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Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]; Buckwalter, Stephen E. [Oth.]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 14): Schriften zu Täufertum und Spiritualismus 1531 - 1546 — Gütersloh, 2011

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30651#0507
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11. stellungnahme zum bekenntnis der täufer

503

B. Sakramente: Bezüglich des Abendmahlsverständnisses wünschen sich die
landeskirchlichen Theologen von den gefangenen Täufern ein eindeutigeres
Bekenntis zur untrennbaren Verbindung zwischen dem äußeren, leiblichen
Verzehr und der inneren, geistlichen Nießung der Abendmahlselemente
[3 ʳ ].

C. Separatismus [3 ᵛ –4 ᵛ ]

1. Die Theologen vermissen bei den Täufern ein ausreichendes Eingeständnis
der geistlichen Verwirrung, die ihre Abspaltung von der Kirche bei
vielen einfachen Menschen verursacht habe [3 ᵛ ].

2. Ebenfalls vermissen sie eine Anerkennung der schweren Schuld, die sie
durch die Ablehnung der Kindertaufe auf sich geladen haben [4 ʳ ].

3. Schließlich bemängeln die Theologen ein ausreichendes Bekenntnis des
Unrechts, das sie durch die Meidung des in der Amtskirche gefeierten
Abendmahls begangen haben [4 ʳ/ᵛ ].

D. Täuferische Irrtümer [4 ᵛ ]

1. Die hessischen Täuferführer distanzieren sich von den Wirren des Münsteraner
Täuferreichs, von der prinzipiellen Ablehnung der weltlichen
Obrigkeit und von der Eidesverweigerung. Sie erkennen das Symbolum
Apostolicum an.

2. Die evangelischen Theologen erklären sich mit dem täuferischen Bekenntnis
zufrieden.

E. Rückkehr in die Landeskirche [4 ᵛ ]
1. Bitte der hessischen Täufer um Verzeihung
2. Wunsch der Täufer, der Landeskirche wieder beizutreten
3. Auch wenn die evangelischen Theologen nicht mit allen Formulierungen
gänzlich zufrieden sind, akzeptieren sie auch diesen Artikel.

II. Die Theologen attestieren, daß das vorgelegte Bekenntnis nicht im Widerspruch
steht zu der Vereinbarung, die sie mit Peter Tasch anläßlich der Ziegenhainer
Synode trafen [4 ᵛ –5 ʳ ].

III. Ebenfalls beteuern sie ihre Absicht, rückkehrwillige Täufer wohlwollend aufzunehmen,
und erhoffen sich von diesen einen substanziellen Beitrag zum Aufbau
der Kirchendisziplin und des Banns, deren zentrale Bedeutung sie bekräftigen
[5 ʳ/ᵛ ].

IV. Die Theologen verzeihen den Täufern das begangene Unrecht, sehen aber ein,
daß diese in gutem Glauben gehandelt haben. Zugleich bitten sie die Täufer um
Vergebung für die eigene Strenge, die sie als im Eifer um die reine Lehre und die
wahre Kirche begründet rechtfertigen [5 ᵛ ].

V. Abschließende Bitte um den Beistand Gottes bei der gemeinsamen »Sammlung
der Schäflein Gottes« [5 ᵛ –6 ʳ ]
 
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