwortungsbewußte
Obrigkeit nicht umhin, ihre Untertanen vor falscher Lehre tatkräftig
zu schützen.
4. Kindertaufe [39 ʳ –40 ʳ ]
a) Bastian unterstreicht die Reihenfolge: zuerst die Unterrichtung im
Glauben, danach die Taufe; er läßt jedoch erste Unsicherheiten über
die ausschließliche Gültigkeit der Bekenntnistaufe erkennen.
b) Bucer betont die Einheit beider Testamente und den unverrückbaren
Willen Gottes, »auch der Gott unserer Kinder« zu sein.
c) Bucer bringt patristische Belege für die Kindertaufe vor.