504 11. stellungnahme zum bekenntnis der täufer
2. Überlieferung
Diese Stellungnahme Bucers und der hessischen Theologen ist in einer einzigen
Handschrift überliefert: Marburg SArch, Bestand 22a 1 Pak. 11,unfoliiert (die Foliierung
stammt vom Bearbeiter). Hierbei handelt es sich um die Ausfertigung eines
unbekannten Schreibers, an der Bucer Korrekturen vorgenommen hat, und die mit
eigenhändigen Unterschriften Bucers und der Theologen versehen ist. ¹ Unkommentierte
Editionen erstellten Karl Hochhuth 1858 ² und Günther Franz 1951 ³ .
1. Vgl. die Abbildungen auf S.505–508.
2. Hochhuth, Mittheilungen, S. 622–626.
3. Franz, TAHessen, Nr. 86, S.257–216; erwähnt in: QGT 15 (Elsaß III), Nr.874, S.299.
2. Überlieferung
Diese Stellungnahme Bucers und der hessischen Theologen ist in einer einzigen
Handschrift überliefert: Marburg SArch, Bestand 22a 1 Pak. 11,unfoliiert (die Foliierung
stammt vom Bearbeiter). Hierbei handelt es sich um die Ausfertigung eines
unbekannten Schreibers, an der Bucer Korrekturen vorgenommen hat, und die mit
eigenhändigen Unterschriften Bucers und der Theologen versehen ist. ¹ Unkommentierte
Editionen erstellten Karl Hochhuth 1858 ² und Günther Franz 1951 ³ .
1. Vgl. die Abbildungen auf S.505–508.
2. Hochhuth, Mittheilungen, S. 622–626.
3. Franz, TAHessen, Nr. 86, S.257–216; erwähnt in: QGT 15 (Elsaß III), Nr.874, S.299.