542 13. schreiben an den ulmer rat
IV. Vorstellung des beigefügten Gutachtens gegen Franck und Schwenckfeld, mit
der Bitte an den Ulmer Rat, am scharfen Tondesselben keinen Anstoß zu nehmen
[954 ᵛ –955 ʳ ]
V. Heilsnotwendigkeit der wahren Lehre, die allein in der einen, wahren Kirche
zu finden ist [955 ʳ/ᵛ ]
VI. Aufforderung, im Kampf gegen falsche Lehre nicht weniger eifrig vorzugehen,
als Christus und der Apostel Paulus es taten [955 ᵛ –956 ʳ ]
VII. Bitte um eine wohlwollende Annahme dieser Schrift [956 ʳ/ᵛ ]
2. Überlieferung
Die Schrift ist in einer einzigen Handschrift überliefert: Ulm StArch, A 1208 II,
fol.953 ʳ –956 ᵛ .Hierbei handelt es sich um eine Ausfertigung von der Hand desselben
Schreibers, der die deutsche Fassung ¹ des Gutachtens gegen Schwenckfeld und
Franck niedergeschrieben hat. Auch in diesem Fall sind Korrekturen einer weiteren
Hand festzustellen, die diejenige Bucers sein könnte. ² Die Handschrift trägt die eigenhändigen
Unterschriften der betreffenden Theologen.
1. Ulm StArch, A 1208 II, fol. 963 ʳ –971 ʳ (vgl. oben S. 520 und S.526–538).
2. Vgl. unten S. 548, textkritische Anm.m und S.549, textkritische Anm. r, sowie die Abbildung
auf S.544.
IV. Vorstellung des beigefügten Gutachtens gegen Franck und Schwenckfeld, mit
der Bitte an den Ulmer Rat, am scharfen Tondesselben keinen Anstoß zu nehmen
[954 ᵛ –955 ʳ ]
V. Heilsnotwendigkeit der wahren Lehre, die allein in der einen, wahren Kirche
zu finden ist [955 ʳ/ᵛ ]
VI. Aufforderung, im Kampf gegen falsche Lehre nicht weniger eifrig vorzugehen,
als Christus und der Apostel Paulus es taten [955 ᵛ –956 ʳ ]
VII. Bitte um eine wohlwollende Annahme dieser Schrift [956 ʳ/ᵛ ]
2. Überlieferung
Die Schrift ist in einer einzigen Handschrift überliefert: Ulm StArch, A 1208 II,
fol.953 ʳ –956 ᵛ .Hierbei handelt es sich um eine Ausfertigung von der Hand desselben
Schreibers, der die deutsche Fassung ¹ des Gutachtens gegen Schwenckfeld und
Franck niedergeschrieben hat. Auch in diesem Fall sind Korrekturen einer weiteren
Hand festzustellen, die diejenige Bucers sein könnte. ² Die Handschrift trägt die eigenhändigen
Unterschriften der betreffenden Theologen.
1. Ulm StArch, A 1208 II, fol. 963 ʳ –971 ʳ (vgl. oben S. 520 und S.526–538).
2. Vgl. unten S. 548, textkritische Anm.m und S.549, textkritische Anm. r, sowie die Abbildung
auf S.544.